Da fürchteten die Muslime um ihren Mann? Er sagte: Selbst dann, denn so verläuft ein Duell nun einmal; es sei denn, sie gehen dazwischen und lassen den kräftigen Kämpfer ziehen. Er sagte: Wenn der Feind seinem Mann hilft, dann ist es für die Muslime kein Problem, ihrem Mann ebenfalls zu helfen. Unser Argument ist, dass Hamza und Ali den Ubayda ibn al-Harith bei der Tötung von Shayba ibn Rabi'a unterstützten, als Ubayda bereits kampfunfähig war.
Abschnitt: Eine List ist im Krieg für den Duellanten und andere zulässig, denn der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: „Der Krieg ist eine List“ (21). Dies ist ein guter (hasan) und authentischer (sahih) Hadith. Es wird überliefert, dass Amr ibn Abd Wudd den Ali (möge Allah sein Antlitz ehren) herausforderte. Als er sich ihm näherte, sagte Ali (22): „Ich bin nicht hinausgetreten, um gegen zwei zu kämpfen.“ Amr drehte sich um, woraufhin er auf ihn sprang und ihn schlug. Amr sagte: „Du hast mich überlistet!“ Ali antwortete: „Der Krieg ist eine List.“
Abschnitt: Ahmad sagte: Wenn sie auf dem Meer kämpfen und ein Mann am Ufer bleiben möchte, muss er die Erlaubnis des Befehlshabers (23) einholen, der über alle Schiffe das Kommando hat. Es reicht ihm nicht aus, die Erlaubnis des Befehlshabers einzuholen, der sich auf seinem Schiff befindet.
1632 - Fragestellung: Er sagte: (Wer etwas erhält, um sich damit bei seinem Feldzug zu behelfen, dem gehört der Überschuss. Wenn es ihm jedoch nicht für einen bestimmten Feldzug gegeben wurde, so hat er das Übriggebliebene für den Feldzug zurückzugeben.)
Zusammenfassend gilt: Wer etwas an Vermögen erhält, um sich damit im Feldzug zu behelfen, bei dem gibt es zwei Fälle: Entweder es wurde ihm für einen bestimmten Feldzug gegeben oder allgemein für den Feldzug. Wenn es für einen bestimmten Feldzug gegeben wurde, gehört ihm das, was nach dem Feldzug übrig bleibt. Dies ist die Meinung von Ata, Mujahid und Sa'id ibn al-Musayyib. Wenn Ibn Umar etwas erhielt für einen
(21) Herausgegeben von al-Bukhari, im Kapitel: „Der Krieg ist eine List“, aus dem Buch des Jihad. Sahih al-Bukhari 4/77, 78. Und Muslim, im Kapitel: „Die Zulässigkeit von List im Krieg“, aus dem Buch des Jihad und der Siyar. Sahih Muslim 3/1361, 1362. Und Abu Dawud, im Kapitel: „Täuschung im Krieg“, aus dem Buch des Jihad. Sunan Abi Dawud 2/41. Und al-Tirmidhi, im Kapitel: „Was über die Erlaubnis zur Lüge und List im Krieg überliefert wurde“, aus den Kapiteln des Jihad. Aridat al-Ahwadhi 7/171. Und Ibn Majah, im Kapitel: „List im Krieg“, aus dem Buch des Jihad. Sunan Ibn Majah 2/945, 946. Und Imam Ahmad, im Musnad 1/90, 113, 126, 2/312, 314, 3/224, 297, 308, 6/387, 459. (22) Fehlt in: M. (23) In M: „al-Wali“ (der Vormund/Statthalter).