Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1634 - Rechtsfrage: Er sagte: (Bezüglich der Kriegsgefangenen hat der Imam die Wahl: Wenn er es für richtig hält, sie zu töten, oder ihnen Gunst zu erweisen und sie ohne Gegenleistung freizulassen, oder sie gegen Vermögen freizulassen, oder sie gegen Lösegeld auszutauschen, oder sie zu versklaven – was auch immer er als Schaden für den Feind und als Vorteil für die Muslime ansieht, soll er tun.) · ShamelaTranslate