für sieben Personen, und wir beteiligen uns daran. Dies wurde von Muslim überliefert (6). Und diese beiden Hadithe sind authentischer (7) als ihr Hadith. Was nun den Hadith von Rafi’ betrifft, so bezieht er sich auf die Verteilung (der Beute) und nicht auf das Opfertier (Udhiyya). Wenn dies feststeht, dann ist es gleichgültig, ob die Teilhabenden zur gleichen Familie gehören oder nicht, ob sie dazu verpflichtet sind (durch ein Gelübde) oder freiwillig handeln, oder ob einige von ihnen die Gottesnähe beabsichtigen und andere nur das Fleisch; denn jedem einzelnen von ihnen genügt sein Anteil, und die Absicht des einen bezüglich seines Anteils schadet nicht dem anderen (8).
Kapitel: Es ist unbedenklich, dass ein Mann für seine Familie ein Schaf schlachtet, oder ein Rind (9) oder ein Kamel. Dies hat Ahmad ausdrücklich dargelegt. Dies ist auch die Auffassung von Malik, al-Laith, al-Awza’i und Ishaq. Dies wird auch von Ibn ‘Umar und Abu Huraira überliefert. Salih sagte: Ich fragte meinen Vater: Darf man ein Schaf als Opfer für die Familie schlachten? Er sagte: Ja, das ist unbedenklich. Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) schlachtete zwei Widder; er näherte den einen und sagte: "Im Namen Allahs, o Allah, dies ist von Muhammad und seiner Familie." Dann näherte er den anderen und sagte: "Im Namen Allahs, o Allah, dies ist von Dir und für Dich, für jeden aus meiner Gemeinschaft, der Dich als Einzig verkehrte" (10). Von Abu Huraira wird berichtet, dass er ein Schaf opferte, woraufhin seine Tochter kam und sagte: "Und für mich?" Er antwortete: "Und für dich" (11). Al-Thawri und Abu Hanifa sahen dies als verpönt an, weil ein Schaf für nicht mehr als eine Person genüge; wenn also zwei daran teilhaben, genüge es ihnen nicht, genau wie bei zwei Personen, die nicht miteinander verwandt sind. Unser Beweis ist das, was Muslim (12) mit seiner Überlieferungskette von ‘A’ischa überlieferte, dass dem Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) ein Widder gebracht wurde, damit er ihn opfere. Er legte ihn nieder, schlachtete ihn dann und sagte: "Im Namen Allahs, o Allah, nimm dies von Muhammad und der Familie Muhammads an." Und von Dschabir wird überliefert, er sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) schlachtete am Tag der Schlachtung zwei Widder [mit Hörnern, weiß-schwarz gefleckt und kastriert] (13), und als er sie ausrichtete
(6) Sein Nachweis wurde bereits bei 5/458 angeführt. (7) In der Handschrift M: "sahih" (authentisch). (8) In der Handschrift M: "zehn". Dies ist eine Verfälschung. (9) In der Handschrift B befindet sich der Zusatz: "eines". (10) Sein Nachweis wurde bereits bei 5/300 angeführt. (11) Herausgegeben von al-Baihaqi im Kapitel: Der Mann, der für sich selbst und seine Familie opfert, aus dem Buch der Opfertiere. As-Sunan al-Kubra 9/296. (12) Im Kapitel: Die Empfehlung des Opfertieres und das direkte Schlachten usw., aus dem Buch der Opfertiere. Sahih Muslim 3/1557. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel über das, was an Opfertieren empfohlen wird, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/85, 86. Und Imam Ahmad im Musnad 6/78. (13) In M steht nur: "weiß-schwarz gefleckt und mit Hörnern". In A steht "maudschiyyin" anstelle von "maudsu'in" (kastriert). Beide Begriffe haben die Bedeutung von kastriert.