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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 47Abschnitt

Übersetzung · DE

ihnen, so ist sein Töten angemessener. Unter ihnen ist der Schwache, der über viel Vermögen verfügt, weshalb sein Auslösen angemessener ist. Unter ihnen ist einer mit einer guten Meinung über die Muslime, von dem man hofft, dass er durch das Gewähren von Gnade den Islam annimmt oder den Muslimen durch die Befreiung ihrer Gefangenen und die Verteidigung gegen sie behilflich ist, weshalb das Gewähren von Gnade für ihn angemessener ist. Unter ihnen ist einer, dessen Dienste man nutzen kann und dessen Übel man für sicher hält, weshalb seine Versklavung angemessener ist, wie bei Frauen und Kindern. Der Imam weiß am besten um die Zweckmäßigkeit (Maslaha), daher sollte dies ihm überlassen werden. Sein Wort, der Erhabene: {Tötet die Götzendiener}, ist allgemein und wird nicht durch das Spezifische aufgehoben, sondern auf das bezogen, was nicht explizit ausgenommen wurde; aus diesem Grund haben sie deren Versklavung nicht verboten. Was nun die Götzendiener betrifft, so gibt es zwei Überlieferungen bezüglich ihrer Versklavung; eine davon ist, dass es nicht zulässig ist. Dies ist die Rechtsschule von al-Shafi'i. Abu Hanifa sagte: Es ist bei den Nicht-Araber (A'jam) zulässig, nicht aber bei den Arabern, basierend auf seiner Aussage über die Erhebung der Dschizya von ihnen (16). Unser Argument ist, dass er ein Ungläubiger ist, von dem keine Dschizya angenommen wird, also wird bei ihm auch keine Versklavung angewandt, wie beim Apostaten (Murtadd), und wir haben den Beweis dafür bereits erwähnt. Wenn dies feststeht, dann ist dies ein Ermessen nach Zweckmäßigkeit und Idschtihad, kein Ermessen nach bloßer Willkür. Wenn er also die Zweckmäßigkeit in einer dieser Handlungsweisen erkennt, ist diese für ihn verbindlich und es ist nicht zulässig, davon abzuweichen. Wenn er jedoch im Zweifel ist, dann ist das Töten vorzuziehen. Mudschahid sagte über zwei Befehlshaber, von denen einer die Gefangenen tötet: Er ist der Vorzüglichere. Ähnlich äußerte sich Malik. Und Ishaq sagte: Das Niederringen (Ithkhan) ist mir lieber, es sei denn (17), er ist bekannt dafür, dass man sich durch ihn vieles erhofft.

Kapitel: Wenn der Gefangene den Islam annimmt, wird er augenblicklich zu einem Sklaven, die Wahlmöglichkeit entfällt und sein Status wird wie der Status der Frauen. Dies ist auch die Ansicht von al-Shafi'i in einer seiner beiden Überlieferungen. In der anderen Überlieferung entfällt das Töten, und man wählt zwischen den drei Handlungsweisen; basierend auf der Überlieferung, dass die Gefährten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, einen Mann von den Banu 'Uqayl gefangen nahmen. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, kam an ihm vorbei und er sagte: „O Muhammad, warum wurde ich gefangen genommen und warum wurde der Anführer der Pilger gefangen genommen?" Er antwortete: „Du wurdest aufgrund der Schuld deiner Verbündeten von Thaqif gefangen genommen, denn sie haben zwei meiner Gefährten gefangen genommen." Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, ging weiter, und er rief ihm zu: "O Muhammad, o Muhammad." Er fragte ihn: „Was ist dein Anliegen?" Er sagte: "Ich bin Muslim." Er entgegnete: „Wenn du das gesagt hättest, während du noch über deine Angelegenheit zu entscheiden hattest, hättest du vollen Erfolg gehabt." Und er löste ihn aus.

Anmerkungen

(16) Ausgefallen in: Al-Asl, B, M. (17) Ausgefallen in: M.

Arabisch (Quelle)

عليهم، فقَتْلُه أَصْلَحُ، ومنهم الضَّعِيفُ الذي له مالٌ كثيرٌ، ففداؤُه أَصْلَحُ، ومنهم حَسَنُ الرَّأْىِ في المُسْلِمين، يُرْجَى إسلامُه بالمَنِّ عليه، أو مَعُونَتُه للمسلمين بتَخْليصِ أَسْراهم، والدَّفْعِ عنهم، فالمَنُّ عليه أَصْلَحُ، ومنهم مَنْ يُنْتَفَعُ بخِدْمَتِه، ويُؤْمَنُ شَرُّه، فاسْتِرْقاقُه أصْلَحُ، كالنِّسَاءِ والصِّبْيانِ، والإِمامُ أَعلَمُ بالمَصْلَحَةِ، فيَنْبَغِى أنْ يُفَوَّضَ ذلك إليه، وقولُه تعالى: {فَاقْتُلُوا الْمُشْرِكِينَ} عامٌّ لا يُنْسَخُ به الخاصُّ، بل يُنَزَّلُ على ما عدا المَخْصوص، ولهذا لم يُحَرِّمُوا اسْتِرْقاقَه، فأمَّا عَبَدَةُ الأَوْثان، ففى اسْتِرْقاقِهم رِوايتان؛ إحداهُما، لا يجوزُ. وهو مذهبُ الشافِعِىّ. وقال أبو حنيفةَ: يجوزُ في العَجَمِ دونَ العربِ، بِناء على قولِه في أَخْذِ الجِزْيَةِ منهم (١٦). ولَنا، أنَّه كافِرٌ لا يُقَرُّ بالجِزْيَةِ، فلمْ يُقَرَّ بالاسْتِرْقاقِ كالمُرْتَدِّ، وقد ذَكَرْنا الدَّلِيلَ عليه. إذا ثَبَتَ هذا، فإنَّ هذا تَخْيِيرُ مَصْلحةٍ واجْتهادٍ، لا تَخْييرُ شَهْوةٍ، فمتى رأَي المصلحةَ في خَصْلةٍ من هذه الخِصالِ، تَعَيَّنَت عليه، ولم يجُزِ العدولُ عنها، ومتى تَرَدَّدَ فيها، فالقَتْلُ أوْلَى. قال مُجاهد في أمِيرين؛ أحدُهما يَقتُلُ الأَسْرَى: هو أفْضَلُ. وكذلك قال مالِك. وقال إسحاق: الإِثْخانُ أحَبُّ إلىَّ، إلَّا (١٧) أن يكونَ معروفًا يَطْمَعُ به في الكثيرِ.

فصل: وإنْ أَسْلَم الأسيرُ صارَ رقيقًا في الحالِ، وزالَ التَّخْيِيرُ، وصار حُكْمُه حُكْمَ النِّساء. وبه قال الشافِعِىُّ في أحَدِ قولَيْهِ. وفى الآخرِ، يَسْقُطُ القَتْلُ، ويَتَخَيَّرُ بين الخِصالِ الثَّلاث؛ لما رُوِىَ أنَّ أصحابَ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- أسَرُوا رجُلًا من بنى عُقَيْلٍ، فمَرَّ به النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فقال: يا محمدُ، علَامَ أُخِذْتُ وأُخِذَت سابقةُ الحاجِّ؛ فقال: "أُخِذْتَ بجَرِيرةِ حُلَفائِكَ مِنْ ثَقِيفٍ، فَقَدْ أَسَرَتْ رَجُلَيْنِ مِنْ أصْحابِى". فمَضَى النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فنَاداه: يا محمدُ، يا محمد. فقال له: "مَا شَأْنُكَ؟ " فقال: إنِّي مُسْلِمٌ، فقال: "لَوْ قُلْتَهَا وَأنْتَ تَمْلِكُ أمْرَكَ، لَأَفْلَحْتَ كُلَّ الْفَلَاحِ". وفادَى به

Anmerkungen

(١٦) سقط من: الأصل، ب، م.(١٧) سقط من: م.

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