„Bei Allah werde ich es tun“ [wa-Llah af‘alu], ohne eine Partikel, so ist das Ausgelassene hier das „la“ [nicht], und sein Schwur bezieht sich auf die Verneinung, denn so ist der Gebrauch im Arabischen. Allah, der Erhabene, sagt: {„Bei Allah, du hörst nicht auf, Yusuf zu gedenken“} [Sure Yusuf 85], das heißt: du hörst nicht auf [la tafta’u]. Und der Dichter sagt:
Und ein anderer sagt:
Das heißt: Ich bleibe nicht [la abrahu].
Abschnitt: Wenn er sagt: „Laha Allah“ [Bei Allah] und die Absicht hat, einen Schwur zu leisten, dann ist es (48) ein Schwur, aufgrund dessen, was darüber überliefert wurde, dass Abu Bakr al-Siddiq, möge Gott mit ihm zufrieden sein, über die Beute [Salab] des Getöteten (49) durch Abu Qatada sagte: „Laha Allah! Wenn du dich an einen Löwen von den Löwen Allahs wagst, der für Allah und für (50) seinen Gesandten kämpft, und er dir dann seine Beute überlässt!“ Da sagte der Gesandte Allahs, Friede und Segen Allahs seien auf ihm: „Er hat die Wahrheit gesagt“ (51). Wenn er jedoch nicht die Absicht hat, einen Schwur zu leisten, so ist das Offensichtliche, dass es kein Schwur ist, weil weder ein Brauch noch eine Absicht damit verbunden sind und in seiner Antwort keine Partikel vorkommt, die auf einen Schwur hindeutet. Dies ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i, möge Gott mit ihm zufrieden sein.
1784 – Rechtsfrage; er sagte: (Oder bei einem Vers aus dem Koran)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Schwören beim Koran, bei einem Vers daraus oder beim Wort Allahs ein bindender Schwur ist, für dessen Bruch die Sühne [Kaffara] verpflichtend wird. Dies sagten Ibn Mas'ud, al-Hasan, Qatada, Malik, al-Shafi'i, Abu 'Ubayd und die Allgemeinheit der Gelehrten. Abu Hanifa und seine Gefährten sagten: Es ist kein Schwur und erfordert keine Sühne; einige von ihnen nahmen an, er sei erschaffen, und andere sagten: Ein Schwur bei ihm ist nicht gebräuchlich. Wir antworten: Der Koran ist das Wort Allahs und eine Eigenschaft Seiner Wesensmerkmale, daher ist der Schwur bei ihm bindend, so als ob er gesagt hätte: „Bei der Majestät Allahs und Seiner Größe“. Zu ihrem Ausspruch: „Er ist erschaffen“ sagen wir: Dies ist die Lehre der Mu'tazila, und der Streit besteht nur mit den Rechtsgelehrten. Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Prophet, Friede und Segen Allahs seien auf ihm, sagte: „Der Koran ist das Wort Allahs, nicht erschaffen“ (1). Und Ibn 'Abbas sagte über das Wort des Erhabenen: {„Ein arabischer Koran ohne jegliche Krummheit“} (2), das heißt: nicht erschaffen (3). Was ihr Argument betrifft, dass ein Schwur bei ihm nicht gebräuchlich sei, so würde ihr Argument auch auf „die Größe Allahs“, „Seine Erhabenheit“ und „Seine Majestät“ zutreffen. Wenn dies feststeht, dann ist das Schwören bei einem Vers daraus wie das Schwören bei dem gesamten Koran, weil er Teil des Wortes Allahs ist.
Abschnitt: Wenn er beim Mus'haf [dem koranischen Manuskript] schwört, wird sein Schwur bindend. Qatada pflegte beim Mus'haf zu schwören. Unser Imam und Ishaq hielten dies nicht für verwerflich, denn wer beim Mus'haf schwört, beabsichtigt lediglich den Schwur bei dem, was darin geschrieben steht, nämlich dem Koran, da dieser sich nach Konsens der Muslime zwischen den beiden Buchdeckeln des Mus'haf befindet.
1785 – Rechtsfrage; er sagte: (Bei der Sadaqa seines Besitzes, oder beim Hadsch)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wenn er ein Gelübde [Nadhr] als Schwur äußert, indem er sich selbst oder einen anderen durch diesen von etwas abhält oder zu etwas anspornt, wie zum Beispiel mit den Worten: „Wenn ich mit Zayd spreche, dann liegt auf mir die Verpflichtung zum Hadsch oder zur Sadaqa meines Vermögens oder zum einjährigen Fasten“, dann ist dies ein Schwur. Die Regel dafür ist, dass er die Wahl hat: Entweder er erfüllt das, worüber er geschworen hat, dann lastet nichts auf ihm, oder er bricht den Schwur, dann hat er die Wahl zwischen der Erfüllung des Gelobten oder der Leistung einer Sühne für einen Schwur. Dies wird als das Gelübde des Streits und des Zorns [Nadhr al-Lajaj wa-l-Ghadab] bezeichnet, und die Erfüllung ist für ihn nicht zwingend festgelegt. Verbindlich ist hingegen nur das Gelübde der Frömmigkeit [Nadhr al-Tabarur], und wir werden dies an gegebener Stelle erwähnen, so Gott will. Dies ist die Lehrmeinung von 'Umar, Ibn 'Abbas, [Ibn 'Umar] (3), 'A'isha, Hafsa und Zaynab bint Abi Salama. Dies sagten auch 'Ata', Tawus, 'Ikrama, al-Qasim, al-Hasan, Jabir ibn Zayd, al-Nakha'i, Qatada, 'Abd Allah (4) ibn Shurayk, al-Shafi'i, al-'Anbari, Ishaq, Abu 'Ubayd und Abu Thawr.
(48) In M: „so ist er“ [fahuwa]. (49) Kommt nicht im Original vor. (50) „an“ [über] fehlt in B, M. (51) Die Takhrij ist bereits erfolgt in: Seite 63.
واللَّهِ أَفْعَلُ. بغَيْرِ حَرْفٍ، فالمحذوفُ ههُنا "لا"، وتكونُ يَمِينُه على النَّفْى؛ لأَنَّ مَوْضُوعَه فى العَرَبِيَّة كذلك، قال اللَّه تعالى: {تَاللَّهِ تَفْتَأُ تَذْكُرُ يُوسُفَ} أى لا تَفْتَؤُ. وقال الشاعر:
* تاللَّهِ يَبْقَى عَلَى الأَيَّامِ ذُو حيدٍ *
وقال آخر:
* فَقُلْتُ يَمِينَ اللَّهِ أَبْرَحُ قاعِدًا *
أى: لا أبْرَحُ.
فصل: فإنْ قال: لاهَا اللَّهِ. ونوَى الْيَمِينَ. فهى (٤٨) يمينٌ؛ لما رُوِىَ أَنَّ أبا بكرٍ الصِّدِّيقَ، رَضِىَ اللَّهُ عنه، قال فى سَلَبِ قتيل (٤٩) أبى قَتادَةَ: لَاها اللَّهِ، إذا تَعْمَدُ إلى أَسَدٍ من أُسْدِ اللَّه، يُقاتِلُ عن اللَّهِ وعن (٥٠) رسولِه، فيُعْطيك سَلَبه! فقال رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "صَدَقَ" (٥١). وإِنْ لم ينْوِ الْيَمِينَ، فالظَّاهِرُ أنَّه لا يكونُ يَمِينًا؛ لأنَّه لم يقتَرِنْ به عُرْفٌ ولا نِيَّةٌ، ولا فى جَوابِه حَرْف يدُلُّ على القَسَمِ. وهذا مذهَبُ الشافِعِىِّ، رَضِىَ اللَّهُ عنه.
١٧٨٤ - مسألة؛ قال: (أَوْ بآيَةِ مِنَ الْقُرْآنِ)
وجُمْلته أَنَّ الحَلِفَ بالقُرْآنِ، أو بآيةٍ منه، أو بكلامِ اللَّهِ، يَمِينٌ مُنْعَقِدَةٌ، تَجِبُ الكَفَّارَةُ بالحِنْثِ فيها. وبهذا قال ابنُ مَسْعُودٍ، والحسنُ، وقَتادَةُ، ومالِكٌ، والشافِعِىُّ، وأبو عُبَيْدٍ، وعامَّةُ أهلِ العِلْمِ. وقال أبو حنيفةَ وأصحابُه: ليس بيَمِينٍ، ولا تَجبُ به كَفَّارَةٌ، فمنهم مَن زَعَمَ أنَّه مَخْلوقٌ، ومنهم مَنْ قال: لا يُعْهَدُ اليَمِينُ به. ولَنا، أَنَّ القُرآَنَ كلامُ اللَّهِ، وصِفَةٌ من صِفاتِ ذاتِه، فتَنْعَقِدُ اليَمينُ بِه، كما لو قال: وجَلالِ اللَّهِ، وعَظَمَتِه. وقولُهم: هو مخلوقٌ. قُلْنا: هذا كلامُ المعتَزِلَةِ، وإنَّما الخِلافُ مع
(٤٨) فى م: "فهو".(٤٩) لم يرد فى: الأصل.(٥٠) سقطت "عن" من: ب، م.(٥١) تقدم تخريجه، فى: صفحة ٦٣.