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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 470Abschnitt

Übersetzung · DE

Allah} bis hin zu Seinem Wort: {Sie haben ihre Eide zu einem Schutzschild gemacht} (14). Er nannte es also einen Eid, und der Gesandte Allahs - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - nannte es einen Schwur. Und 'Atika bint 'Abd al-Muttalib, die Tante des Gesandten Allahs - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - sagte (15):

Ich schwor, falls sie zurückkehrten, würden wir sie ausrotten ... da kamen die Truppen, die ihre Flanken umzingelten.

Und 'Atika bint Zaid ibn 'Amr ibn Nufayl sagte (16):

Ich schwor, dass mein Auge niemals aufhören wird, um dich zu trauern ... und meine Haut niemals aufhören wird, staubbedeckt zu sein.

Zu ihrer Aussage: „Es lässt die Möglichkeit zu, bei anderem als Allah zu schwören“, sagen wir: Dies ist nur auf den rechtmäßigen Schwur zu beziehen. Deshalb war dies nicht verpönt. Würde es auf den Schwur bei anderem als Allah bezogen, wäre es verpönt, und wäre es verpönt, hätte Abu Bakr es nicht vor dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - getan, noch hätte der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - den Schwur des al-'Abbas erfüllt, als dieser ihn beschwor.

Kapitel: Wenn er sagt: „Ich entschließe mich“ (A'zimu), oder „Ich habe mich entschlossen“ (‘Azamtu), so ist dies kein Eid, weder wenn er damit den Eid beabsichtigt noch wenn er es nicht tut; denn für diesen Ausdruck ist weder im religiösen Recht noch im allgemeinen Sprachgebrauch ein Eidcharakter etabliert, [noch ist er für einen Eid gesetzt (17), noch liegt darin ein Hinweis darauf. Ebenso verhält es sich, wenn er sagt: „Ich suche Hilfe bei Allah“, oder „Ich suche Zuflucht bei Allah“, oder „Ich vertraue auf Allah“, oder „Allah weiß es“, oder „Allah ist mächtig“, oder (18) „Gepriesen sei Allah“ oder Ähnliches. Dies ist kein Eid, gleichgültig ob er ihn beabsichtigt oder nicht; denn es ist sprachlich nicht als Eid festgelegt, noch ist ihm ein Brauch im religiösen Recht oder im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert] (19). Daher macht es nichts erforderlich, so als ob er sagen würde: „Gepriesen sei Allah (Subhan Allah)“, „Alles Lob gebührt Allah (Al-Hamdulillah)“, „Es gibt keinen Gott außer Allah (La ilaha illa Allah)“ und „Allah ist am größten (Allahu Akbar)“.

1790 - Fragestellung; Er sagte: (Oder „Bei der Treuhand Allahs“ (bi-amanat Allah))

Der Qadi sagte: In der Rechtsschule besteht kein Dissens darüber, dass der Schwur bei der Treuhand (Amana) Allahs ein Eid ist, der eine Sühneleistung nach sich zieht. Dies vertrat auch Abu Hanifa. Al-Shafi'i sagte: Der Eid kommt dadurch nicht zustande, es sei denn, er beabsichtigt damit den Schwur bei einer Eigenschaft Allahs des Erhabenen; denn der Begriff „Amana“ (Treuhand) wird sowohl für religiöse Pflichten als auch für hinterlegte Güter und Rechte verwendet. Allah der Erhabene sagte: {Wir boten die Treuhand (Amana) den Himmeln, der Erde und den Bergen an, doch sie weigerten sich, sie zu tragen, und scheuten davor zurück; der Mensch aber nahm sie auf sich} (1). Und Er, der Erhabene, sagte: {Wahrlich, Allah befiehlt euch, die Treuhandschaften (Amanat) ihren Eigentümern zurückzugeben} (2), womit die hinterlegten Güter und Rechte gemeint sind. Der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - sagte: „Gib die Treuhand demjenigen zurück, der dir vertraut hat, und verrate nicht denjenigen, der dich verraten hat“ (3). Da der Ausdruck mehrdeutig ist, darf er nicht ohne entsprechende Absicht oder einen ablenkenden Beweis auf eine seiner Bedeutungen festgelegt werden (4). Wir aber sagen: Die „Amana Allahs“ ist eine Eigenschaft von Ihm, bewiesen durch die Pflicht zur Sühneleistung für denjenigen, der bei ihr schwört, wenn er dies beabsichtigt. Bei unbestimmter Verwendung muss sie darauf bezogen werden, aus mehreren Gründen: Erstens, weil die Auslegung auf etwas anderes den Schwur des Muslims auf eine Sünde oder etwas Verpöntes hinauslaufen ließe, da es ein Schwur bei einem Geschöpf wäre, während das Offensichtliche im Zustand des Muslims das Gegenteil ist. Zweitens, weil ein Schwur gewohnheitsmäßig bei etwas Verehrtem und Geachtetem erfolgt, und eine Eigenschaft Allahs des Erhabenen ist an Ehre und Rang erhabener. Drittens, weil für das, was sie von Pflichten und hinterlegten Gütern erwähnten, kein Schwur üblich ist, noch wäre dies als Ausdruck angemessen, selbst wenn man es explizit ausspräche; ebenso wenig schwört man bei dem, was als Bezeichnung dafür dient. Viertens, weil die „Amana Allahs“, wenn sie Ihm zugeschrieben wird, Seine Eigenschaft ist, während anderes ohne diese Zuschreibung zu Ihm erwähnt wird, wie es in den Versen und der Überlieferung dargelegt ist. Fünftens, weil der Ausdruck allgemein ist für jede Treuhand Allahs (6); denn wenn ein Gattungsname einem Bestimmten zugeschrieben wird, bringt dies eine Umfassung (Istighraq) zum Ausdruck, weshalb die „Amana Allahs“, die Seine Eigenschaft ist, darunter fällt. Somit kommt der Eid dadurch zustande und macht eine Sühneleistung erforderlich, so als ob er sie (als solche) beabsichtigt hätte.

Anmerkungen

(14) Sure al-Munafiqun 1, 2. (15) Der Vers findet sich in: al-Bidaya wa al-Nihaya 3/340. al-Istilam: Ausrottung. Hujratuha: Ihre Flanken/Seiten. Al-Maqanib: Raubwölfe. (16) Der Vers findet sich in: al-Tabaqat al-Kubra 8/266, al-Murdafat min Quraish 62, al-Isti'ab 4/1878, Usd al-Ghaba 7/184. In al-Murdafat heißt es „'aini sakhina“ (mein Auge ist tränenreich), in den anderen Quellen „hazina“ (traurig). (17) In M: „mawda'“ (statt mawdu'). (18) Fällt in M weg. (19) Fällt in B weg. (Anmerkung: Dies ist eine redaktionelle Anmerkung zur Textgeschichte).

Arabisch (Quelle)

اللَّهِ} إلى قولِه: {اتَّخَذُوا أَيْمَانَهُمْ جُنَّةً} (١٤). فَسَمَّاها يَمِينًا، وسَمَّاها رَسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- قَسَمًا وقالت عاتِكَةُ بنتُ عبدِ المطَّلب، عَمَّةُ رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- (١٥):

حَلَفْتُ لَئِنْ عَادُوا لنَصْطَلِمَنَّهُمْ ... لجاءُوا تَرَدَّى حَجْرَتَيْها الْمَقانِبُ

وقالت عاتِكَةُ بِنتُ زيدِ بنِ عمرِو بنِ نُفَيْل (١٦):

فَآلَيْتُ لا تَنْفَكُّ عَيْنِى خَزِينةً ... عَلَيْكَ ولا يَنْفَكُّ جِلْدِىَ أَغْبَرَا

وقولُهم: يَحْتَمِلُ القَسَمَ بغيرِ اللَّهِ. قُلْنا: إنَّما يُحْمَلُ على القَسَمِ المشْروعِ، ولهذا لم يكُنْ هذا مَكْرُوهًا، ولو حُمِلَ على القَسَمِ بغيرِ اللَّه، كان مَكْرُوهًا، ولو كان مَكْرُوهًا لم يفْعَلْه أبو بكرٍ بينَ يَدَىِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ولا أَبَرَّ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قَسَمَ العبَّاسِ حينَ أَقْسَمَ عليه.

فصل: وإِنْ قال: أعْزِمُ، أو عَزَمْتُ. لم يكُنْ قَسَمًا، نَوَى به القَسَمَ أو لم يَنْوِ؛ لأنَّه لم يَثْبُتْ لهذا اللَّفْظِ عُرْفٌ فى شَرْعٍ ولا اسْتعمالٍ، [ولا هو مَوْضوعٌ (١٧) للقَسَمِ، ولا فيه دلالَةٌ عليه، وكذلك لو قال: أسْتَعِينُ باللَّهِ، أو اعتَصِمُ باللَّهِ، أو أَتَوَكّلُ على اللَّهِ، أو عَلِمَ اللَّهُ، أو عَزَّ اللَّه، أو (١٨) تبارَكَ اللَّهُ. ونحو هذا، لم يكُنْ يَمِينًا، نَوَى أو لم يَنْوِ؛ لأنَّه ليس بِمَوْضُوعٍ للقَسَمِ لُغَةً، ولا ثبتَ له عُرْفٌ فى شَرْعٍ ولا اسْتِعْمالٍ] (١٩)، فلم يجِبْ به شىءٌ، كما لو قال: سبحانَ اللَّهِ، والحمدُ للَّهِ، ولا إله إلَّا اللَّه، واللَّهُ أَكْبَرُ.

١٧٩٠ - مسألة؛ قال: (أو بِأَمانَةِ اللَّهِ)

قال القاضِى: لا يَخْتَلِفُ المذهبُ فى أَنَّ الحَلِفَ بأمانةِ اللَّهِ يَمِينٌ مُكَفَّرَةٌ. وبهذا قال أبو حنيفةَ. وقال الشافِعِىُّ: لا تَنْعَقِدُ اليمينُ بها، إلَّا أَنْ يَنْوِىَ الحَلِفَ بصِفَةِ اللَّهِ تعالى؛ لأَنَّ الأمانَةَ تُطْلَقُ على الفرائِض والوَدائِعِ والحُقوقِ، قال اللَّهُ تعالى: {إِنَّا عَرَضْنَا الْأَمَانَةَ عَلَى

Anmerkungen

(١٤) سورة المنافقون ١، ٢.(١٥) البيت فى: البداية والنهاية ٣/ ٣٤٠. الاصطلام: الاستئصال. وحجرتاها: جانباها. والمقانب الذئاب الضارية.(١٦) البيت فى: الطبقات الكبرى ٨/ ٢٦٦، المردفات من قريش ٦٢، الاستيعاب ٤/ ١٨٧٨، أسد الغابة ٧/ ١٨٤. وفى المردفات: "عينى سخينة"، وفى المراجع الأخرى: "حزينة".(١٧) فى م: "موضع".(١٨) سقط من: م.(١٩) سقط من: ب. . نقل نظر.

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