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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 397Abschnitt

Übersetzung · DE

davor oder danach, so ist dies für ihn ausreichend, da der beabsichtigte Zweck erreicht wird. Wenn man den einundzwanzigsten Tag überschreitet, so besteht die Möglichkeit, dass es an jedem siebten Tag empfehlenswert ist, sodass man ihn auf den achtundzwanzigsten festlegt, und wenn das nicht der Fall ist, dann auf den fünfunddreißigsten, und dies analog zu dem, was davor kam. Es besteht auch die Möglichkeit, dass es zu jeder Zeit zulässig ist, da dies eine Nachholung eines Versäumten ist und somit nicht an eine Frist gebunden ist, wie das Nachholen der Opferung und ähnlichem. Wenn man überhaupt keine 'Aqiqa vollzogen hat und der Knabe herangewachsen ist und selbst verdient, so lastet keine 'Aqiqa auf ihm. Ahmad wurde zu dieser Frage befragt und sagte: Das obliegt dem Vater. Er meinte, dass man nicht für sich selbst die 'Aqiqa vollzieht, da die Sunna sich auf den Fall einer anderen Person bezieht. 'Ata' und al-Hasan sagten: Man vollzieht sie für sich selbst, da sie für den Betreffenden vorgeschrieben ist (4) und weil er durch sie gebunden ist, weshalb es angemessen ist, dass seine eigene Loslösung für ihn vorgeschrieben wird. Unser Argument ist, dass sie für den Vater vorgeschrieben ist, weshalb sie nicht von jemand anderem vollzogen wird, so wie bei einer fremden Person, ähnlich der Sadaqat al-Fitr.

Abschnitt: Es ist empfehlenswert, das Haupt des Kindes am siebten Tag zu rasieren und es zu benennen, aufgrund des Hadith von Samura. Wenn man das Gewicht seines Haares in Silber als Almosen gibt, so ist das gut, da überliefert wurde, dass der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – zu Fatima sagte, als sie al-Hasan gebar: "Rasiere sein Haupt und spende das Gewicht seiner Haare in Silber an die Bedürftigen und die Suffa-Leute (Ahl al-Suffa)." Überliefert von Imam Ahmad (6). Sa'id überlieferte in seinen "Sunan" von Muhammad ibn 'Ali, dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen seien auf ihm – für al-Hasan und al-Husain jeweils einen Widder schlachtete, dass er das Gewicht ihrer Haare in Silber spendete und dass Fatima, wenn sie ein Kind gebar, dessen Haar rasierte und dessen Gewicht in Silber spendete (7). Wenn man es vor dem siebten Tag benennt, so ist dies zulässig, da der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – sagte: "Heute Nacht wurde mir ein Sohn geboren, und ich habe ihn mit dem Namen meines Vaters Ibrahim benannt" (8). Er benannte auch den Jungen, den Anas ibn Malik zu ihm brachte; er kaute eine Dattel für ihn (Tahnik) und nannte ihn 'Abd Allah (9).

Anmerkungen

(4) In B ausgelassen. (5) In A und B: "gewogen wird". (6) In: al-Musnad 6/390, 392. (7) Überliefert von 'Abd al-Razzaq, im Kapitel über das Schlachten der 'Aqiqa an ihrem siebten Tag, aus dem Buch der 'Aqiqa. Al-Musannaf 4/333, 334. Und Ibn Abi Schaiba, im Kapitel darüber, an welchem Tag die 'Aqiqa geschlachtet wird, aus dem Buch der 'Aqiqa. Al-Musannaf 8/241. (8) Überliefert von Muslim, im Kapitel über sein – Friede und Segen seien auf ihm – Erbarmen mit Kindern und Angehörigen..., aus dem Buch der Vorzüge (Fada'il). Sahih Muslim 4/1807. Und Abu Dawud, im Kapitel über das Weinen um einen Verstorbenen, aus dem Buch der Begräbnisse. Sunan Abi Dawud 2/172. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 3/194. (9) Überliefert von al-Bukhari, im Kapitel über die Markierung der Zakat-Kamele durch den Imam eigenhändig, aus dem Buch der Zakat, und im Kapitel über die Benennung des Neugeborenen, aus dem Buch der 'Aqiqa. Sahih al-Bukhari 2/160, 7/109. Und Muslim, im Kapitel über die Empfehlung des Tahnik für Neugeborene..., aus dem Buch der Umgangsformen (Adab). Sahih Muslim 3/1689.

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