und derjenige, dem der Treffer zugeschrieben werden soll, behauptet, dass der Pfeil sich nicht an einer Stelle befand, hinter der sich etwas Hindernisreiches befand, so ist seine Aussage unter Eid maßgeblich; denn der Grundzustand ist das Fehlen des Treffers bei gleichzeitiger Möglichkeit dessen, was der Schütze behauptet. Wenn er auch bestreitet, dass er durchschlagen hat, so ist die Aussage ebenfalls unter Eid maßgeblich, aus dem Grund, den wir bereits genannt haben.
Abschnitt: Wenn sie 'khasiq' (einen steckenden Treffer) vereinbaren und der Pfeil in einem bereits vorhandenen Loch im Ziel oder an einer verbrauchten Stelle landet, es durchbohrt und stecken bleibt, während er im Zielobjekt hängt, so prüfst du: Wenn das Zielobjekt fest (72) ist wie die Festigkeit des Ziels, und er darin stecken bleibt, wird es ihm angerechnet; denn man weiß, dass er, wäre das Ziel intakt gewesen, darin stecken geblieben wäre. Wenn das Zielobjekt jedoch aufgeschütteter Boden ist, wird es ihm weder zugute- noch angerechnet; denn wir wissen nicht, ob er im Zielobjekt stecken geblieben wäre, wenn er eine feste Stelle getroffen hätte oder nicht. Wenn der Pfeil in einem Loch im Ziel landet und mit einem Stück des Ziels im Zielobjekt stecken bleibt, und der Schütze sagt: 'Ich habe einen Khasq vollbracht, und mein Pfeil hat dieses Stück Leder aufgrund der Wucht des Schusses herausgetrennt', sein Gegenüber dies jedoch abstreitet und sagt: 'Nein, es war bereits abgetrennt', und bekannt ist, dass das Ziel intakt war, so ist die Aussage des Schützen maßgeblich. Sind sie uneinig, so erwähnte der Qadi, dass es wie der vorherige Fall zu behandeln ist: Wenn das Zielobjekt weich ist, wird es nicht angerechnet, ist es fest und hart, wird es angerechnet. Wenn sein Pfeil in einem Pfeil landet, der bereits im Ziel steckt (73), wird es ihm angerechnet. Wenn jedoch ihre Bedingung 'khawasiq' war, wird es ihm weder zugute- (74) noch angerechnet; denn wir wissen nicht mit Sicherheit, ob er ohne die Nocke des steckenden Pfeils durchgedrungen wäre. Wenn er das Ziel trifft, dann abgleitet und erst danach durchschlägt, wird es ihm angerechnet.
Abschnitt: Wenn ein Mann zu einem anderen sagt: 'Schieße diesen Pfeil, und wenn du triffst, bekommst du einen Dirham', so ist dies gültig und gilt als 'ju'ala' (Entlohnung); denn er hat ein Entgelt (75) für eine Tat ausgelobt, an der er ein berechtigtes Interesse hat. Dies ist kein 'nidal' (Wettkampf), da das 'nidal' zwischen zwei oder mehreren Personen stattfindet, die gemeinsam schießen, und die Belohnung einem von ihnen zusteht, wenn er den Wettbewerb gewinnt. Wenn er sagt: 'Wenn du triffst, bekommst du einen Dirham, und wenn du verfehlst, musst du einen Dirham zahlen', so ist dies nicht gültig, denn es ist
(72) In the original, M: "ṣalīb". (73) Did not appear in: the original. (74) In M, an addition: "bihi". (75) In M, an addition: "lahu".