verfügt, hat ihn der erste bereits überholt, und es ist nicht nötig, den zehnten Schuss abzugeben; denn das Höchste, was noch möglich ist, ist, dass er diesen trifft, doch das ändert nichts an seinem Status als Überholter. Die zweite Art besteht darin, dass sie sagen: Wer von uns seinen Gegner um einen, zwei oder drei Treffer bei zwanzig Schuss übertrifft, der ist der Sieger. Dies nennt man Mufadala (Wetteifern um Überlegenheit) und Muhata (Aufrechnung); denn das, worin sie an Treffern gleichauf liegen, ist aufgerechnet und wird nicht berücksichtigt. Es ist jedoch erforderlich, das Rishq (die Schussfolge) zu vervollständigen, wenn dessen Vollendung noch von Nutzen sein kann. Wenn sie also sagen: "Wer von uns seinen Gegner um drei übertrifft, ist der Sieger", und sie zwölf Schüsse abgeben, von denen der eine alle trifft, während der andere alle verfehlt, so ist es nicht notwendig, das Rishq zu vervollständigen, da das Höchste, was noch möglich ist, ist, dass der andere die verbleibenden acht trifft und der erste sie verfehlt, ohne dass der erste dadurch seinen Status als Sieger verliert. Wenn jedoch der erste von den zwölf Schüssen nur zehn getroffen hat, so müssen sie beide den dreizehnten schießen. Wenn sie diesen beide treffen, beide verfehlen oder der erste ihn alleine trifft, so hat er bereits gesiegt, und es ist nicht nötig, das Rishq zu vervollständigen. Wenn ihn der andere trifft und der erste verfehlt, so müssen sie den vierzehnten schießen. Die Regelung dafür und für alles Weitere ist dieselbe wie beim dreizehnten Schuss: Sobald sie ihn beide treffen, beide verfehlen oder der erste ihn trifft, hat er gesiegt, und sie schießen nicht weiter. Wenn ihn hingegen der andere alleine trifft, schießen sie weiter. So verhält es sich überall dort, wo die Vollendung des Rishq für einen von beiden von Nutzen ist; ist sie jedoch ohne Nutzen, so ist ihre Vollendung nicht erforderlich. Bleibt also noch eine Anzahl von Schüssen übrig, bei denen es möglich ist, dass einer seinen Gegner überholt oder den Vorsprung des anderen zunichtemacht, so ist die Vollendung erforderlich, ansonsten nicht. Wenn also der Sieg durch drei Treffer von zwanzig erzielt wird und sie achtzehn Schüsse abgegeben haben, bei denen sie beide verfehlen, beide treffen oder bei denen sie in den Treffern gleichauf liegen, so ist die Vollendung nicht erforderlich; denn das Höchste, was noch möglich ist, ist, dass einer von ihnen diese beiden Schüsse trifft und der andere sie verfehlt, ohne dass dadurch ein Sieg erzielt würde. Ebenso verhält es sich, wenn einer den anderen bereits um fünf oder mehr Treffer übertrifft: Die Vollendung ist nicht erforderlich, da ein Treffer des anderen bei den verbleibenden zwei Schüssen nichts daran ändert, dass der andere bereits um drei Treffer führt. Sollte der Vorsprung jedoch nur vier betragen, so schießen sie den letzten Pfeil; trifft der Unterlegene diesen alleine, so müssen sie den letzten [noch ausstehenden] schießen. Wenn der Unterlegene diesen ebenfalls trifft, ist der Vorsprung des ersten aufgehoben, und wenn sie beide verfehlen...
(18) In M: "yaqūlu". (19) Omitted from: B. (20) In the original, A, B: "aṣāba bihā". (21) In M: "itmām al-rashq". (22) In B: "yufḍilu".