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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 438

Übersetzung · DE

In einer anderen Überlieferung heißt es: "Wer schwört (24), dass er sich vom Islam lossagt, wenn er gelogen hat, so ist er, wie er gesagt hat, und wenn er die Wahrheit gesagt hat, so kehrt er nicht heil zum Islam zurück." Dies überlieferte Abu Dawud (25). Was nun Gottes Schwur bei seinen Geschöpfen betrifft, so hat Er bei ihnen lediglich als Hinweis auf Seine Macht und Seine Erhabenheit geschworen; und Gott, der Erhabene, darf bei dem schwören, was Er von Seinen Geschöpfen will, und es gibt keinen Grund, bei Seinem Schwur Analogie (Qiyas) anzuwenden. Es wurde gesagt, dass (26) in Seinem Schwur das implizite Auslassen des Schwurs bei dem Herrn dieser Geschöpfe liegt. So ist Sein Wort: {Bei dem Vormittagslicht} (27), gemeint als: Und bei dem Herrn des Vormittagslichts. Was nun das Wort des Propheten (s.a.w.) betrifft: "Er hat Erfolg, bei seinem Vater, [wenn er die Wahrheit spricht] (28)", so sagte Ibn 'Abd al-Barr: Dieser Wortlaut ist in keiner authentischen Überlieferung gesichert; Malik und andere Gelehrte (Huffaz) haben ihn so nicht überliefert. Und der Hadith von Abu al-'Ushara' – Ahmad sagte über ihn: Wenn er denn feststünde. Damit meinte er, dass er nicht feststeht; deshalb haben die Rechtsgelehrten ihn nicht angewendet, um das Schlachten am Oberschenkel für erlaubt zu erklären. Selbst wenn er feststünde, ist es offensichtlich, dass das Verbot danach kam; denn 'Umar pflegte bei ihm zu schwören, so wie der Prophet (s.a.w.) bei ihm geschworen hatte, dann wurde ihm das Schwören bei ihm untersagt, und nach (29) dem Verbot gab es keine Erlaubnis mehr. Deshalb sagte 'Umar, während er den Hadith nach dem Tod des Propheten (s.a.w.) überlieferte: Ich habe danach nie wieder dabei geschworen, weder als Handelnder noch als Wiederholender. Wenn nun das Schwören bei etwas anderem als Gott nicht verboten wäre, so wäre es zumindest verpönt (Makruh). Wenn man also schwört, so soll man Gott, den Erhabenen, um Vergebung bitten oder Gott, den Erhabenen, gedenken, wie der Prophet (s.a.w.) sagte: "Wer bei al-Lat und al-'Uzza schwört, der soll sagen: Es gibt keinen Gott außer Gott." Denn das Schwören bei etwas anderem als Gott ist eine schlechte Tat, und die gute Tat löscht die schlechte Tat aus. Gott, der Erhabene, hat gesagt: {Gewiss, die guten Taten lassen die schlechten Taten vergehen} (30). Und der Prophet (s.a.w.) sagte: "Wenn du eine schlechte Tat begehst, so lasse ihr eine gute Tat folgen, die sie auslöscht" (31). Und weil derjenige, der bei etwas anderem als Gott schwört, etwas anderes als Gott in einer Weise verherrlicht hat, die der Verherrlichung des Herrn, gesegnet und erhaben sei Er, gleicht; deshalb wurde es als Götzendienst (Shirk) bezeichnet, da er Gott, den Erhabenen, in Seiner Verherrlichung durch den Schwur bei jemand anderem als Ihm beigesellt hat. So sagt er: Es gibt keinen Gott außer Gott, um Gott, den Erhabenen, zu bekennen und sich vom Götzendienst loszusagen. Al-Shafi'i sagte: Wer bei etwas anderem als Gott, dem Erhabenen, schwört, der soll sagen: Ich bitte Gott um Vergebung.

Anmerkungen

(24) Fehlt in M. (25) In: Kapitel über das, was über den Eid der Lossagung und bei einer anderen Religionsgemeinschaft als dem Islam berichtet wurde, aus dem Buch der Eide und Gelübde. Sunan Abi Dawud 2/201. (26) Fehlt in B. (27) Sure al-Duha 1. (28) Fehlt im Original, A. (29) In B mit dem Zusatz: "danach". (30) Sure Hud 114. (31) Überliefert von Imam Ahmad, in: al-Musnad 5/177.

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