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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 4121776 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn beide einen Einsatz bringen, ist dies nur zulässig, wenn sie einen dritten Teilnehmer (muḥallil) hinzuziehen, dessen Pferd, Kamel oder Schießfertigkeit mit den ihren vergleichbar ist. Wenn er sie besiegt, nimmt er beide Einsätze. Wenn einer von ihnen gewinnt, nimmt er seinen Einsatz und den Einsatz seines Gegners, behandelt ihn wie sein übriges Vermögen und nimmt nichts vom dritten Teilnehmer)

Übersetzung · DE

die Zehn; da die Bedingung bei ihm erfüllt ist. Wenn zwei gewinnen, erhalten sie beide die Zehn. Wenn neun gewinnen und einer zurückbleibt, so gebühren die Zehn den neun; denn die Bedingung ist bei ihnen erfüllt, folglich wird das Entgelt unter ihnen aufgeteilt, so als hätte er gesagt: "Wer meinen entlaufenen Sklaven zurückbringt, erhält zehn", und neun Leute brächten ihn zurück. Es ist auch möglich, dass jeder der Sieger zehn erhält; denn jeder von ihnen ist ein Sieger, und so hat jeder Anspruch auf das Entgelt in voller Höhe, so als hätte er gesagt: "Wer einen Sklaven von mir zurückbringt, erhält zehn", und jeder würde einen Sklaven zurückbringen. Das unterscheidet sich von dem Fall, in dem er sagt: "Wer meinen Sklaven zurückbringt", und neun Leute brächten ihn zurück; denn keiner von ihnen hat ihn allein zurückgebracht, sondern die Rückgabe erfolgte durch alle gemeinsam. Dies wird so, als hätte er gesagt: "Wer einen Getöteten erschlägt, erhält dessen Beute (Salab)". Wenn jeder von ihnen einen erschlägt, so steht jedem die Beute seines Erschlagenen vollständig zu. Wenn die Gruppe jedoch gemeinsam einen erschlägt, so steht ihnen allen gemeinsam die Beute eines Einzigen zu. Hier hat jeder für sich einen Sieg errungen, daher gebührt ihm das Entgelt vollständig. Demnach: Wenn er sagt: "Wer gewinnt, erhält zehn, und wer den Zweiten macht, erhält fünf", und fünf gewinnen, während fünf den Zweiten machen, so stehen nach der ersten der beiden Meinungen den Siegern zehn zu, also jedem von ihnen zwei Dirham, und den Nachfolgenden fünf, also jedem von ihnen ein Dirham. Nach der zweiten Meinung erhält jeder der Sieger zehn, woraus fünfzig entstehen, und jeder der Nachfolgenden fünf, woraus fünfundzwanzig entstehen. Wer die erste Meinung vertritt, hält es für möglich, dass der Vertrag auf diese Weise nicht gültig ist; denn es könnte sein, dass neun gewinnen und somit zehn erhalten, was jedem von ihnen einen Dirham und ein Neuntel ergäbe, und einer den Zweiten macht, wodurch er fünf erhält, womit der Nachfolgende ein höheres Entgelt erhielte als der Sieger, wodurch das angestrebte Ziel verloren ginge.

1776 – Problem: Er sagte: (Und wenn sie beide [einen Einsatz] hervorbringen, so ist dies nicht zulässig, es sei denn, sie führen einen 'Muhallil' [einen Dritten] ein, dessen Pferd ihren beiden Pferden, oder dessen Kamel ihren beiden Kamelen, oder dessen Schuss ihren beiden Schüssen ebenbürtig ist. Wenn er sie beide besiegt, erringt er ihre beiden Einsätze. Wenn jedoch einer der beiden [ursprünglichen Teilnehmer] der Sieger ist, erringt er seinen Einsatz und nimmt den Einsatz seines Gefährten, so als wäre es sein eigenes Vermögen, und er nimmt vom Muhallil nichts an.)

'al-Sabaq', mit Fatha, ist das Entgelt, um das man wetteifert, und wird auch 'al-Khatar', 'al-Nadab', 'al-Qara'' und 'al-Rahn' genannt. Man sagt: 'sabaqa', wenn er [etwas] nimmt und wenn er [etwas] gibt; es gehört zu den Gegensätzen (Ad-dad). Wann immer die beiden wetteifern

Anmerkungen

(1) In M: "akhiraha" (er verspätete sie). Eine Entstellung. (2) Aus B entfallen.

Arabisch (Quelle)

العشرةُ؛ لوُجودِ الشَّرْطِ فيه. وإِنْ سبقَ اثنان، فلهما العشرةُ. وإِنْ سبقَ تسعةٌ، وتأَخَّرَ واحِدٌ، فالعشرةُ للتِّسْعَةِ؛ لأَنَّ الشَّرْطَ وُجِدَ فيهم، فكان الجُعْلُ بينهم، كما لو قال: مَن ردَّ عبدِى الآبِقَ فله عشرةٌ. فردَّه تسْعَةٌ. ويَحْتَمِلُ أَنْ يكونَ لكلِّ واحِدٍ من السَّابِقين عشرةٌ؛ لأنَّ كُل واحِدٍ منهم سابِقٌ، فيَسْتَحِقُّ الجُعْلَ بكَمالِه، كما لو قال: مَن رَدَّ عبدًا لى فله عشرةٌ. فردَّ كلُّ واحدٍ عبدًا. وفارقَ ما لو قال: مَنْ رَدَّ عبدِى. فردَّه تسعَةٌ؛ لأنَّ كُلَّ واحدٍ منهم لم يَرُدَّه، إنما رَدُّه حصلَ من الكُلِّ. ويصيرُ هذا كما لو قال: مَنْ قتَلَ قتيلًا فله سَلَبُه. فإنْ قتلَ كلُّ واحدٍ واحدًا، فلكُلِّ واحدٍ سَلَبُ قَتِيله كامِلًا، وإِنْ قتلَ الجماعَةُ واحِدًا، فلجميعِهم سَلَبُ واحدٍ. وههُنا كلُّ واحِدٍ له سَبْقٌ مُفْرَدٌ، فكان له الجُعْلُ كامِلًا. فعلى هذا، لو قال: مَنْ سَبَقَ فله عشرةٌ، ومن صلَّى فله خمسةٌ، فسبقَ خمسةٌ، وصلَّى خمسَةٌ، فعلى الأَوَّلِ من الوَجْهَيْن، للسابِقين عشرةٌ، لكُلِّ واحدٍ منهم دِرْهمان، وللمُصَلِّين خمسةٌ، لكُلِّ واحدٍ منهم دِرْهَمٌ. وعلى الوَجْه الثانِى، لكُلِّ واحِدٍ من السابقين عشرةٌ، فيكون لهم خمسُون، ولكُلِّ واحِدٍ من المُصَلِّين خمسةٌ، فيكون لهم خمسة وعِشْرُونَ. ومَنْ قال بالوَجْهِ الأَوَّلِ، احْتَمَلَ على قولِه أَنْ لا يَصِحَّ العَقْدُ على هذا الوَجْهِ؛ لأنَّه يَحْتَمِلُ أَنْ يسْبِقَ تسعة، فيكونَ لهم عشرةٌ، لكُلِّ واحِدٍ دِرْهَمٌ وتُسْعٌ، ويُصَلِّىَ واحِدٌ، فيكونَ له خمسةٌ، فيصيرَ للمصلِّى من الجُعْلِ فوقَ ما للسابِقِ، فيفوتَ المقصودُ.

١٧٧٦ - مسألة؛ قال: (وإِنْ أَخْرَجَا (١) جَمِيعًا، لَمْ يَجُزْ إِلَّا أَنْ يُدخِلَا بَيْنَهُمَا مُحَلِّلًا يُكَافِئُ فرَسُهُ (٢) فَرَسَيْهِمَا، أو بَعِيرُهُ بَعِيرَيْهِمَا، أو رَمْيُهُ رَمْيَيْهِمَا، فَإِنْ سبَقَهُمَا أحْرَزَ سَبَقَيْهِمَا، وَإِنْ كَانَ السَّابِقُ أحَدهُمَا، أحْرَز سبَقَهُ، وأخَذَ سبَقَ صَاحِبِهِ، فَكَانَ كَسائِرِ مَالِهِ، ولَمْ يَأخذْ مِنَ المُحلِّل شَيْئًا)

السَّبَقُ؛ بالفتحِ: الجُعْلُ الذى يُسابَقُ عليه، ويُسَمَّى الخَطَرَ والنَّدَبَ والقَرَعَ والرَّهْنَ. ويقال: سَبَقَ. إذا أخَذَ وإذا أعْطى. ومن الأضدادِ. ومَتَى اسْتَبَقَ الاثْنان

Anmerkungen

(١) فى م: "أخرها". تحريف.(٢) سقط من: ب.

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