Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1759 – Rechtsproblem: Er sagte: (Es ist empfohlen, ein Drittel seines Opfertieres selbst zu essen, ein Drittel zu verschenken und ein Drittel als Almosen zu geben; isst man mehr, so ist dies zulässig). · ShamelaTranslate