Seine Sühneleistung ist das Schlachten eines Schafbocks, und er speist damit die Armen. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa. Es wird ebenfalls von Ibn 'Abbas überliefert; denn das Gelübde, ein Kind zu schlachten, wurde im religiösen Gesetz (Scharia) dem Gelübde gleichgestellt, ein Schaf zu schlachten. Der Beweis hierfür ist, dass Allah, der Erhabene, Ibrahim befahl, seinen Sohn zu schlachten, und dies war ein Befehl, ein Schaf zu schlachten. Die Gesetzgebung derjenigen vor uns ist auch für uns bindend, sofern keine Abrogation (Naskh) bewiesen ist. Ein Beweis dafür, dass ihm befohlen wurde, ein Schaf zu schlachten, ist, dass Allah, der Erhabene, nicht das Abscheuliche oder Sünden befiehlt, und das Schlachten eines Kindes gehört zu den größten Sünden. Allah, der Erhabene, sagte: "Und tötet eure Kinder nicht aus Furcht vor Verarmung" (Sure al-Isra 31). Der Prophet - Allahs Segen und Friede seien auf ihm - sagte: "Die größte der großen Sünden ist es, dass du Allah einen Partner zur Seite stellst, während Er dich erschaffen hat." Es wurde gefragt: "Und was dann?" Er sagte: "Dass du dein Kind tötest aus Furcht, dass es mit dir mitisst" (Sure al-An'am 151). Al-Schafi'i sagte: "Dies ist nichts, und daraus ergibt sich keine Verpflichtung; denn es ist ein Gelübde zur Sünde, dessen Erfüllung nicht geboten ist, nicht erlaubt ist und durch das keine Sühneleistung fällig wird." Dies begründet er mit dem Wort des Propheten - Allahs Segen und Friede seien auf ihm -: "Es gibt kein Gelübde bei einer Sünde, noch bei dem, was der Sohn Adams nicht besitzt" (Sure al-Baqara 224). Und wegen seiner Aussage - Friede sei auf ihm -: "Wer gelobt, Allah zu ungehorchen, der soll Ihm nicht ungehorchen." Unser Beweis dagegen ist seine Aussage - Friede sei auf ihm -: "Es gibt kein Gelübde bei einer Sünde, und seine Sühneleistung ist die Sühneleistung für einen Eid." Und weil das Gelübde rechtlich den Status eines Eides hat, bewiesen durch seine Aussage - Friede sei auf ihm -: "Das Gelübde ist ein Eid, und seine Sühneleistung ist die Sühneleistung für einen Eid." Somit steht es auf der Stufe dessen, der geschworen hat, sein Kind zu schlachten. Ihre Behauptung, dass das Gelübde zum Schlachten des Kindes eine Metapher für das Schlachten eines Schafbocks sei, ist nicht korrekt; denn wäre Ibrahim befohlen worden, einen Schafbock zu schlachten, dann wäre der Schafbock kein Ersatz (Fida') gewesen, noch hätte dies den Traum vor dem Schlachten des Schafbocks bestätigt.
(2) Herausgegeben von al-Bayhaqi in: Kapitel über das, was über denjenigen überliefert wurde, der gelobte, sein Kind oder sich selbst zu schlachten, aus dem Buch der Eide. Al-Sunan al-Kubra 10/73. Und 'Abd al-Razzaq in: Kapitel über denjenigen, der gelobte, sich selbst zu schlachten, aus dem Buch der Eide und Gelübde. Al-Musannaf 8/460. (3) Sure al-Isra 31. (4) Die Quellenangabe wurde bereits angeführt in: 11/497. (5) Die Quellenangabe wurde bereits angeführt in: 5/453. (6) Die Quellenangabe wurde bereits angeführt in: 4/456. (7) Aus B ausgelassen. (8) Herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel über das, was über Gelübde bei Sünde überliefert wurde, aus dem Buch der Eide und Gelübde. Sunan Abi Dawud 2/208. Und al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was vom Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede seien auf ihm - darüber überliefert wurde, dass es kein Gelübde bei einer Sünde gibt, aus den Kapiteln über Gelübde. 'Aridat al-Ahwadhi 7/3, 4. Und al-Nasa'i in: Kapitel über die Sühneleistung für ein Gelübde, aus dem Buch der Eide und Gelübde. Al-Mujtaba 7/24, 25. Und Ibn Maja in: Kapitel über Gelübde bei Sünde, aus dem Buch der Sühneleistungen. Sunan Ibn Maja 1/686. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 6/247. (9) Herausgegeben von Imam Ahmad in: al-Musnad 4/149, mit dem Wortlaut: "Das Gelübde ist ein Eid."
كَفَّارتُه ذَبْحُ كَبْشٍ، ويُطْعِمُه المساكينَ. وهو قولُ أبى حنيفةَ. ويُرْوَى ذلك عن ابنِ عبّاسٍ (٢) أيضًا؛ لأَنَّ نَذْرَ ذَبْحِ الوَلَدِ جُعِلَ فى الشَّرْعِ كنذْرِ ذَبْحِ شاةٍ، بدليلِ أنَّ اللَّه تعالى أمرَ إبراهيمَ بذَبْحِ ولَدهِ، وكان أمْرًا بذَبْحِ شاةٍ، وشَرْعُ مَنْ قَبْلنا شرْعٌ لنا ما لم يَثْبُتْ نَسْخُه، ودليلُ أنَّه أُمِرَ بذبْحِ شاةٍ، أَنَّ اللَّه تعالَى لا يأْمُرُ بالفَحْشاءِ ولا بالْمَعاصِى، وذَبْحُ الوَلَدِ من كَبائِرِ المعاصِى. قال اللَّهُ تعالى: {وَلَا تَقْتُلُوا أَوْلَادَكُمْ خَشْيَةَ إِمْلَاقٍ} (٣). وقال النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "أكْبَرُ الْكَبَائِرِ أَنْ تَجْعَلَ لِلَّهِ نِدًّا وَهُوَ خَلَقَكَ". قِيلَ: ثم أىٌّ؟ قال: "أَنْ تَقْتُلَ وَلَدَكَ؟ خَشْيَةَ أَنْ يَطْعَمَ مَعَكَ" (٤). وقال الشافِعِىُّ: ليس هذا بشىءٍ، ولا يَجِبُ به شىءٌ؛ لأنَّه نَذْرُ مَعْصِيةٍ لا يَجِبُ الوفاءُ به، ولا يجوزُ، ولا تَجِبُ به كَفّارَةٌ؛ لقولِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "لَا نَذْرَ فِى مَعْصِيَةٍ، وَلَا فِيمَا لَا يَمْلِكُ ابْنُ آدَمَ" (٥). ولقولِه عليه السلام: "ومَنْ نَذَرَ أَنْ يَعْصِىَ اللَّه، فَلَا يَعْصِهِ" (٦). ولَنا، قولُه عليه السلام] (٧): "لا نَذْرَ فِى مَعْصِيَةٍ، وكَفُّارَتُه كَفَّارَةُ يَمِينٍ" (٨). ولأنَّ النَّذْرَ حُكْمُه حكمُ اليَمِينِ، بدليلِ قولِه عليه السلام: "النَّذرُ حَلْفَةٌ، وكَفَّارَتُه كفّارَةُ يمينٍ" (٩). فيكونُ بمنزِلَةِ من حَلَفَ ليَذْبَحَنَّ وَلَدَهَ. وقولُهم: إِنَّ النَّذْرَ لِذَبْحِ الوَلَدِ كنايَةٌ عن ذَبْحِ كبْشٍ. لا يَصِحُّ؛ لأَنَّ إبراهيمَ لو كان مأْمُورًا بذَبْحِ كَبْشٍ، لم يكُن الكَبْشُ فِداءً، ولا كان مُصَدِّقًا للرُّؤْيَا قبلَ ذَبْحِ الكَبْشِ،
(٢) أخرجه البيهقى، فى: باب ما جاء فى من نذر أن يذبح ابنه أو نفسه، من كتاب الأيمان. السنن الكبرى ١٠/ ٧٣. وعبد الرزاق، فى: باب من نذر لينحرن نفسه، من كتاب الأيمان والنذور. المصنف ٨/ ٤٦٠.(٣) سورة الإسراء ٣١.(٤) تقدم تخريجه، فى: ١١/ ٤٩٧.(٥) تقدم تخريجه، فى: ٥/ ٤٥٣.(٦) تقدم تخريجه، فى: ٤/ ٤٥٦.(٧) سقط من: ب. نقل نظر.(٨) أخرجه أبو داود، فى: باب ما جاء فى النذر فى المعصية، من كتاب الأيمان والنذور. سنن أبى داود ٢/ ٢٠٨. والترمذى، فى: باب ما جاء عن رسول اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- أنه لا نذر فى معصية، من أبواب النذور. عارضة الأحوذى ٧/ ٣، ٤. والنسائى، فى: باب كفارة النذر، من كتاب الأيمان والنذور. المجتبى ٧/ ٢٤، ٢٥. وابن ماجه، فى: باب النذر فى المعصية، من كتاب الكفارات. سنن ابن ماجه ١/ ٦٨٦. والإمام أحمد، فى: المسند ٦/ ٢٤٧.(٩) أخرجه الإمام أحمد، فى: المسند ٤/ ١٤٩، بلفظ: "النذر يمين".