1786 – Rechtsfrage: Er sagte: (Oder beim Bündnis ['ahd]).
Das Ganze bedeutet: Wenn er beim Bündnis [mit Allah] schwört, oder sagt: „Bei dem Bündnis Allahs und seiner Bürgschaft“, dann ist das ein Schwur, dessen Sühne [Kaffara] verpflichtend wird, wenn er darin einen Meineid leistet. Dies sagten al-Hasan, Tawus, al-Sha'bi, al-Harith al-'Ukli, Qatada, al-Hakam, al-Awza'i und Malik. 'A'isha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, schwor einst beim Bündnis, nicht mit Ibn al-Zubayr zu sprechen. Als sie dann doch mit ihm sprach, befreite sie vierzig Sklaven, und wenn sie daran dachte, [weinte sie] (1) und sagte: „Wa-'ahdah“ [O mein Bündnis] (2). Ahmad sagte: Das Wort „'Ahd“ [Bündnis] ist an zehn Stellen im Buch Allahs von großer Schwere: {„Und haltet das Bündnis; gewiss, nach dem Bündnis wird gefragt werden“} (4). Man sucht die Nähe zu Allah dem Erhabenen, wenn man beim Bündnis schwört [und dann einen Meineid leistet, mit dem, was] (5) man an Mitteln besitzt. 'A'isha befreite vierzig Sklaven, und sie weinte, bis sie ihren Schleier benetzte, und sagte: „Wa-'ahdah“. 'Ata', Abu 'Ubayd und Ibn al-Mundhir sagten: Es ist kein Schwur, es sei denn, er beabsichtigt es. Al-Shafi'i sagte: Es ist kein Schwur, es sei denn, er beabsichtigt mit dem Bündnis Allahs, welches (6) eine Eigenschaft von Ihm ist, einen Schwur. Abu Hanifa sagte: Es ist kein Schwur. Möglicherweise gingen sie davon aus, dass das „'Ahd“ zu den Eigenschaften der Handlung gehört, weshalb das Schwören dabei kein Schwur ist, so als würde man sagen: „Bei der Schöpfung Allahs“. Abu Hanifa stimmte uns darin zu, dass er zur Sühne verpflichtet ist, wenn er sagt: „Es ist das Bündnis Allahs und Sein Vertrag auf mir, dass ich dies tun werde“, und dann einen Meineid leistet. Unser Beweis ist, dass das „'Ahd“ Allahs sowohl Seine Rede umfasst, mit der Er uns befohlen und verboten hat, wie in Seinem Wort: {„Habe Ich euch nicht verpflichtet [A'hadtu], ihr Kinder Adams?“} (6) — und Seine Rede ist ewig als Eigenschaft von Ihm —, als auch den Anspruch, den Er auf uns hat, da Er uns zur Anbetung verpflichtet hat. Da dies im Sprachgebrauch gefestigt ist, muss es bei einer uneingeschränkten Äußerung als Schwur gelten, so als hätte er gesagt: „Beim Worte Allahs“. Wenn dies feststeht, und er sagt: „Es ist das Bündnis Allahs und Sein Vertrag auf mir, dass ich dies tun werde“, oder er sagt: „Bei dem Bündnis Allahs und Seinem Vertrag, dass ich dies tun werde“, dann ist es ein Schwur. Wenn er sagt: „Beim Bündnis und dem Vertrag, dass ich dies tun werde“, und er dabei das Bündnis Allahs beabsichtigte, dann ist es ein Schwur, weil er den Schwur bei einer Eigenschaft von den Eigenschaften Allahs beabsichtigte.
(1) Weggefallen in B. (2) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel über die Auswanderung [Hijra] und das Wort des Gesandten Allahs, Friede und Segen Allahs seien auf ihm: „Es ist einem Mann nicht erlaubt, seinen Bruder zu meiden“, aus dem Buch der Etikette [Adab], Sahih al-Bukhari 8/25. Ebenso von 'Abd al-Razzaq im Kapitel über das Verbot von Gelübden bei Ungehorsam gegenüber Allah aus dem Buch der Eide und Gelübde, Al-Musannaf 8/444, 445. (3) In A, B und M: „min“ [von]. (4) Sure Al-Isra' 34. (5) In M: „wa-hanitha ma“ [und einen Meineid leistete bei dem, was]. (6) Sure Ya-Sin 60.
١٧٨٦ - مسألة؛ قال: (أَوْ بالْعَهْدِ)
وجُمْلَتُه أنَّه إذا حَلَفَ بالعَهْدِ، أو قال: وعَهْدِ اللَّهِ، وكَفالَتِه. فذلك يَمِينٌ، يجبُ تَكْفِيرُها إذا حَنِثَ فيها. وبهذا قال الحسنُ، وطاوسٌ، والشَّعْبِىُّ، والحارِثُ العُكْلِىُّ، وقَتادَةُ، والحكَمُ، والأوْزَاعِىُّ، ومالِكٌ. وحَلَفَت عائِشَةُ، رَضِىَ اللَّهُ عنها، بالعَهْدِ أَنْ لا تُكَلِّمَ ابنَ الزُّبَيْرِ، فَلمَّا كَلَّمَتْه أعْتَقَت أرْبَعِينَ رَقَبَةً، وكانتْ إذا ذَكَرته [تَبْكِى] (١)، وتقول: واعَهْداهُ (٢). قال أحمد: العَهْدُ شديدٌ فى عَشَرَةِ مَواضِعَ فى (٣) كتابِ اللَّه: {وَأَوْفُوا بِالْعَهْدِ إِنَّ الْعَهْدَ كَانَ مَسْئُولًا} (٤). ويتقرَّبُ إلى اللَّهِ تعالَى إذا حَلَفَ بالعَهْدِ [ثم حَنِثَ، بم] (٥) اسْتَطاعَ. وعائِشَة أَعْتَقَت أربَعِينَ رَقَبَةً، ثم تَبْكِى حَتّى تَبُلَّ خِمارَها، وتقول: واعَهْدَاهُ. وقال عَطاءٌ، وأبو عُبَيْدٍ، وابْنُ المُنْذِرِ: لا يكونُ يَمِينًا إلَّا أَنْ يَنْوِىَ. وقال الشافِعِىُّ: لا يكونُ يَمِينًا إلَّا أَنْ يَنْوِىَ اليَمِينَ بعَهْدِ اللَّهِ، الذى (٦) هو صِفَتُه. وقال أبو حنيفةَ: ليس بيَمِينٍ. ولَعَلَّهم ذَهَبُوا إلى أَنَّ العَهْدَ مِنْ صفاتِ الفِعْلِ، فلا يكونُ الحَلِفُ به يَمِينًا، كما لو قال: وخلْقِ اللَّهِ. وقد وافَقنا أبو حنيفةَ فى أنَّه إذا قال: عَلَىَّ عَهْدُ اللَّهِ ومِيثاقُه لأَفْعَلَنَّ. ثم حَنِثَ، أنَّه يَلْزَمُه الكَفَّارَةُ. ولَنا، أَنَّ عَهْدَ اللَّه يَحْتَمِلُ كلامَه الذى أمَرَنا به ونَهانا، كَقَوْلِه تعالَى: {أَلَمْ أَعْهَدْ إِلَيْكُمْ يَابَنِي آدَمَ} (٦). وكلامُه قَديمٌ صِفَةٌ له، ويَحْتَمِلُ أنَّه اسْتِحْقاقُه لما تَعَبَّدَنا بِه، وقد ثَبَتَ له عُرْفُ الاسْتِعْمالِ، فيَجِبُ أَنْ يكونَ يَمِينًا بإطْلاقِه، كما لو قال: وكلامِ اللَّهِ. إذا ثَبَتَ هذا، فإنَّه إنْ قال: عَلَىَّ عَهْدُ اللَّهِ ومِيثاقه لأَفْعَلَنَّ. أو قال: وعَهْدِ اللَّهِ ومِيثَاقِه لأَفْعَلَنَّ. فهو يَمِينٌ، وإِنْ قال: والعَهْدُ والميثاقُ لأَفْعَلَنَّ. ونَوَى عَهْدَ اللَّهِ، كان يَمِينًا؛ لأنَّه نَوَى الحَلِفَ بصِفَةٍ من صفاتِ اللَّه
(١) سقط من: ب.(٢) أخرجه البخارى، فى: باب الهجرة وقول رسول اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: لا يحل لرجل أن يهجر أخاه، من كتاب الأدب. صحيح البخارى ٨/ ٢٥. وعبد الرزاق، فى: باب لا نذر فى معصية اللَّه، من كتاب الأيمان والنذور. المصنف ٨/ ٤٤٤، ٤٤٥.(٣) فى أ، ب، م: "من".(٤) سورة الإسراء ٣٤.(٥) فى م: "وحنث ما".(٦) سورة يس ٦٠.