Das Bogenschießen (al-Nidal); denn was als sofort fällig und als aufgeschoben zulässig ist, darf auch teilweise sofort fällig und teilweise aufgeschoben sein, wie der Preis. Allerdings ist eine Beschreibung des Weizens erforderlich, wodurch er bestimmt wird.
Abschnitt: Wenn er die Bedingung stellt, dass derjenige, der den Wettstreit gewinnt, seine Gefährten speist, so ist die Bedingung ungültig; denn es ist ein Entgelt für (10) eine Arbeit, weshalb es nur dem Handelnden zusteht, wie das Entgelt bei der Rückgabe eines entlaufenen Sklaven, doch der Vertrag selbst wird dadurch nicht ungültig. Dies ist auch die Ansicht von Abu Hanifa. Al-Schafi'i hingegen sagte: Er wird ungültig. Unser Argument ist, dass es sich um einen Vertrag handelt, dessen Gültigkeit nicht von der Benennung einer Gegenleistung abhängt, daher wird er durch eine ungültige Bedingung nicht ungültig, wie die Ehe. Der Qadi erwähnte, dass ungültige Bedingungen beim Wettstreit in zwei Kategorien unterteilt werden: Die erste betrifft das, was die Gültigkeitsbedingung (11) des Vertrages verletzt, wie etwa die Rückkehr zur Unbestimmtheit des Entgelts oder der Distanz und Ähnliches, woraufhin der Vertrag ungültig wird; denn der Vertrag kann nicht bei Fehlen seiner Bedingung gültig sein. Die zweite betrifft das, was die Vertragsbedingung (11) nicht verletzt, etwa die Bedingung, dass der Gewinner seine Gefährten oder andere speisen soll, oder die Bedingung (12), dass er, wenn er einmal erfolgreich war, niemals mehr schießen darf, oder einen Monat lang nicht schießen darf, oder wenn beide vereinbaren, dass jeder von ihnen oder einer von ihnen den Vertrag jederzeit nach Beginn der Ausführung auflösen kann, und Ähnliches. Dies sind an sich nichtige Bedingungen. Hinsichtlich des damit verbundenen Vertrages gibt es zwei Meinungen: Die eine besagt, dass er gültig ist; denn der Vertrag ist mit seinen Säulen und Bedingungen vollzogen, und wenn der ungültige Zusatz gestrichen wird, bleibt der Vertrag gültig. Die zweite besagt, dass er nichtig ist; denn er hat das Entgelt für diesen Zweck dargeboten, und wenn er diesen Zweck nicht erreicht, ist er nicht zur Zahlung des Entgelts verpflichtet. Überall dort, wo der Wettstreit ungültig ist: Wenn der Gewinner derjenige war, der den Einsatz erbracht hat, behält er seinen Einsatz. Wenn es der andere war, so steht ihm der Lohn für seine Arbeit zu; denn es handelt sich um eine Arbeit gegen ein Entgelt, das ihm nicht ausgehändigt wurde, daher hat er Anspruch auf den üblichen Lohn, wie bei einem ungültigen Mietvertrag.
Abschnitt: Wenn derjenige, der den Einsatz bereitstellt, nicht einer der Wettstreitenden ist und er zu ihnen oder zu einer Gruppe sagt: "Wer von euch gewinnt, erhält zehn", so ist dies zulässig; denn [jeder von ihnen] (13) strebt danach, der Gewinner zu sein. Wer auch immer gewinnt, hat Anspruch auf die zehn. Wenn sie alle gleichzeitig ankommen, erhält keiner von ihnen etwas, da es unter ihnen keinen Gewinner gibt. Wenn er zu zweien sagt: "Wer von euch gewinnt, erhält zehn, und wer von euch den 'Salla' (Zweiter) macht, erhält zehn", so ist dies nicht gültig; denn es gibt keinen Nutzen im Streben nach dem Sieg, und man wird sich nicht darum bemühen, weil darin kein Nutzen liegt. Wenn er sagt: "Und wer den Salla macht, erhält fünf", so ist es gültig; denn jeder
(10) In B: "an" (statt "ala"). (11) In B: "shartuhu". (12) In B und M: "yashtaritu". (13) In M: "kullun minhum".
النِّضالُ؛ لأنَّ ما جازَ أن يكونَ حالًّا ومُؤجَّلًا، جازَ أَنْ يكونَ بعضُه حالًّا وبعضُه مُؤجَّلًا، كالثَّمَنِ، غيرَ أنَّه يُحْتاجُ إلى صِفَةِ الحِنْطَةِ بما تَصِيرُ به مَعْلُومَةً.
فصل: فإنْ شرطَ أَنْ يُطْعِمَ السَّبَقَ أصْحابَه، فالشَّرْطُ فاسِدٌ؛ لأنَّه عِوَضٌ على (١٠) عملٍ، فلا يَسْتَحِقُّه غيرُ العامِل، كالعِوَضِ فى رَدِّ الآبِقِ، ولا يفْسُدُ العقدُ. وبه قال أبو حنيفةَ. وقال الشافِعِىُّ: يفْسُدُ. ولَنا، أنَّه عَقْدٌ لا تَقِفُ صحَّتُه على تَسْمِيَةِ بَدَلٍ، فلم يفْسُدْ بالشَّرطِ الفاسِدِ، كالنِّكاحِ. وذكرَ القاضِى أَنَّ الشُّروطَ الفاسِدَةَ فى المُسابَقَةِ تنْقَسِمُ قِسْمَيْن؛ أحدُهما، ما يُخِلُّ بشَرْطِ (١١) صِحَّةِ العَقْدِ، نحو أَنْ يَعودَ إلى جَهالَةِ العِوَضِ، أو المسافَةِ، ونحوِهما، فيفْسُدُ العقدُ؛ لأنَّ العقدَ لا يصِحُّ مع فَواتِ شَرْطِه. والثانى، ما لا يُخِلُّ بشَرْطِ (١١) العقدِ، نحو أَنْ يشترطَ أَنْ يُطْعِمَ السبق أصْحابَه أو غيرَهم، أو يَشْرُطَ (١٢) أنَّه إذا نَضَلَ لا يَرْمِى أبدًا، أو لا يَرْمِى شهرًا، أو شَرَطَا أَنَّ لكلِّ واحِدٍ منهما أو لأَحَدِهما فسْخَ العَقْدِ متَى شاء بعدَ الشُّروعِ فى العمَلِ، وأشْباه هذا، فهذه شُروطٌ باطِلَةٌ فى نَفسِها، وفى العَقْدِ المُقْتَرِنِ بها وَجْهان؛ أحدُهما، صِحَّتُه؛ لأنَّ العقدَ تَمَّ بأركْانِه وشُروطِه، فإذا حُذِفَ الزَّائِدُ الفاسِدُ، بَقِىَ العَقْدُ صحيحًا. والثانى، يبطُلُ؛ لأنَّه بَذَلَ العِوَضَ لهذا الغَرَضِ، فإذا لم يحْصُلْ له غرَضُه لا يَلْزَمُه العِوَضُ. كلُّ مَوْضِعٍ فَسَدَت المُسابَقَةُ، فإنْ كان السَّابِقُ المُخْرِجَ، امْسَكَ سَبَقَه، وإن كان الآخرَ، فله أجْرُ عمَلِه؛ لأنَّه عملٌ بعِوَضٍ لم يُسَلَّمْ له، فاسْتحَقَّ أجْرَ المِثْلِ، كالإِجارَةِ الفاسِدَةِ.
فصل: وإذا كان الْمُخْرِجُ غيرَ المُتسابقَيْن، فقال لهما أو لجماعَةٍ: أيُّكُم سَبَقَ فله عشرةٌ. جازَ؛ لأنَّ [كُلَّ واحدٍ منهما] (١٣) يطْلبُ أَنْ يكونَ سابِقًا، فأيُّهم سَبَقَ، اسْتَحَقَّ العشرةَ، وإِنْ جاءُوا جميعًا، فلا شىءَ لواحدٍ منهم؛ لأنَّه لا سابِقَ فيهم. وإِنْ قال لاثْنَيْنِ: أيّكما سَبَقَ فلَه عشرة، وأيُّكما صَلَّى فلَه عشرة. لم يَصِحَّ؛ لأنَّه لا فائِدَةَ فى طلبِ السبقِ، فلا يحْرِصُ عليه، لعَدَمِ فائِدَتِه فيه. وإِنْ قال: ومَنْ صَلَّى فلَه خمسةٌ، صَحَّ؛ لأنَّ كلَّ
(١٠) فى ب: "عن".(١١) فى ب: "شرطه".(١٢) فى ب، م: "يشترط".(١٣) فى م: "كلا منهم".