Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1792 - Rechtsfrage: Er sagte: „Wenn jemand über eine einzige Sache zwei verschiedene Eide schwört, für die unterschiedliche Sühneleistungen erforderlich sind, so obliegt ihm für jeden der beiden Eide die entsprechende Sühne.“ · ShamelaTranslate