{Und bereitet für sie, was ihr an Kraft vermögen könnt} (89). Dies bedeutet, dass dies zu dem gehört, was er an Kraft vermögen kann, weshalb es unter die Allgemeingültigkeit des Verses fällt.
1777 – Rechtsfrage: Er sagte: (Es ist nicht zulässig, wenn die Reiter losgeschickt werden, dass einer von ihnen ein zweites Pferd neben seinem Reitpferd mitführt, um es zum Laufen anzutreiben, [und er darf während] (1) seines Wettrennens nicht danach rufen; aufgrund dessen, was vom Propheten (s.a.w.) überliefert wurde, dass er sagte: „Kein Janab und kein Jalab.“)
Die Bedeutung von al-Janab ist, dass der Teilnehmer neben seinem Pferd ein zweites Pferd ohne Reiter mitführt, um dasjenige (2), auf dem er reitet, zum Laufen anzutreiben und es dazu zu drängen. Dies ist die äußere Auffassung von al-Khiraqi. Der Qadi sagte: Die Bedeutung ist, dass man ein Pferd mitführt, auf das man am Zielpunkt wechselt, da es weniger erschöpft und ermüdet ist. Ibn al-Mundhir sagte: So wird es gesagt, doch ich halte dies nicht für stichhaltig; denn das Pferd, mit dem man am Wettrennen teilnimmt (3), muss festgelegt sein. Wenn es jenes ist, von dem er absteigt, so wurde der Wettlauf nicht mit ihm vollendet. Wenn es aber jenes ist, auf das er wechselt, so fand der Wettkampf nicht mit ihm während der gesamten Rennstrecke statt, was jedoch eine Bedingung des Wettrennens ist. Zudem, weil derjenige (4), wenn er das Wechseln und die damit verbundene Arbeit benötigt, womöglich durch diese Beschäftigung und nicht durch die Geschwindigkeit (5) eines anderen verliert. Außerdem, weil der Zweck darin besteht, die Schnelligkeit des Pferdes auf der gesamten Rennstrecke zu ermitteln; wenn er es also nur am Ende der Strecke reitet, wird der Zweck nicht erreicht. Was al-Jalab betrifft, so ist es, wenn ein Mann seinem Pferd folgt, hinter ihm herrennt, es antreibt und hinter ihm ruft, um es dadurch zum Laufen anzuspornen. So hat Malik (6) es ausgelegt. Qatada sagte: Jalab und Janab beziehen sich auf Wettrennen (6). Von Abu 'Ubayd wurde Entsprechendes wie bei Malik überliefert. Von ihm wurde zudem berichtet, dass die Bedeutung von Jalab ist, dass man
(89) Sūrat al-Anfāl 60. (1) In the original: "wa-lā yaṣiḥḥu bihi fī waqt". And in A: "wa-lā yaṣīḥu fī waqt". (2) In the original, M: "alladhī". (3) In M: "ʿalayhā". (4) Omitted from: B. (5) In M: "surʿa". (6) Both were mentioned by al-Bayhaqī, in: Bāb mā jāʾa fī al-rihān ʿalā al-khayl wa-mā yajūzu wa-mā lā yajūzu, from Kitāb al-ramy. al-Sunan al-kubrā 10/21, 22.