oder sonstigem, indem er sagt: „Ich werde bestimmt tun“ oder „Ich werde bestimmt lassen“, so ist dies die vertragliche Bindung der Eide (6), in der Gott die Sühneleistung vorgeschrieben hat (7). Ath-Thawri sagte in seinem „Jami“: Die Eide sind vierfach; zwei Eide ziehen eine Sühneleistung nach sich, nämlich dass ein Mann sagt: „Bei Gott, ich werde dies nicht tun“, und er tut es dann doch; oder er sagt: „Bei Gott, ich werde dies tun“, und er tut es dann nicht. Und zwei Eide ziehen keine Sühneleistung nach sich, nämlich dass er sagt: „Bei Gott, ich habe das nicht getan“, während er es doch getan hat; oder er sagt: „Bei Gott, ich habe das getan“, während er es nicht getan hat.
1783 – Problem: Er sagte: (Der eidpflichtige Schwur ist, dass man bei Gott dem Erhabenen oder bei einem Seiner Namen schwört.)
Die Gelehrten sind sich einig, dass derjenige, der bei Gott dem Erhabenen schwört und sagt: „Bei Gott“ (Wallahi), „Durch Gott“ (Billahi) oder „Bei Gott“ (Tallahi), und dann gegen seinen Eid verstößt, eine Sühneleistung erbringen muss. Ibn al-Mundhir sagte: Malik, asch-Schafi'i, Abu Ubaid, Abu Thawr und die Anhänger der vernunftmäßigen Ableitung [Ahl ar-Ra'y] pflegten zu sagen: Wer bei einem Namen aus den Namen Gottes des Erhabenen schwört und gegen seinen Eid verstößt, für den ist eine Sühneleistung fällig (1). Wir kennen diesbezüglich keine Meinungsverschiedenheit, sofern es sich um Namen Gottes des Erhabenen handelt, mit denen außer Ihm niemand sonst bezeichnet wird. Die Namen Gottes unterteilen sich in drei Kategorien: Die erste Kategorie ist das, womit niemand außer Ihm bezeichnet wird (2), wie Seine Aussage: „Bei Gott“ [Wallah], „der Allerbarmer“ [ar-Rahman], „der Erste“ [al-Awwal], vor dem kein Ding war, „der Letzte“ [al-Akhir], nach dem kein Ding ist, „der Herr der Welten“ [Rabb al-'Alamin], „der Eigentümer des Jüngsten Gerichts“ [Malik yawm ad-Din], „der Herr der Himmel und der Erde“ und „der Lebendige, der nicht stirbt“ [al-Hayy al-ladhi la yamut]. Und dergleichen. Das Schwören bei diesen ist in jedem Fall ein rechtsgültiger Eid. Die zweite Kategorie ist das, womit außer Gott dem Erhabenen im übertragenen Sinne bezeichnet wird, dessen uneingeschränkte Verwendung sich aber auf Gott den Erhabenen bezieht, wie: „der Schöpfer“ [al-Khaliq], „der Versorger“ [ar-Raziq], „der Herr“ [ar-Rabb], „der Barmherzige“ [ar-Rahim], „der Mächtige“ [al-Qadir], „der Bezwinger“ [al-Qahir], „der König“ [al-Malik] und „der Unterwerfer“ [al-Jabbar]. Und dergleichen; dies wird im übertragenen Sinne auch auf andere als Gott angewandt, wie durch die Aussage Gottes des Erhabenen belegt: {„... und ihr schafft eine Lüge“} (3). {„... und ihr verlasst den Besten der Schöpfer“} (4). Und Seine Aussage: {„Kehre zu deinem Herrn zurück“} (5). Und {„... erwähne mich bei deinem Herrn“} (6). {„... so ließ ihn der Satan die Erwähnung seines Herrn vergessen“} (6).
(6) In A: „der Eid“. (7) Dies ist bereits im vorangegangenen Problem erwähnt worden. (1) In M: „dass für ihn... fällig ist“. (2) In B und M: „bei ihr“. (3) Sure al-'Ankabut 17. (4) Sure as-Saffat 125. (5) Sure Yusuf 50. (6) Sure Yusuf 42.