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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 4451778 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer schwört, etwas zu tun, es aber nicht tut, oder schwört, etwas nicht zu tun, es aber doch tut, auf dem lastet die Sühne.)

Übersetzung · DE

die Eide, nachdem ihr sie bekräftigt habt} bis zu Seinem Wort: {dass ihr eure Eide nicht als Mittel zur Täuschung untereinander benutzt, damit (nicht) eine Gemeinschaft eine mächtigere sei als eine andere} (66). Und das Bündnis ist ohne Eid einzuhalten, daher ist es mit einem Eid umso mehr verpflichtend; denn Gott, der Erhabene, sagte: {Und haltet das Bündnis mit Gott, wenn ihr einen Bund geschlossen habt} und Er sagte: {O die ihr glaubt, haltet die Verträge ein} (67). Deshalb verbot Er das Brechen des Eides, und das Verbot impliziert das Verbotene, und Er tadelte sie dafür und gab ihnen das Gleichnis derjenigen, die ihr Garn wieder auflöste, nachdem es stark gesponnen war. Es besteht kein Dissens darüber, dass die umstrittene Auflösung (eines Eides) von alledem nicht betroffen ist. Wenn er auf die Verrichtung einer verpönten Handlung oder das Unterlassen einer empfehlenswerten Handlung bezogen ist, dann ist deren Auflösung empfehlenswert; denn der Prophet (s.a.w.) sagte: "Wenn du einen Eid schwörst und dann ein anderes als das Bessere erkennst, so tue das, was besser ist, und leiste Sühne für deinen Eid." Und der Prophet (s.a.w.) sagte: "Ich bei Gott, so Gott will, schwöre keinen Eid, bei dem ich ein anderes als das Bessere erkenne, ohne dass ich das tue, was besser ist, und meinen Eid auflöse." Wenn der Eid jedoch auf die Verrichtung einer verbotenen Handlung oder das Unterlassen einer verpflichtenden Handlung bezogen war, ist die Auflösung (des Eides) verpflichtend, weil deren Auflösung durch die Erfüllung der Verpflichtung geschieht, und die Erfüllung der Verpflichtung ist verpflichtend.

1778 - Rechtsfrage; Er sagte: (Und wer schwört, etwas zu tun, es aber nicht tut, oder (schwört), etwas nicht zu tun, es aber dennoch tut, der hat die Sühneleistung [Kaffara] zu erbringen)

Darüber besteht unter den Rechtsgelehrten der verschiedenen Regionen kein Dissens. Ibn Abd al-Barr sagte: Der Eid, für den es eine Sühneleistung gibt, ist nach dem Konsens der Muslime jener, der sich auf zukünftige Handlungen bezieht. Eine Gruppe war der Ansicht, dass, wenn der Bruch des Eides [Hinth] ein Akt des Gehorsams ist, dies keine Sühneleistung nach sich zieht. Einige Leute sagten: Wer schwört, eine Ungehorsamkeit zu begehen, dessen Sühne besteht in deren Unterlassung. Said ibn Dschubair sagte: Als "leichtfertig" [Laghw] gilt es, wenn ein Mann etwas schwört, was für ihn nicht schicklich ist; er meint damit, dass ihn bei einem Bruch des Eides keine Sühneleistung trifft. Amr ibn Schu'aib überlieferte von seinem Vater von seinem Großvater, dass der Gesandte Gottes (s.a.w.) sagte: "Es gibt kein Gelübde und keinen Eid in dem, was der Sohn Adams nicht besitzt, auch nicht in der Ungehorsamkeit gegenüber Gott und nicht in der Trennung von Verwandtschaftsbanden. Und wer einen Eid schwört und ein anderes als das Bessere erkennt, der soll ihn lassen und das tun, was besser ist; denn sein Unterlassen ist die Sühne." Dies überlieferte Abu Dawud (2). Weil die Sühneleistung nur zur Aufhebung einer Sünde dient, und in einem Akt des Gehorsams keine Sünde liegt.

Anmerkungen

(66) Sure an-Nahl 91, 92. (67) Sure al-Ma'ida 1. (1) In B: "auf das, was". (2) Die Überlieferungskette wurde bereits angegeben in: 6/26.

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