…gewusst habt“ (34). {„Bei Gott, ich werde gegen eure Götzen eine List anwenden“} (35). Ein Dichter sagte (36):
Bei Gott, es bleibt trotz der Tage einer mit Hornkrümmungen ... auf einem hohen Berg, auf dem Jasmin und Myrthe wachsen (37).
Wenn er sagt: „Ich habe damit den Schwur nicht beabsichtigt“, so wird dies von ihm nicht akzeptiert, weil er den expliziten Wortlaut für den Schwur verwendet hat und ein Indiz damit verbunden ist, das darauf hinweist, nämlich das Beantworten mit der Schwurantwort. Es ist jedoch möglich, dass es von ihm akzeptiert wird, wenn er bei seinem Ausspruch „Ta-Llah, ich werde gewiss aufstehen“ sagt: „Ich meinte damit, dass mein Aufstehen durch Gottes Beistand und Seine Gnade geschieht“, denn er hat sein Wort durch das ausgelegt, was es ermöglichen kann. Dies wird bei den beiden anderen Buchstaben nicht akzeptiert, da sie diese Möglichkeit nicht bieten. Es ist auch möglich, dass dies in keinem Fall akzeptiert wird, weil er mit einer Schwurantwort geantwortet hat, weshalb es verwehrt bleibt, dies auf etwas anderes umzudeuten.
Abschnitt: Wenn er ohne eine Schwurpartikel schwört und sagt: „Allah, ich werde gewiss aufstehen“, im Genitiv [Jarr] oder Akkusativ [Nasb], dann ist es ein Schwur. Al-Schafi'i sagte: Es ist kein Schwur, es sei denn, er hat die Absicht dazu, denn das Erwähnen (38) des Namens Gottes des Erhabenen ohne Schwurpartikel ist nicht explizit als Schwur zu verstehen und bezieht sich daher nicht (39) darauf, außer durch die Absicht. Unsere Argumentation ist, dass dies in der arabischen Sprache zulässig ist und der Brauch des Sprachgebrauchs im religiösen Gesetz [Schar'] dies so bestätigt hat. So wurde überliefert, dass 'Abd Allah ibn Mas'ud dem Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) berichtete, dass er Abu Jahl getötet hatte, worauf dieser fragte: „Bei Gott [A-Llah], hast du ihn etwa getötet?“ Er antwortete: „Nein.“ Er fragte erneut, worauf er sagte: „Bei Gott [Allah], ich habe ihn getötet.“ Dies erwähnte
(34) Sure Yusuf 73. (35) Sure al-Anbiya 57. (36) Aus einem Gedicht von Abu Dhu'ayb al-Hudhali. Abu Nasr sagte: Es ist von Malik ibn Khalid al-Khuna'i al-Hudhali. Sharh Ash'ar al-Hudhaliyyin 226, 227. (37) In [Handschrift] A: „mit Neid“ [dhu hasad]. „Dhu haydin“: einer, der hervorstehende Hörner hat. „Al-Zayyan“: Jasminbaum. Der erste Teil des Verses steht in Sharh al-Sukkari: O Mayy, nichts ist den Tagen entkommen, das Hörner hat. Der erste Teil, der hier erwähnt wurde, wird von al-Sukkari als erster Teil eines Verses von Sa'ida al-Hudhali angeführt, dessen zweiter Teil lautet: ...ein kräftiger, unnachgiebiger Steinbock, der zu den Bergziegen mit Dienern gehört. Sharh Ash'ar al-Hudhaliyyin 3/1124. (38) In A, B, M: „Erwähnung“. (39) In B: „es bezieht sich“.