Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1753 – Rechtsfrage: Er sagte: „Man meide bei den Opfertiere (Udhiyah) diejenigen mit offensichtlicher Einäugigkeit, die abgemagerten ohne Mark, die offensichtlich lahmen, das kranke Tier, bei dem keine Genesung zu erwarten ist, sowie das Adhba' (dasjenige, dessen Ohr oder Horn abgeschnitten ist), wobei 'Adhb' den Verlust von mehr als der Hälfte bedeutet...“ · ShamelaTranslate