seine Angehörigen ein Drittel, speist die armen Nachbarn ein Drittel und spendet an die Bittsteller ein Drittel. Dies wurde vom Hafiz Abu Musa al-Asbahani in seinem Werk „al-Waza’if“ überliefert, und er sagte: „Ein guter (hasan) Hadith“. Zudem ist dies die Aussage von Ibn Mas'ud und Ibn Umar, und wir kennen unter den Gefährten keinen, der ihnen widersprochen hätte, weshalb es als Konsens (Ijma') gilt. Dies, weil Gott der Erhabene sprach: {So esst davon und speist den Bittenden (al-qani') und den Bedürftigen, der nicht darum bittet (al-mu'tarr)}. Al-Qani' ist der Bittsteller; es heißt: „qana'a qunu'an“, wenn er bittet. Und „qani'a qana'atan“, wenn er zufrieden ist. Ein Dichter sagte: „Das Vermögen eines Menschen verbessert seine Lage und stillt seine Bedürftigkeit, (was) tugendhafter ist als das Bitten (Qunu').“ Und al-Mu'tarr ist derjenige, der an dich herantritt, das heißt, der sich dir aussetzt, damit du ihn speist, ohne zu fragen. Er erwähnte also drei Kategorien, daher sollte es in Dritteln unter ihnen aufgeteilt werden. Was den Vers angeht, den die Anhänger von asch-Schafi'i als Beweis anführen, so hat Gott der Erhabene das Maß dessen, was gegessen und was gespendet werden soll, nicht präzisiert, doch Er hat in unserem Vers darauf hingewiesen, und der Prophet, Gottes Segen und Friede sei auf ihm, hat es durch sein Handeln erläutert, ebenso Ibn Umar durch seine Aussage und Ibn Mas'ud durch seine Anweisung. Was die Überlieferung der Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y) betrifft, so bezieht sie sich auf die Opfergaben (Hadaya), und diese sind zahlreich, sodass der Mensch sie nicht aufteilen und ein Drittel entnehmen kann; daher ist die Spende (des Ganzen) zwingend. Die Angelegenheit ist jedoch weit gefasst; wenn man alles oder das Meiste davon spendet, ist dies zulässig, und wenn man alles isst, bis auf eine Unze, die man spendet, ist dies ebenfalls zulässig. Die Anhänger von asch-Schafi'i sagten: Es ist erlaubt, alles davon zu essen. Unser Gegenargument ist, dass Gott der Erhabene sprach: {So esst davon und speist den Bittenden und den Bedürftigen, der nicht darum bittet}. Er sagte auch: {Und speist den Notleidenden und den Armen}. Der Befehl (in diesen Versen) impliziert eine Verpflichtung. Einige Gelehrte sagten: Es ist verpflichtend, davon zu essen, und es ist nicht zulässig, das Ganze zu spenden, aufgrund des Befehls, davon zu essen. Unser Gegenargument ist, dass der Prophet, Gottes Segen und Friede sei auf ihm, fünf Kamele schlachtete, nichts davon aß und sagte: „Wer möchte, der nehme sich ein Stück.“ Zudem handelt es sich um ein Schlachtopfer, mit dem man Gott dem Erhabenen näherkommt, daher ist das Essen davon nicht verpflichtend, wie bei der Aqiqah. Der Befehl dient der Empfehlung oder der Erlaubnis, ähnlich dem Befehl, von den Früchten und der Saat zu essen oder sie anzuschauen.
(6) In M: "al-Isfahani". Beide sind gleichbedeutend. Er ist Abu Musa Muhammad ibn Umar ibn Ahmad, Ibn al-Madini, der Schafi'it, der Hafiz, der Verfasser der Werke, darunter sein Buch „al-Waza’if“, verstorben im Jahr 581 n.H. Tabaqat al-Shafi'iyya al-Kubra 6/160-163. (7) In A: "na'lam" (wir wissen). (8) Sure al-Hajj 36. (9) Es ist al-Schammah, und der Vers befindet sich in seinem Diwan 221. (10) In M: "fala".
أهلَ بيته الثُّلُثَ، ويُطْعِمُ فقراءَ جيرانِه الثلُثَ، ويَتَصَدَّق على السُّؤَّالِ بالثُّلُثِ. رواه الحافِظُ أبو مُوسى الأصْبهانىُّ (٦)، فى الوَظائِفِ، وقال: حديثٌ حسنٌ. ولأنَّه قولُ ابنِ مسعودٍ وابنِ عمَرَ، ولم نعرفْ (٧) لهما مُخالِفًا فى الصحابَةِ، فكان إجْماعًا، ولأنَّ اللَّهَ تعالى قال: {فَكُلُوا مِنْهَا وَأَطْعِمُوا الْقَانِعَ وَالْمُعْتَرَّ} (٨). والقانِعُ: السائِلُ. يقالُ: قَنَعَ قُنوعًا. إذا سَأل. وقَنِعَ قَناعَةً، إذا رَضِىَ. قال الشاعِر (٩):
لمَالُ المَرْءِ يُصْلِحُه فيُغْنِى ... مَفاقِرَهُ أَعَفُّ مِنَ القُنُوعِ
والمُعْتَرُّ: الذى يَعْتَرِيكَ. أى يَتَعَرَّضُ لَكَ لِتُطْعِمَه، ولا (١٠) يَسْأَل، فذَكَرَ ثلاثةَ أصْنافٍ، فيَنْبَغِى أن يُقْسَمَ بينهم أثْلاثًا. وأما الآيةُ التى احْتَجَّ بها أصْحابُ الشافِعِىِّ، فإنَّ اللَّه تعالى لم يُبَيِّنْ قدرَ المأْكولِ منها والمُتَصدَّقِ به، وقد نَبَّه عليه فى آيَتِنا، وفَسَّره النبىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بفِعْلِه، وابنُ عمرَ بقَوْلِه، وابنُ مسعودٍ بأمرِه. وأمَّا خَبَرُ أصحابِ الرَّأْىِ، فهو فى الهَدْىِ، والهَدْىُ يكثُرُ، فلا يَتَمَكَّنُ الإنسانُ من قَسْمِه، وأخذِ ثُلثِه، فتَتَعَيَّنُ الصَّدَقَةُ بها، والأَمْرُ فى هذا واسِعٌ، فلو تصَدَّقَ بها كُلِّها أو بأكثْرِها جازَ، وإِنْ أكلَها كُلها إلَّا أُوقِيَّةً تصدَّقَ بها جازَ. وقال أصْحابُ الشافِعِىِّ: يجوزُ أكْلُها كُلُّها. ولَنا، أَنَّ اللَّه تعالى قال: {فَكُلُوا مِنْهَا وَأَطْعِمُوا الْقَانِعَ وَالْمُعْتَرَّ}. وقال: {وَأَطْعِمُوا الْبَائِسَ الْفَقِيرَ}. والأَمْرُ يَقْتَضِى الوُجُوبَ. وقال بعضُ أهلِ العلمِ: يجبُ الأكلُ منها، ولا تجوزُ الصَّدَقَةُ بِجَمِيعِها؛ للأَمْرِ بالأَكْلِ منها. ولَنا، أَنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- نَحَرَ خَمْس بَدَناتٍ، ولم يأكُلْ منهنَّ شيئًا، وقال: "مَنْ شاءَ فَلْيَقْتَطِعْ". ولأَنَّها ذَبِيحةٌ يتقرَّب إلى اللَّه تعالى بها، فلم يجِبْ الأَكْلُ منها، كالعَقِيقَةِ، والأَمْرُ للاسْتِحْبابِ، أو للإِباحَةِ، كالأَمْرِ بالأَكْلِ من الثِّمارِ والزَّرعِ، والنَّظَرِ إليها.
(٦) فى م: "الأصفهانى". وهما بمعنى. وهو أبو موسى محمد بن عمر بن أحمد، ابن المدينى، الشافعى، الحافظ، صاحب التصانيف، منها كتابه "الوظائف"، توفى سنة إحدى وثمانين وخمسمائة. طبقات الشافعية الكبرى ٦/ ١٦٠ - ١٦٣.(٧) فى أ: "نعلم".(٨) سورة الحج ٣٦.(٩) هو الشماخ، والبيت فى ديوانه ٢٢١.(١٠) فى م: "فلا".