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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 468Abschnitt

Übersetzung · DE

Ebenso verhält es sich mit dem Urteil, wenn er das Verb in der Vergangenheitsform nennt und sagt: „Ich habe bei Allah geschworen“ oder „Ich habe bei Allah bezeugt“. 'Abd Allah ibn Rawaha sagte:

  • Ich habe bei Allah geschworen, dass du wahrlich herabsteigen wirst * (5)

Wenn er mit seinem Ausspruch „Ich habe bei Allah geschworen“ eine Nachricht über einen vergangenen Schwur beabsichtigt oder mit „Ich schwöre bei Allah“ eine Nachricht (6) über einen Schwur, den er zu leisten gedenkt, so liegt keine Sühneleistung auf ihm. Wenn er behauptet, dies beabsichtigt zu haben, wird ihm dies abgenommen. Al-Qadi sagte: Dies wird im rechtlichen Sinne nicht akzeptiert. Dies ist auch die Auffassung einiger Anhänger von al-Shafi'i, da es dem äußeren Anschein (Zahir) widerspricht. Wir aber sagen: Dies ist ein Urteil, das zwischen ihm und Allah, dem Erhabenen, steht. Wenn er also bei sich selbst weiß, dass er etwas beabsichtigt und gewollt hat (7), während der Wortlaut dies zulässt, so trifft ihn keine Sühneleistung. Wenn er sagt: „Ich bezeuge bei Allah, dass ich an Allah glaube“, so ist dies kein Eid. Wenn er sagt: „Ich nehme mir bei Allah vor“ (a'zimu billah) und damit einen Eid beabsichtigt, so ist es ein Eid. Wenn er dies unbestimmt lässt, so ist der äußere Anschein der Aussage von al-Khiraqi, dass es ein Eid ist. Dies ist auch die Auffassung von Ibn Hamid. Abu Bakr sagte: Es ist kein Eid. Dies ist auch die Ansicht von al-Shafi'i; denn hierfür hat sich weder ein Brauch im religiösen Recht noch im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert, und der äußere Anschein ist nicht der eines Eides, da seine Bedeutung lautet: „Ich beabsichtige bei Allah, es zu tun.“ Das Argument für die erste Ansicht ist, dass es einen Eid implizieren kann und ein Hinweis darauf vorliegt, nämlich die Antwort mit einer Eidesformel, weshalb es als Eid gilt. Wenn er jedoch mit seinem Ausspruch etwas anderes als den Eid beabsichtigt, so ist es kein Eid.

Kapitel: Wenn er sagt: „Ich schwöre bei Allah“ (ahlifu billah), oder „Ich leiste einen Eid bei Allah“ (uli billah), oder „Ich habe bei Allah geschworen“ (halaftu billah), oder „Ich habe einen Eid bei Allah abgelegt“ (alaytu billah), oder „Ein Eid bei Allah“ (aliyyatan billah), oder „Ein Schwur bei Allah“ (halifan billah), oder „Ein Eid bei Allah“ (qasaman billah), so ist dies ein Eid, gleichgültig, ob er damit einen Eid beabsichtigt hat oder es unbestimmt ließ; dies gilt aufgrund dessen, was wir bereits bezüglich „Ich schwöre bei Allah“ dargelegt haben. Sein Urteil ist in der Differenzierung dasselbe, denn I'la' (Eidesleistung) und Hilf (Schwur) [beim Eid] (8) sind identisch. Allah, der Erhabene, sagt: {Für diejenigen, die einen Eid gegenüber ihren Ehefrauen leisten}. Sa'd ibn Mu'adh sagte: „Ich schwöre bei Allah, Usaid ist zu euch mit einer anderen Absicht gekommen als der, mit der er losgezogen war.“ Und der Dichter sagte (9):

Ich schwöre beim Herrn derer, die schnell nach Mina eilen ... und an die Orte der Sättel, wo sie übernachten

Anmerkungen

(5) Diwan, S. 153. (6) Aus M ausgefallen. (7) In M: "oder er wollte es". (8) In M: "und der Eid". (9) Wir haben dies in den uns vorliegenden Quellen nicht gefunden.

Arabisch (Quelle)

وكَذَلِك الحُكْم إِنْ ذَكَرَ الفِعْلَ بلَفْظِ الماضِى، فقال: أقْسَمْتُ باللَّهِ، أو شَهِدْتُ باللَّهِ. قال عبدُ اللَّه بنُ رَواحَةَ:

* أَقْسَمْتُ باللَّه لتَنْزِلِنَّهْ (٥) *

وإِنْ أرادَ بقولِه: أَقْسَمْتُ باللَّهِ. الخبرَ عن قَسَمٍ ماضٍ، أو بقولِه: أُقْسِمُ باللَّهِ. الخَبَرَ (٦) عن قَسَمٍ يَأْتِى بهِ، فلا كَفَّارَةَ عليه. وإنِ ادَّعَى إِرادَةَ ذلك، قُبِلَ منه. وقال القاضِى: لا يُقبَل فى الحكمِ. وهو قولُ بعض أصحابِ الشافِعِىِّ؛ لأنَّه خِلافُ الظّاهِرِ. ولَنا، أَنَّ هذا حُكْم فيما بَيْنَه وبينَ اللَّه تعالى، فإذا عَلِمَ مِن نَفْسِه أنَّه نَوَى شيئًا وأرادَه (٧)، مع احْتمالِ اللفْظِ إيَّاه، لم تَلْزَمْه كَفّارَةُ شىءٍ (٦). وإِنْ قالَ: شَهِدْتُ باللَّهِ أنِّى آمَنْتُ باللَّهِ. فليس بِيَمِينٍ. وإِنْ قال: أعْزِمُ باللَّهِ. يقْصِدُ الْيَمِينَ، فهو يَمِينٌ. وإِنْ أَطْلَقَ، فظاهِرُ كلامِ الخِرَقِىّ أنَّه يَمِينٌ. وهو قولُ ابنِ حامِدٍ. وقال أبو بكرٍ: ليس بيَمِينٍ. وهو قولُ الشافِعِىِّ؛ لأنَّه لم يثْبُتْ له عُرْفُ الشَّرْعِ، ولا الاسْتعمالُ، وظاهِرُه غيرُ اليَمِينِ؛ لأنَّ مَعْناهُ أقْصِدُ باللَّهِ لأَفْعَلَنَّ. ووَجْهُ الأَوَّلِ، أنَّه يَحْتَمِلُ اليَمِينَ، وقد اقتَرَنَ به ما يَدُلُّ عليه، وهو جَوابُه بجَوابِ القَسَمِ، فيكونُ يَمِينًا. فأمَّا إنْ نَوَى بقولِه غيرَ الْيَمِينِ، لم يكُنْ يَمِينًا.

فصل: وإِنْ قال: أَحْلِفُ باللَّهِ، أو أُولِى باللَّه، أو حَلَفْتُ باللَّهِ، أو آلَيْتُ باللَّهِ، أو ألِيَّةً باللَّهِ، أو حَلِفًا باللَّه، أو قَسَمًا باللَّه. فهو يَمِينٌ، سَواءٌ نَوَى به اليَمِينَ أو أَطْلَقَ؛ لما ذَكَرْناه فى: أُقْسِمُ باللَّه. وحُكْمُهُ حُكْمُه فى تَفْصِيلِه؛ لأَنَّ الإِيلاءَ والحَلِفَ [فى القَسَمِ] (٨) واحدٌ، قال اللَّه تعالى: {لِلَّذِينَ يُؤْلُونَ مِنْ نِسَائِهِمْ}. وقال سعدُ بن مُعاذٍ: أَحْلِفُ باللَّهِ، لقد جاءَكُم أُسَيْدٌ بغيرِ الوَجْهِ الذى ذَهَبَ بِه. وقال الشاعر (٩):

أُولِى برَبِّ الرَّاقِصاتِ إلى مِنًى ... ومَطارِحِ الأكْوارِ حيثُ تَبِيتُ

Anmerkungen

(٥) ديوانه ١٥٣.(٦) سقط من: م.(٧) فى م: "أو أراده".(٨) فى م: "والقسم".(٩) لم نجده فيما بين أيدينا.

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