die mit dem bestimmten Artikel versehen sind, wie der Schöpfer [al-Khaliq] und der Versorger [ar-Raziq], erwähnt, dass sie in jedem Fall ein Eid seien; denn sie beziehen sich nur auf den Namen Gottes, und ebenso verhält es sich hiermit. Die dritte Kategorie sind Begriffe, die in ihrer absoluten Verwendung nicht zwangsläufig auf eine Eigenschaft Gottes des Erhabenen hinweisen, jedoch durch ihre Hinzufügung zu Gott dem Erhabenen – sei es verbal oder durch die Absicht – darauf verweisen, wie etwa „der Bund“ [al-‘ahd], „die Verpflichtung“ [al-mithaq], „das anvertraute Gut“ [al-amana] und Ähnliches. Dies stellt keinen einen Eid dar, der eine Sühne nach sich zieht, es sei denn, er wird [Gott] hinzugefügt oder [als solcher] beabsichtigt. Wir werden dies später, so Gott der Erhabene will, darlegen.
Abschnitt: Wenn jemand sagt: „Bei dem Recht Gottes“ [wa-haqq Allah], so ist dies ein einen Eid darstellender Akt, der zur Sühne verpflichtet. Dies ist die Auffassung von Malik und asch-Schafi'i. Abu Hanifa sagte: Dafür gibt es keine Sühne, denn das Recht Gottes ist Sein Gehorsam und Seine Gebote, nicht aber eine Eigenschaft von Ihm. Wir entgegnen: Gott hat Rechte, die Ihm für Sein eigenes Wesen zustehen, wie das Bleiben [al-baqa'], die Größe [al-‘azama], die Erhabenheit [al-jalal] und die Macht [al-‘izza]. Der Brauch des Sprachgebrauchs hat sich mit dem Schwören bei dieser Eigenschaft verbunden, weshalb er auf eine Eigenschaft Gottes des Erhabenen zu beziehen ist, wie in Seinem Ausspruch: „Bei der Macht Gottes“ [wa-qudrat Allah]. Wenn er damit jedoch beabsichtigt, bei einem Geschöpf zu schwören, so gilt hier dasselbe wie beim Schwören beim Wissen [‘ilm] oder der Macht [qudra], wobei die Möglichkeit, dass ein Geschöpf gemeint ist, bei diesem Ausdruck deutlicher ist.
Abschnitt: Wenn jemand sagt: „Bei dem Leben Gottes“ [la-‘amru-llah], so ist dies ein einen Eid darstellender Akt, der zur Sühne verpflichtet. Dies vertrat auch Abu Hanifa. Asch-Schafi'i sagte: Wenn er die Absicht eines Eides hat, so ist es ein Eid, andernfalls nicht. Dies ist auch die Wahl von Abu Bakr; denn dies wird nur durch das Ergänzen eines weggelassenen Prädikats zum Eid, als hätte er gesagt: „Bei dem Leben Gottes, ich schwöre bei Ihm.“ Es handelt sich also um eine Metapher [majaz], und auf die Metapher erstreckt sich nicht die uneingeschränkte Geltung. Wir entgegnen: Er hat bei einer Eigenschaft aus den Eigenschaften des Wesens Gottes geschworen, folglich ist es ein Eid, der zur Sühne verpflichtet, so wie das Schwören beim Bleiben Gottes des Erhabenen [wa-baqa' Allah], denn die Bedeutung davon ist der Eid beim Bleiben Gottes des Erhabenen und Seinem Leben. Es wird gesagt, dass [die Wörter] „al-‘umr“ und „al-‘amr“ dasselbe bezeichnen. Es wurde auch gesagt, die Bedeutung sei: „Bei dem Recht Gottes“. Der Brauch der Scharia und der Sprachgebrauch haben sich dies bestätigt; Gott der Erhabene sagt: {„Bei deinem Leben [la-‘amruka], sie sind in ihrer Trunkenheit verwirrt“} (16). Und an-Nabigha (17) sagte:
Nein, bei dem Leben dessen, den du pilgernd besucht hast, Und dem Fleisch, das auf den Opfersteinen vergossen wurde (18)
(16) Sure al-Hijr 72. (17) Seine Dichtung, S. 25. (18) In [Handschrift] A: „bei den Götzen“ [ala al-asnam]. Und in einer Randnotiz zu [Handschrift] B: „Überliefert wird auch: Du hast die Kaaba berührt [masahta ka’batahu]“. Dies findet sich so in der Dichtungssammlung.
التَّعْريفِ، كالخالقِ والرَّازِقِ، أَنَّها تكونُ يَمِينًا بكُلِّ حالٍ؛ لأنَّها لا تَنْصَرِفُ إلَّا إلى اسْمِ اللَّه، كذا هذا. الثالثُ، ما لا يَنْصَرِفُ بإطْلاقِه إلى صِفَةِ اللَّه تعالى، لكنْ يَنْصَرِفُ بإضافَتِه إلى اللَّه سُبْحانَه لَفْظًا أو نِيَّةً، كالعَهْدِ، والميثاقِ، والأمانَةِ، ونحوِه. فهذا لا يكونُ يَمِينًا مُكَفَّرَةً إلَّا بإضافَتِه أو نِيَّتِه. وسَنَذْكُرُ ذلك فيما بعدُ، إنْ شاءَ اللَّه تعالى.
فصل: وإِنْ قال: وحَقِّ اللَّه. فهى يَمِينٌ مُكَفَّرَة. وبهذا قال مالِكٌ، والشافِعِىُّ. وقال أبو حنيفةَ: لا كَفَّارَةَ لها؛ لأنَّ حَقَّ اللَّهِ طاعَتُه ومَفْرُوضاتُه، وليستْ صِفَةً له. ولَنا، أَنَّ للَّهِ حُقوقًا يَسْتَحِقُّها لِنَفْسِه؛ من البقاءِ، والعَظَمَةِ، والجَلالِ، والعِزَّةِ، وقد اقْتَرَنَ عُرْفُ الاسْتِعْمالِ بالحَلِفِ بهذه الصِّفَةِ، فتَنْصَرِفُ إلى صِفَةِ اللَّه تعالَى، كقَوْلِه: وقُدْرَةِ اللَّهِ. وإِنْ نَوَى بذلك القَسَمَ بمَخلُوقٍ، فالقَوْلُ فيه كالقَوْلِ فى الحَلِفِ بالعلْمِ والقُدْرَةِ، إلَّا أَنَّ احْتِمالَ المَخْلُوقِ بهذا اللَّفْظِ أظْهَرُ.
فصل: وإِنْ قال: لَعَمْرُ اللَّهِ. فهى يَمِينٌ مُوجِبَةٌ للكَفَّارَةِ. وبه قال أبو حنيفةَ. وقال الشافِعِىُّ: إنْ قَصَدَ الْيَمِينَ، فهى يَمِينٌ، وإلَّا فلا. وهو اخْتِيارُ أبى بكرٍ؛ لأنَّها إنَّما تكونُ يَمِينًا بتَقديرِ خَبَرٍ مَحْذُوفٍ، فكأنَّه قال: لعَمْرُ اللَّهِ ما أُقْسِمُ به. فيكونُ مَجازًا، والْمَجازُ لا ينْصَرِفُ إليه الإطْلاقُ. ولَنا، أنَّه أقسَمَ بصِفَةٍ مِن صِفَاتِ ذاتِ اللَّه، فكان يَمِينًا مُوجِبًا للكَفَّارَةِ، كالحَلِفِ ببَقاءِ اللَّهِ تعالى، فإنَّ مَعْنَى ذلك الحَلِفُ بِبَقاءِ اللَّه تعالَى وحَياتِه. ويُقال: العُمْرُ والعَمْرُ واحِدٌ. وقيل: مَعْناه وحَقِّ اللَّهِ. وقد ثَبَتَ له عرفُ الشَّرْعِ والاسْتعمالِ، قال اللَّهُ تعالى: {لَعَمْرُكَ إِنَّهُمْ لَفِى سَكْرَتِهِمْ يَعْمَهُونَ} (١٦). وقال النَّابِغَةُ (١٧):
فَلَا لعَمْرُ الَّذِى قَدْ زُرْتَه حِجَجًا ... وما أُريِقَ على الأَنْصابِ مِنْ جَسَدِ (١٨)
(١٦) سورة الحجر ٧٢.(١٧) ديوانه ٢٥.(١٨) فى أ: "على الأصنام". وفى حاشية ب: "ويروى: مسحت كعبته". وهو فى الديوان.