Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1782 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer über etwas schwört, in der Annahme, es sei wie er geschworen hat, [es aber nicht so war], auf dem lastet keine Sühne; denn dies gehört zum leeren (unbeabsichtigten) Eid.) · ShamelaTranslate