Abschnitt: Zulässig ist das "Jamma" (hornlose Tier), das heißt, jenes, bei dem von Natur aus keine Hörner angelegt wurden; ebenso das "Sam'a" (kleinohrige Tier) und das "Batra" (schwanzlose Tier), egal ob dies angeboren oder durch Abtrennung entstanden ist. Zu denjenigen, die im "Batra" kein Problem sahen, gehören Ibn 'Umar, Sa'id ibn al-Musayyib, al-Hasan, Sa'id ibn Jubayr, an-Nakha'i und al-Hakam. Al-Layth missbilligte das Opfern eines "Batra", bei dem mehr als der Schwanzwirbelansatz fehlt. Ibn Hamid sagte: Das Opfern eines "Jamma" ist nicht zulässig, denn da das Fehlen von mehr als der Hälfte des Horns [die Zulässigkeit] verhindert, ist das Fehlen des gesamten Horns erst recht ein Hinderungsgrund. Zudem gilt: Was durch den Makel der Einäugigkeit verhindert wird, wird durch den Makel der Blindheit verhindert; ebenso verhält es sich mit dem "Adhab" (abgetrenntes Körperteil), bei dem das Fehlen der Hörner erst recht ein Hinderungsgrund ist. Unser Argument ist: Dies ist ein Mangel, der das Fleisch nicht vermindert und dem Ziel (des Opfers) nicht schadet, und es ist kein Verbot dazu überliefert, daher muss es zulässig sein. Dies unterscheidet sich vom "Adhab", da für dieses ein Verbot vorliegt und es einen Makel darstellt, da es bluten und das Schaf schmerzen kann, was einer Krankheit gleicht, und das Aussehen verschlechtert. Dies ist beim hornlosen Tier anders, da dies eine natürliche Beschaffenheit ist, die weder eine Krankheit noch einen Makel darstellt. Dennoch ist das vollkommene Tier vorzuziehen, denn der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) opferte einen gehörnten, kräftigen Widder (Fahl). Er sagte: "Das beste Opfer ist der gehörnte Widder." Und er befahl, auf die Augen und die Ohren zu achten.
Abschnitt: Es wird missbilligt, ein Tier zu opfern, dessen Ohr gespalten oder durchbohrt ist oder von dem etwas abgeschnitten wurde; dies basiert auf der Überlieferung von 'Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der sagte: "Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) befahl uns, auf das Auge und das Ohr zu achten und nicht als Opfertier ein "Muqabala" (Tier mit am Ende des Ohrs abgeschnittenem Stück), ein "Mudabira" (Tier mit vom hinteren Teil des Ohrs abgeschnittenem Stück), ein "Kharqa" (Tier mit gespaltenem Ohr) oder ein "Sharqa" (Tier mit vertikal gespaltenem Ohr) zu wählen." Zuhayr fragte: "Ich fragte Abu Ishaq: Was ist das Muqabala? Er antwortete: Es ist, wenn die Spitze des Ohrs abgeschnitten wird. Ich fragte: Was ist das Mudabira? Er antwortete: Es ist, wenn am hinteren Teil des Ohrs etwas abgeschnitten wird. Ich fragte: Was ist das Kharqa? Er antwortete: Es ist, wenn das Ohr gespalten wird. Ich fragte: Was ist das Sharqa? Er antwortete: Es ist, wenn das Ohr durch ein Brandzeichen gespalten wird." Dies wurde von Abu Dawud und an-Nasa'i überliefert. Der Qadi sagte: "Das Kharqa ist dasjenige, dessen Ohr durchlöchert wurde." Dies ist ein Verbot der Missbilligung (Tanzihi), und die Gültigkeit des Opfers bleibt bestehen; uns ist hierüber kein Dissens bekannt. Dies liegt auch daran, dass die Bedingung der Unversehrtheit davon schwierig wäre, da man kaum ein Tier findet, das von all dem vollständig frei ist.
(18) Aus dem Original weggelassen. (19) In M: "adma" (blutig). (20) In M: "muhil" (falsche Schreibweise). Abu Dawud hat es unter dem Kapitel "Was bei den Opfergaben empfohlen ist" im Buch der Opferungen überliefert (Sunan Abi Dawud 2/86). At-Tirmidhi überlieferte es im Kapitel "Was bezüglich der empfohlenen Opfergaben überliefert wurde" in den Kapiteln über Opferungen ('Aridat al-Ahwadhi 6/293). An-Nasa'i im Kapitel "Der Widder" aus dem Buch der Opferungen (al-Mujtaba 7/195). Ibn Majah im Kapitel "Was bei den Opfergaben empfohlen ist" aus dem Buch der Opferungen (Sunan Ibn Majah 2/1046). (21) Überliefert von at-Tirmidhi im Kapitel "Es berichtete uns Salama ibn Shabib..." in den Kapiteln über Opferungen ('Aridat al-Ahwadhi 6/317) und von Ibn Majah im Kapitel "Was bei den Opfergaben empfohlen ist" aus dem Buch der Opferungen (Sunan Ibn Majah 2/1046).