Glücksspiel (76). Wenn er sagt: „Schieße zehn Pfeile; wenn deine Treffer mehr sind als deine Fehlversuche, bekommst du einen Dirham“, so ist dies gültig; denn er hat die Entlohnung für eine bekannte Trefferzahl ausgesetzt, da die Mehrheit von zehn mindestens sechs ist, und das ist nicht unbekannt (77), da er den Anspruch auf die Entlohnung bei diesem Minimum erwirbt. Wenn er sagt: „Wenn deine Treffer mehr sind, bekommst du für jeden Pfeil, mit dem du triffst (78), einen Dirham“, so ist dies gültig. Ebenso, wenn er sagt: „Schieße zehn, und du bekommst für jeden Pfeil, mit dem du triffst, einen Dirham“ (79). Oder er sagt: „Du bekommst für jeden Pfeil, der über der Hälfte der Treffer liegt, einen Dirham.“ Denn die Entlohnung ist bekannt durch ihre Festlegung auf den Treffer, vergleichbar mit dem Fall, wenn jemand sagt: „Schöpfe für mich aus diesem Brunnen, und du bekommst für jeden Eimer eine Dattel“ oder „Wer einen meiner entlaufenen Sklaven zurückbringt, erhält für jeden Sklaven einen Dirham.“ Wenn er sagt: „Und wenn deine Fehlversuche mehr sind, musst du einen Dirham zahlen“ oder Ähnliches, so ist dies nicht zulässig, da es sich um Glücksspiel handelt. Wenn er sagt: „Schieße zehn, und wenn du alle verfehlst, musst du einen Dirham zahlen“ oder Ähnliches, so ist dies nicht zulässig, da die Entlohnung als Gegenleistung für eine Handlung gedacht ist, und von der Gegenseite (80) keine Handlung erfolgt ist, für die sie etwas beanspruchen könnte. Würde der Schütze zu einem Dritten sagen: „Wenn du verfehlst, bekommst du einen Dirham“, so wäre dies aus demselben Grund nicht gültig.
Abschnitt: Wenn beide einen Wettkampf (Nidal) vereinbaren (81) und keinen Bogen erwähnen, so ist die Ansicht des Qadi, dass dies gültig ist und sie bei der Wahl des Bogens gleichgestellt sind, sei es ein arabischer oder ein persischer. Andere sagten: Er ist nicht gültig, bis sie die Art des Bogens, mit dem sie zu schießen beabsichtigen, zu Beginn spezifizieren; denn die allgemeine Formulierung könnte zu Meinungsverschiedenheiten führen, und da eine Vermeidung durch die Bestimmung der Art möglich ist, ist dies verpflichtend. Wenn sie vereinbaren, dass sie zu Beginn mit „Nushshab“ (spezielle Pfeile) schießen, so ist dies gültig und bezieht sich auf das Schießen (82) mit einem persischen Bogen, da dessen Pfeile „Nushshab“ genannt werden, während die Pfeile des arabischen Bogens „Nabl“ genannt werden. Wenn eine bestimmte Art von Bogen festgelegt wurde, ist es nicht erlaubt, zu einer anderen überzugehen, da einer von beiden in der Handhabung einer der beiden Arten geschickter sein könnte als in der anderen.
(76) In B: "yakūnu qimāran". (77) In M: "bi-majhūl". (78) In B, an addition: "minhā". (79) Omitted from: B. Note of inspection. (80) In the original, A: "al-qābil". (81) In B, M: "ʿaqd". (82) In M: "al-rāmī".
قِمارٌ (٧٦). وإِنْ قال: ارْمِ عشرةَ أَسْهُمٍ، فإنْ كان صوابُك أكثرَ من خَطئكَ، فلكَ دِرْهَمٌ. صَحَّ؛ لأنَّه جعلَ الجُعْلَ فى مُقابَلَةِ الإِصابَةِ المعلومَةِ، فإنَّ أكثرَ العشرةِ أقلُّه سِتَّةٌ، وليس ذلك مجهولًا (٧٧)؛ لأنَّه بالأَقَلِّ يسْتَحِقُ الجُعْلَ. وإِنْ قال: إنْ كان صَوابُك أكثرَ، فلكَ بكلِّ سَهْمٍ أصَبْتَ بِه (٧٨) دِرْهَمٌ. [صحَّ. وكذلك إنْ قال: ارْمِ عشرةً، ولكَ بِكلِّ سهمٍ أصَبْتَ به منها دِرْهَمٌ] (٧٩). أو قال: فلكَ بكلِّ سهمٍ زائِدٍ على النِّصْفِ من المُصيباتِ دِرْهَمٌ. لأنَّ الجُعْلَ معلومٌ بتَقْديرِه بالإصابَةِ، فأشْبَهَ ما لو قال: اسْتَقِ لى من هذا البِئْرِ، ولك بكُلِّ دَلْوٍ تَمْرَةٌ. أو قال: مَنْ رَدَّ عبدًا من عَبِيدِى، فله بكلِّ عبْدٍ دِرْهَمٌ. وإِنْ قال: وإِنْ كان خَطَؤُك أكثرَ، فعليكَ دِرْهَمٌ. أو نحوَ هذا، لم يجُزْ؛ لأنَّه قِمارٌ. وإِنْ قال: ارْمِ عشرةً، فإنْ أَخْطَأْتَها فعليك دِرْهَمٌ. أو نحوَ هذا، لم يَجُزْ؛ لأنَّ الجُعْلَ يكونُ فى مُقابَلَةِ عملٍ، ولم يُوجَدْ من المُقابِلِ (٨٠) عملٌ يَسْتَحِقُّ به شيئًا. ولو قال الرَّامِى لأَجْنَبِىٍّ: إنْ أخْطَأْتَ، فلكَ دِرْهَمٌ. لم يصِحَّ؛ لذلك.
فصل: وإذا عَقَدَا (٨١) النِّضالَ، ولم يَذْكُرَا قَوْسًا، فظاهِرُ كلامِ القاضِى، أنَّه يصِحُّ، ويَسْتَوِيانِ فى القَوْسِ، إمَّا العَرَبِيَّة وإمَّا العَجَمِيَّة، وقال غيرُه: لا يَصِحُّ حتى يَذْكُرَا نَوْعَ القَوْسِ الذى يَرْمِيانِ عليه فِى الابْتِداءِ؛ لأنَّ إطْلاقَه ربما أفضَى إلى الاخْتلافِ، وقد أمْكَنَ التَّحَرُّزُ عنه بالتَّعْيِينِ للنَّوْعِ، فيجِبُ ذلك. وإِنْ اتَّفَقَا على أنَّهما يَرْميانِ بالنُّشَّابِ فى الابْتِداءِ، صَحَّ، ويَنْصَرِفُ إلى الرَّمْى (٨٢) بالقَوْسِ الأَعجَمِيَّةِ؛ لأنَّ سِهامَها هو المُسَمَّى بالنُّشَّابِ، وسهامَ العربيَّة يُسَمَّى نَبْلًا. فإنْ عَيِّنَ نَوْعًا من القِسِىِّ، لم يجُزِ العُدولُ عنها إلى غيرِها؛ لأنَّ أحدَهما قد يكونُ أحْذَقَ بالرَّمْىِ بأحَدِ النَّوْعَيْنِ دونَ الآخَرِ.
(٧٦) فى ب: "يكون قمارا".(٧٧) فى م: "بمجهول".(٧٨) فى ب زيادة: "منها".(٧٩) سقط من: ب. نقل نظر.(٨٠) فى الأصل، أ: "القابل".(٨١) فى ب، م: "عقد".(٨٢) فى م: "الرامى".