wenn ich dies tue“. Wenn er es dann tut, so hat er die Wahl: Wenn er will, unterlässt er das, was er sich selbst verboten hat, und wenn er will, leistet er Sühne (Kaffara). Wenn er sagt: „Diese Speise ist für mich verboten“, so ist dies wie der Eid, sie zu unterlassen. Ähnliches wird von Ibn Mas'ud, al-Hasan, Jabir ibn Zayd, Qatada, Ishaq und den Leuten des Irak überliefert. Sa'id ibn Jubayr sagte über jemanden, der sagt: „Das Erlaubte ist für mich verboten“: Es ist ein Eid unter den Eiden, für den er Sühne leisten muss. Al-Hasan sagte: Es ist ein Eid, es sei denn, er beabsichtigt damit die Scheidung (1) seiner Frau. Von Ibrahim ist Ähnliches überliefert. Von ihm (Ibrahim) heißt es auch: Wenn er die Scheidung beabsichtigt, ist es (gültig), ansonsten ist es nichts. Von al-Dahhak wird überliefert, dass Abu Bakr, 'Umar und Ibn Mas'ud sagten: „Das Verbot ist ein Scheidungseid“ (2). Tawus sagte: „Es ist das, was er beabsichtigt hat.“ Malik und al-Shafi'i sagten: „Es ist kein Eid und es lastet nichts auf ihm, denn er beabsichtigte, das Gesetzliche zu ändern, daher ist das, was er beabsichtigte, hinfällig, so als wenn er sagte: ‚Diese ist meine Stieftochter‘.“ Unser Argument ist das Wort Allahs, des Erhabenen: {O Prophet, warum verbietest du, was Allah dir erlaubt hat?} bis zu Seinem Wort: {Allah hat euch die Auflösung eurer Eide vorgeschrieben} (3). Er bezeichnete das Verbieten dessen, was Allah erlaubt hat, als einen Eid und schrieb dafür eine Auflösung vor, und diese ist die Sühne. 'A'isha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte, dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – bei Zaynab bint Jahsh verweilte und bei ihr Honig trank. Ich und Hafsa vereinbarten, dass diejenige von uns, bei der der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – eintreten würde, sagen sollte: „Ich rieche an dir den Geruch von Maghafir“ (4). Er trat bei einer von uns ein, und sie sagte ihm dies. Er antwortete: „Nein, vielmehr habe ich bei Zaynab bint Jahsh Honig getrunken, und ich werde es nicht wieder tun.“ Daraufhin wurde offenbart (5): {O Prophet, warum verbietest du, was Allah dir erlaubt hat, um das Wohlgefallen deiner Frauen zu suchen?} (6). Übereinstimmend überliefert (7). Wenn nun gesagt wird: „Die Verspassage wurde doch nur wegen des Verbietens von Mariya
(1) Weggefallen in: dem Original und A. (2) Dessen Überlieferungsnachweis wurde bereits aufgeführt in: 10/396. (3) Sure At-Tahrim 1, 2. (4) Maghafir: Plural von Maghfur, ein süßes Harz wie Natif, das einen unangenehmen Geruch hat; es wird von einem Baum abgesondert, der 'Arfat genannt wird. (5) In M: „So wurde offenbart“. (6) Nicht enthalten im Original, A und B: {um das Wohlgefallen deiner Frauen zu suchen}. (7) Ausgeführt von al-Bukhari in: Kapitel über die Sure At-Tahrim, aus dem Buch der Exegese (Tafsir); im Kapitel „Warum verbietest du, was Allah dir erlaubt hat?“ aus dem Buch der Scheidung (Talaq); im Kapitel „Wenn jemand seine Speise verbietet“ aus dem Buch der Eide und Gelübde (Ayman wa Nudhur). Sahih al-Bukhari 6/194, 7/56, 57, 8/175, 176. Und Muslim in: Kapitel über die Pflicht zur Sühne für denjenigen, der seine Frau verbot... aus dem Buch der Scheidung (Talaq). Sahih Muslim 2/1100–1103. Ebenso ausgeführt von Abu Dawud in: Kapitel über das Honiggetränk, aus dem Buch der Getränke (Ashriba). Sunan Abi Dawud 2/301. Und an-Nasa'i in: Kapitel über die Interpretation dieses Verses, d. h.: {O Prophet, warum verbietest du, was Allah dir erlaubt hat?}, aus dem Buch der Scheidung; im Kapitel über das Verbot dessen, was Allah, der Erhabene, erlaubt hat