«niḍālan wa-munāḍalatan, und das Schießen (al-ramy) wird niḍāl genannt, weil der vollständige Pfeil naḍl genannt wird; das Schießen mit ihm ist also ein Handeln mit dem naḍl, weshalb es niḍāl und munāḍala genannt wurde, so wie man sagt: qātaltuhu qitālan wa-muqātalatan (ich habe ihn bekämpft, ein Bekämpfen und ein gegenseitiges Bekämpfen) und jādaltuhu jidālan wa-mujādala (ich habe mit ihm gestritten, ein Streiten und ein gegenseitiges Streiten). Für seine Gültigkeit sind acht Bedingungen erforderlich: Erstens, dass die Anzahl des rišq bekannt ist, und rišq – mit Kasra am rāʾ – ist die Anzahl der Schüsse. Die Sprachgelehrten sagen: Es ist ein Ausdruck für das, was zwischen zwanzig und dreißig liegt. Und rašq – mit Fatḥa am rāʾ – ist das Schießen selbst, das Maṣdar von rašaqtu rašqan, d. h. ich habe geschossen, ein Schießen. Die Kenntnis darüber wurde nur deshalb zur Bedingung gemacht, weil es, wenn sie unbekannt wäre, zum Streit führen würde, da einer von ihnen das Beenden will und der andere die Vermehrung, und sie sich somit uneinig werden. Zweitens, dass die Anzahl der Treffer bekannt ist, sodass sie sagen: Der rišq beträgt zwanzig, und die Treffer fünf oder sechs oder das, worauf sie sich diesbezüglich einigen, außer dass es nicht zulässig ist, einen seltenen Treffer zu bedingen, wie das Treffen des gesamten rišq oder das Treffen von neun Zehnteln davon und Ähnliches, weil das Offensichtliche ist, dass dies nicht vorkommt, wodurch der Zweck entfällt. Drittens, ihre Gleichheit in der Anzahl des rišq und der Treffer, deren Art und den übrigen Umständen des Schießens. Wenn sie den rišq des einen auf zehn und den des anderen auf zwanzig festlegen, oder sie bedingen, dass einer von ihnen fünf trifft und der andere drei, oder sie bedingen, dass die Treffer des einen ḫawāsiq (die den Gegenstand durchschlagen und darin stecken bleiben) und die des anderen ḫawāṣil (die den Gegenstand treffen) sind, oder sie bedingen, dass einer von ihnen zwei Pfeile von seinen Treffern abzieht, oder einen Pfeil von seinen Treffern durch einen Pfeil von den Treffern seines Gefährten abzieht, oder sie bedingen, dass einer von ihnen aus der Ferne schießt und der andere aus der Nähe, oder dass einer von ihnen [mit einem Pfeil zwischen seinen Fingern schießt und der andere mit zwei Pfeilen zwischen seinen Fingern, oder dass einer von ihnen] schießt, während auf seinem Kopf etwas ist, und der andere frei von einer Ablenkung ist, oder dass einer von ihnen einen von seinen Fehlwürfen abzieht, weder für ihn noch gegen ihn, und Ähnliches, wodurch die Gleichheit entfällt, so ist es nicht gültig; denn ihr Gegenstand beruht auf Gleichheit, und der Zweck ist die Kenntnis der Geschicklichkeit und die Überlegenheit eines von ihnen über den anderen darin, und bei einer Ungleichheit wird dies nicht erreicht, denn vielleicht trifft einer von ihnen aufgrund der Häufigkeit seines Schießens, nicht aufgrund seiner Geschicklichkeit, daher wurde die Gleichheit berücksichtigt, wie beim Wettrennen mit Tieren. Viertens, dass sie den Treffer beschreiben, indem sie sagen: ḫawāṣil. Dies ist derjenige, der den Gegenstand trifft, wie auch immer es geschieht. Al-Azhari sagte: Man sagt ḫaṣaltu munāḍilī ḫaṣlatan
(2) In M: "al-afḍā". (3) Omitted from: B. Note of inspection. (4) In A, B, M: "bi-mā". (5) In M: "ʿalā al-ḥayawān".
نِضالًا ومُناضَلَةً، وسُمِّىَ الرَّمْىُ نِضالًا؛ لأنَّ السَّهْمَ التَّامَّ يُسَمَّى نَضْلًا، فالرَّمْىُ به عملٌ بالنَّضْلِ، فسُمِّىَ نِضالًا ومُناضَلَةً، مثل قَاتَلْتُه قِتالًا ومُقاتَلَةً، وجادَلْتُه جِدالًا ومُجادَلةً. ويُشْتَرَطُ لِصِحَّتِه ثمانِيَةُ شُروطٍ؛ أحدُها، أَنْ يكون عددُ الرِّشْقِ معلومًا، والرِّشْقُ؛ بكسر الراءِ: عَدَدُ الرَّمْى. وأهلُ اللُّغَةِ يقولون: هو عبارَةٌ عمّا بينَ العِشْرِين والثَّلاثِين. والرَّشْقُ؛ بفَتْحِ الراءِ: الرَّمْىُ نَفْسُه، مصدرُ رَشَقْتُ رَشْقًا. أى رَمَيْتُ رَمْيًا. وإنّما اشْتُرِطَ عِلْمُه؛ لأنَّه لو كان مجهولًا أفْضَى (٢) إلى الخلافِ؛ لأَنَّ أحَدَهما يُرِيدُ القَطْعَ، والآخَرُ يُرِيدُ الزِّيادَةَ، فيَخْتَلِفان. الثانى، أَنْ يكونَ عددُ الإِصابَةِ معلومًا، فيقولان: الرِّشْقُ عشرون، والإِصابَةُ خمسةٌ أو ستَّةٌ، أو ما يتَّفِقان عليه منها، إلا أنَّه لا يجوزُ اشتراطُ إصابَةٍ نادِرَة، كإصابَةِ جميعِ الرِّشْقِ أو إصابَةِ تِسْعَة أَعشارِه، ونحوِ هذا؛ لأنَّ الظَّاهِرَ أَنَّ هذا لا يُوجَدُ، فيَفُوتُ الغَرَضُ. الثالث، اسْتِواؤهما فى عدَدِ الرِّشْقِ والإِصابَةِ، وصِفَتِها، وسائِرِ أحْوالِ الرَّمْى. فإنْ جَعَلَا رِشْقَ أحَدِهما عشرةً، والآخَرِ عِشْرين، أو شَرَطَا أَنْ يُصيبَ أحدُهما خمسةً، والآخرُ ثلاثةً، أو شرَطَا إِصابَةَ أحَدِهما خَواسِقَ والآخر خَواصِلَ، أو شرطا أَنْ يحُطَّ أحدُهما من إصابَتِه سَهْمَيْن، أو يحُطَّ سَهْمَيْنِ من إصابَتِه بِسَهْمٍ من إصابَةِ صاحِبِه، أو شَرَطَا أَنْ يَرْمِىَ أحدُهما من بُعْدٍ والآخَرُ من قُرْبٍ، أو أَنْ يَرْمِىَ أحدُهما [وبينَ أصابِعِه سهمٌ، والآخرُ بينَ أصابعِه سَهْمان، أو أَنْ يَرْمِىَ أحدُهما] (٣) وعلى رأْسِه شىءٌ والآخَرُ خالٍ عن شاغلٍ، أو أَنْ يحُطَّ عن أحَدِهما واحِدًا من خَطَئِه لا له ولا عليه، وأشْباهَ هذا مِمَّا (٤) تفوتُ به المُساواةُ، لم يصِحٌ؛ لأنَّ موضُوعَها على المساواةِ، والغَرَضُ معرفَةُ الحِذْقِ، وزيادَةِ أحَدِهما على الآخَرِ فيه، ومع التفاضلِ لا يحْصُلُ، فإنَّه ربما أصابَ أحدُهما لكَثْرَةِ رَمْيِه لا لحِذْقِه، فاعْتُبِرَتِ المُساواةُ، كالمُسابَقَةِ بالحيوانِ (٥). الرابعُ، أَنْ يَصِفَا الإصابَةَ، فيقولان: خَواصل. وهو المُصِيبُ للغَرَض كيفما كان. قال الأزهَرِىُّ: يقال خَصَلْتُ مُناضِلِى خَصْلَةً
(٢) فى م: "الأفضى".(٣) سقط من: ب. نقل نظر.(٤) فى أ، ب، م: "بما".(٥) فى م: "على الحيوان".