al-Bukhari (40) erwähnte es. Er sagte zu Rukanah ibn 'Abd Yazid: „Bei Gott [A-Llah], hast du etwa nur eine [Scheidung] beabsichtigt?“ Er antwortete: „Bei Gott [Allah], ich habe nur eine beabsichtigt“ (41). Imru’ al-Qays sagte:
Er sagte auch (42):
Damit sind zwei Indizien verbunden, die darauf hinweisen; das erste ist die Antwort mit einer Schwurantwort. Das zweite ist der Akkusativ [Nasb] oder der Genitiv [Jarr] beim Namen Gottes, des Erhabenen; daher ist es zwingend (43), dass es ein Schwur ist, so als hätte er gesagt: „Bei Allah [wa-Llah]“. Wenn er sagt: „Allah, ich werde gewiss handeln“ im Nominativ [Raf'] und die Absicht hat, einen Schwur zu leisten, dann ist es ein Schwur, jedoch hat er einen grammatikalischen Fehler begangen, so als hätte er gesagt: „Allah [wa-Allahu]“ im Nominativ (44). Wenn er nicht die Absicht hat, einen Schwur zu leisten, sagte Abu al-Khattab: Es ist ein Schwur, weil das Indiz der Antwort mit der Schwurantwort ausreicht. Der Laie kennt die Grammatik [I'rab] nicht, weshalb er sie so verwendet, es sei denn, er ist ein Gelehrter der arabischen Sprache, denn sein Abweichen von der grammatikalischen Form des Schwures ist ein Beweis dafür, dass er ihn nicht beabsichtigt hat. Es ist möglich, dass es im Falle des Laien kein Schwur ist, denn es ist kein Schwur im Sinne derer, die die arabische Sprache beherrschen, also ist es auch kein Schwur im Sinne anderer (45), so als ob er nicht mit einer Schwurantwort geantwortet hätte.
Abschnitt: Ein Schwur wird durch vier Partikeln beantwortet; zwei Partikeln für die Verneinung, nämlich „ma“ und „la“, und zwei Partikeln für die Bejahung, nämlich „in“ und das mit Fatha versehene „Lam“. Das mit Kasra versehene „in“ tritt an die Stelle von „ma“ (46), der Verneinungspartikel, wie in Seinem Wort: {„Und sie werden sicherlich schwören: Wir beabsichtigen nur das Beste“} (47). Und wenn er sagt:
(40) Die Takhrij [Quellenbeleg] ist bereits auf Seite 66 erfolgt. (41) Die Takhrij ist bereits erfolgt in: 10/364. (42) Sein Diwan 14, und der zweite Teil des Verses lautet: Und ich sehe keineswegs, dass sich die Blindheit von dir lichtet. (43) In B: „dann ist es zwingend [fawajabat]“. (44) Fehlt in B. Eine Bemerkung zur Erörterung. (45) Kommt im Original und in M nicht vor. (46) Fehlt in M. (47) Sure al-Tawba 107.
البُخارِىُّ (٤٠). وقال لِرُكَانةَ بن عبد يَزِيدَ: "آللَّهِ ما أرَدْتَ إلَّا وَاحِدَةً؟ " قال: اللَّه ما أَرَدْتُ إِلَّا وَاحِدَةً (٤١). وقال امرؤُ القَيْسِ:
* فَقُلْتُ يَمِينَ اللَّه أَبْرَحُ قاعِدًا *
وقال أيضًا (٤٢).
* فَقالَتْ يَمِينَ اللَّهِ مالَكَ حِيلَةٌ *
وقد اقْتَرَنَت به قَرِينَتان تَدُلَّان عليه؛ إحداهُما؛ الجوابُ بجَوابِ القَسَمِ. والثانِى، النُّصْبُ والجَرُّ فى اسمِ اللَّه تعالى؛ فوجَبَ (٤٣) أَنْ تكونَ يمينًا، كما لو قال: واللَّهِ. وإِنْ قال: اللَّهُ لأَفْعَلَن. بالرّفْعِ، [ونَوَى الْيَمِينَ، فهى يَمِينٌ، لكِنَّه قَدْ لَحَنَ، فهو كما لو قال: واللَّهُ. بالرَّفْعِ] (٤٤). وإِنْ لم يَنْوِ الْيَمِينَ، فقال أبو الخَطَّاب: يكونُ يَمِينًا؛ لأنَّ قَرينَةَ الجوابِ بجَوابِ القَسَمِ كافِيَة، والعامِّىُّ لا يَعْرِفُ الإِعْرابَ فيأْتِى به، إلَّا أَنْ يكونَ من أهلِ العربِيَّةِ، فإنَّ عُدولَه عن إعْرابِ القَسَمِ دليلٌ على أنَّه لم يُرِدْه. ويَحْتَمِلُ أَنْ لا يكونَ قَسَمًا فى حَقِّ العامِّىِّ؛ لأنَّه ليس بقَسَمٍ فى حَقِّ أهلِ العربِيَّةِ، فلم يكُنْ قَسَمًا فى حَقِّ (٤٥) غيرِهم، كما لو لم يُجِبْه بجوابِ القَسَمِ.
فصل: ويُجابُ القَسَمُ بأَرْبَعَةِ أَحْرُفٍ؛ حرفان للنَّفْى، وهما "ما" و"لا"، وحَرْفان للإثبات، وهما "إنْ" و"اللَّام" المفْتُوحَة. وتقومُ "إن" المكسورَةُ، مَقامَ "ما" (٤٦) النافِيَة، مثل قولِه: {وَلَيَحْلِفُنَّ إِنْ أَرَدْنَا إِلَّا الْحُسْنَى} (٤٧). وإِنْ قال:
(٤٠) تقدم تخريجه، فى صفحة ٦٦.(٤١) تقدم تخريجه، فى: ١٠/ ٣٦٤.(٤٢) ديوانه ١٤، وعجز البيت:* وما إنْ أَرَى عنكَ العَمايَةَ تَنْجَلِى *(٤٣) فى ب: "فوجبت".(٤٤) سقط من: ب. نقل نظر.(٤٥) لم يرد فى: الأصل، م.(٤٦) سقط من: م.(٤٧) سورة التوبة ١٠٧.