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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 414Abschnitt

Übersetzung · DE

Dafür ist jedoch Bedingung, dass das Pferd des Muhallil den beiden Pferden [der Teilnehmer] ebenbürtig ist, oder dass sein Kamel den beiden Kamelen [der Teilnehmer] ebenbürtig ist, sowie seine Schussleistung der ihrigen entspricht. Ist es nicht ebenbürtig, etwa weil deren beide Pferde Rennpferde sind und sein Pferd langsam ist, dann ist es Glücksspiel [Qimar]; dies aufgrund des Berichts [Hadith] und weil man sich sicher sein kann, dass er nicht gewinnt, sodass sein Vorhandensein gleich seinem Nichtvorhandensein ist. Ist es ihnen hingegen ebenbürtig, so ist es zulässig. Kommen sie alle gleichzeitig am Ziel an, so hat jeder von ihnen seinen eigenen Einsatz [Sabaq] errungen, und für den Muhallil gibt es nichts; denn es gibt keinen, der unter ihnen vorangekommen ist. Dasselbe gilt, wenn die beiden Wettstreitenden den Muhallil überholen. Wenn der Muhallil alleine siegt, hat er einvernehmlich beide Einsätze errungen. Wenn einer der beiden Wettstreitenden alleine siegt, hat er seinen eigenen Einsatz errungen und den Einsatz seines Partners genommen, ohne vom Muhallil etwas zu erhalten. Wenn einer der beiden Wettstreitenden und der Muhallil siegen, so behält der Sieger sein eigenes Vermögen, und der Einsatz des Unterlegenen wird zwischen dem Sieger und dem Muhallil halbiert. Dies gilt gleichermaßen, ob es sich um zwei Wettstreitende handelt oder mehr, selbst wenn es hundert wären und unter ihnen ein Muhallil wäre, von dem kein Einsatz stammt, so ist dies zulässig. Ebenso ist es zulässig, wenn der Muhallil eine Gruppe bildet; denn es gibt keinen Unterschied zwischen zweien und einer Gruppe. Dies alles entspricht der Lehrmeinung von al-Schafi'i.

Abschnitt: Bei einem Wettstreit mit Tieren ist es Bedingung, die Distanz festzulegen und dass für den Beginn und das Ende ihres Laufs ein Ziel besteht, über das sie nicht uneins sind; denn der Zweck ist es, dasjenige von beiden zu kennen, das vorangeht, und dies lässt sich nur durch ihre Gleichheit im Ziel feststellen. Dies auch deshalb, weil eines von beiden zu Beginn seines Laufs langsam und am Ende schnell sein kann, oder aber das Gegenteil, sodass ein Ziel erforderlich ist, das beide Zustände zusammenfasst. Von den Pferden gibt es solche, die ausdauernder sind, und das ältere [Qarih] ist ausdauernder als andere. Ibn Umar überlieferte, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, einen Wettlauf zwischen Pferden veranstaltete und die älteren Pferde bei der Zielvorgabe bevorzugte. Dies überlieferte Abu Dawud. Er veranstaltete einen Wettlauf zwischen den trainierten Pferden von al-Hafya bis zur Thaniyyat al-Wada', was sechs oder sieben Meilen entspricht, und zwischen jenen, die nicht trainiert waren, von der Thaniyyah bis zur Moschee der Banu Zurayq, was eine Meile oder in etwa so viel ist. Wenn sie ohne Ziel gegeneinander antreten, um zu schauen, welches von beiden zuerst stehen bleibt, so ist dies nicht zulässig; denn dies führt dazu, dass keines von beiden stehen bleibt, bis sein Pferd zusammenbricht, und es unmöglich wird, Zeugen für den Sieg dabei zu finden. Bei der Wettfahrt ist es Bedingung, die beiden Pferde oder die beiden Kamele gleichzeitig loszulassen.

Anmerkungen

(12) Im Original, B: "al-Masbuq" (der Unterlegene). (13) In: Bab fi al-Sabaq, aus dem Buch des Dschihad. Sunan Abi Dawud 2/28. Ebenso wurde es von Imam Ahmad überliefert in: Al-Musnad 2/157. Und al-Daraqutni in: Kitab al-Sabaq bayn al-Khayl. Sunan al-Daraqutni 4/299. (14) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 404 angeführt.

Arabisch (Quelle)

ذلِك. ويُشْتَرَطُ أَنْ يكونَ فرسُ المُحَلِّلِ مُكافِئًا لفَرَسَيْهِما، أو بعيرُه مُكافِئًا لبعِيرَيْهِما، ورَمْيُه لِرَمْيَيْهِما، فإنْ لم يكُنْ مُكافِئًا، مثل أن يكون فَرَساهما جَوادَيْن وفرسُه بَطِىءٌ، فهو قِمارٌ؛ للخَبرِ، ولأنَّه مَأْمونٌ سَبْقُه، فوُجودُه كعَدَمِه. وإِنْ كان مُكافِئًا لهما، جازَ. فإنْ جاءُوا كلُّهم الغايَةَ دَفْعَةً واحِدَةً، أحرزَ كلُّ واحِدٍ منهما سَبَقَ نفْسِه، ولا شىءَ للمُحِلِّ؛ لأنَّه لا سابِقَ فيهم، وكذلك إنْ سَبَقَ المُسْتَبِقان المُحَلِّلَ، وإن سَبَقَ المُحَلِّلُ وَحْدَه، أحْرَزَ السَبَقَيْن بالاتِّفاقِ، وإِنْ سبقَ أحدُ المُسْتَبِقَيْن وَحْدَه، أَحْرَزَ سَبَقَ نَفْسِه، وأخذَ سَبَقَ صاحِبه، ولم يأْخُذْ من المُحلِّلِ شيئًا، وإِنْ سَبَقَ أحدُ المُسْتَبِقَيْن والمُحَلِّلُ، أحْرَزَ السَّابِقُ مالَ نفْسِه، ويكون سَبَقُ المَسْبوقِ بين السابِقِ والمُحَلِّلِ نِصْفَيْن، وسواءٌ كان المُسْتَبِقُون (١٢) اثْنَيْن أو أكثرَ، حتى لو كانُوا مائَةً وبينهم مُحَلِّلٌ لا سَبَقَ منه، جازَ. وكذلك لو كان المُحَلِّلُ جماعةً، جازَ؛ لأَنَّه لا فَرْقَ بينَ الاثنين والجماعَةِ. وهذا كلُّه مذهبُ الشافِعِىِّ.

فصل: ويُشْتَرَطُ فى المسابَقَةِ بالحيوانِ تَحْدِيدُ المسافَةِ، وأنْ يكونَ لابْتداءِ عَدْوِهما وآخرِه غايَةٌ لا يخْتلِفان فيها؛ لأنَّ الغرضَ معرِفَةُ أسْبَقِهما، ولا يُعْلَمُ ذلك إلَّا بِتَساوِيهما فى الغايَةِ، ولأنَّ أحدَهما قد يكونُ مُقَصِّرا فى أوَّلِ عَدْوِه، سَرِيعًا فى انْتِهائِه، وقد يكون بضِدِّ ذلك، فيَحْتاجُ إلى غايةٍ تجْمَعُ حالَيْه، ومن الخيلِ ما هو أصْبَرُ، والقارِحُ أصْبَرُ من غَيْرِه. وقد رَوَى ابنُ عمرَ، أَنَّ رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- سَبَّقَ بينَ الخيلِ، وفَضَّلَ القُرَّحَ فى الغايَةِ. روَاه أبو داودَ (١٣). وسَبَّق بينَ الخَيْلِ المُضْمَرةِ من الْحَفياءِ إلى ثَنِيَّة الوَداعِ، وذلك سِتَّةُ أميالٍ أو سَبْعَةٌ، وبين التى لم تُضْمَرْ من الثَّنِيَّةِ إلى مَسْجِدِ بنى زُرَيقٍ، وذلك مِيلٌ أو نحوُه (١٤). فإن اسْتَبَقا بغيرِ غاية، لِيُنْظَرَ أيُّهُما يقفُ أوَّلًا، لم يَجُزْ؛ لأنَّه يُؤدِّى إلى أَنْ لا يقِفَ أحدُهما حتى يَنْقَطِعَ فَرَسُه، ويتَعَذَّرَ الإِشْهادُ على السَّبْقِ فيه. ويُشْتَرَطُ فى المُسابَقَةِ إرسالُ الفَرَسَيْنِ أو

Anmerkungen

(١٢) فى الأصل، ب: "المسبوق".(١٣) فى: باب فى السبق، من كتاب الجهاد. سنن أبى داود ٢/ ٢٨.كما أخرجه الإمام أحمد، فى: المسند ٢/ ١٥٧. والدارقطنى، فى: كتاب السبق بين الخيل. سنن الدارقطنى ٤/ ٢٩٩.(١٤) تقدم تخريجه، فى صفحة ٤٠٤.

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