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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 471Abschnitt

Übersetzung · DE

der Himmel, der Erde und der Berge an, doch sie weigerten sich, sie zu tragen, und scheuten davor zurück; der Mensch aber nahm sie auf sich} (1). Und Er, der Erhabene, sagte: {Wahrlich, Allah befiehlt euch, die Treuhandschaften (Amanat) ihren Eigentümern zurückzugeben} (2), womit die hinterlegten Güter und Rechte gemeint sind. Der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - sagte: „Gib die Treuhand demjenigen zurück, der dir vertraut hat, und verrate nicht denjenigen, der dich verraten hat“ (3). Da der Ausdruck mehrdeutig ist, darf er nicht ohne entsprechende Absicht oder einen ablenkenden Beweis auf eine seiner Bedeutungen festgelegt werden (4). Wir aber sagen: Die „Amana Allahs“ ist eine Eigenschaft von Ihm, bewiesen durch die Pflicht zur Sühneleistung für denjenigen, der bei ihr schwört, wenn er dies beabsichtigt. Bei unbestimmter Verwendung muss sie darauf bezogen werden, aus mehreren Gründen: Erstens, weil die Auslegung auf etwas anderes den Schwur des Muslims auf eine Sünde oder etwas Verpöntes hinauslaufen ließe, da es ein Schwur bei einem Geschöpf wäre, während das Offensichtliche im Zustand des Muslims das Gegenteil ist. Zweitens, weil ein Schwur gewohnheitsmäßig bei etwas Verehrtem und Geachtetem erfolgt, und eine Eigenschaft Allahs des Erhabenen ist an Ehre und Rang erhabener. Drittens, weil für das, was sie von Pflichten und hinterlegten Gütern erwähnten, kein Schwur üblich ist, noch wäre dies als Ausdruck angemessen, selbst wenn man es explizit ausspräche; ebenso wenig schwört man bei dem, was als Bezeichnung dafür dient. Viertens, weil die „Amana Allahs“, wenn sie Ihm zugeschrieben wird, Seine Eigenschaft ist, während anderes ohne diese Zuschreibung zu Ihm erwähnt wird, wie es in den Versen und der Überlieferung dargelegt ist. Fünftens, weil der Ausdruck allgemein ist für jede Treuhand Allahs (6); denn wenn ein Gattungsname einem Bestimmten zugeschrieben wird, bringt dies eine Umfassung (Istighraq) zum Ausdruck, weshalb die „Amana Allahs“, die Seine Eigenschaft ist, darunter fällt. Somit kommt der Eid dadurch zustande und macht eine Sühneleistung erforderlich, so als ob er sie (als solche) beabsichtigt hätte.

Kapitel: Wenn er sagt: „Und bei der Treuhand, ich werde es nicht tun“ (wa-al-amanati la fa'altu) und damit den Schwur bei der Treuhand Allahs beabsichtigt, so ist dies ein Eid (8), der eine Sühneleistung erforderlich macht. Wenn er es jedoch unbestimmt lässt, gibt es zwei Überlieferungen dazu: Die erste besagt, dass es ein Eid ist, aufgrund der Gründe, die wir bereits erwähnt haben. Die zweite besagt, dass es kein Eid ist, weil er den Begriff nicht zu Allah dem Erhabenen in Bezug gesetzt hat und er somit auch etwas anderes bedeuten könnte. Abu al-Khattab sagte: Ebenso verhält es sich, wenn er sagt: „Und bei dem Bund (al-'ahd), dem Vertrag (al-mithaq), der Macht (al-jabarut) und der Erhabenheit (al-'azama)..."

Anmerkungen

(1) Sure al-Ahzab 72. In B steht danach: {Wahrlich, er ist höchst ungerecht und töricht}. (2) Sure al-Nisa 58. (3) Seine Herleitung wurde bereits erwähnt, in: 9/256. (4) In M: „muhtamalatihi“ (dessen Möglichkeiten). (5) In M: „al-yamin“ (der Eid). (6) In M: „Allah“. (7) In B: „iqtada“ (erfordert/impliziert). (8) In M: „fahuwa“ (so ist er).

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