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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 478Abschnitt

Übersetzung · DE

Tatsächlich wurde er nur deshalb befohlen, seinen Sohn zu schlachten, um ihn zu prüfen, woraufhin er durch einen Schafbock erlöst wurde. Dies war ein Befehl, der Ibrahim – Friede sei auf ihm – vorbehalten war und nicht auf andere übergeht, aufgrund einer Weisheit, die Allah, der Erhabene, darin kannte. Selbst wenn Ibrahim befohlen worden wäre, einen Schafbock zu schlachten, so ist unser religiöses Gesetz (Scharia) mit dem Gegenteil gekommen; denn das Gelübde, einen Sohn zu schlachten, ist in unserer Scharia keine Gottesdiensthandlung (Qurba) und auch nicht erlaubt, sondern eine Sünde. Daher ist seine Sühneleistung wie die Sühneleistung für andere Gelübde, die auf Sünden basieren.

Abschnitt: Wenn jemand gelobt, sich selbst oder eine fremde Person zu schlachten, so gibt es dazu von Ahmad zwei Überlieferungen, ebenso wie es von Ibn 'Abbas dazu zwei Überlieferungen gibt. Ibn Mansur überlieferte von Ahmad bezüglich derjenigen Person, die gelobt: "Ich werde mich selbst schlachten, wenn ich meineidig werde", dass er sagte: "Er schlachtet ein Schaf." Ebenso verhält es sich, wenn er gelobt, eine fremde Person zu schlachten; denn es wurde von Ibn 'Abbas über denjenigen überliefert, der sagte: "Ich werde den und den schlachten", woraufhin er sagte: "Auf ihm lastet das Schlachten eines Schafbocks." Und weil er das Schlachten eines Menschen gelobte, muss er einen Schafbock schlachten, wie beim Gelübde, seinen Sohn zu schlachten. Die zweite Überlieferung besagt, dass auf ihm eine Sühneleistung für einen Eid lastet; denn es ist ein Gelübde zur Sünde, weshalb dessen Verpflichtung eine Sühneleistung ist, wie wir zuvor erwähnt haben. Al-Jawzaqani überlieferte mit seiner Überlieferungskette von al-Awza'i, dass dieser sagte: Abu 'Ubayd berichtete mir: Ein Mann kam zu Ibn 'Umar und sagte: "Ich habe gelobt, mich selbst zu schlachten." Ibn 'Umar begegnete ihm abweisend und zeigte seinen Widerwillen. Dann kam er zu Ibn 'Abbas, der ihm sagte: "Opfere hundert Kamele." Dann kam er zu 'Abd al-Rahman ibn al-Harith ibn Hisham, der ihm sagte: "Was meinst du, wenn du gelobt hättest, nicht mit deinem Vater oder Bruder zu sprechen? Dies ist nur ein Schritt von den Schritten des Satans. Bitte Allah um Vergebung und bereue bei Ihm." Dann kehrte er zu Ibn 'Abbas zurück und berichtete ihm davon, woraufhin dieser sagte: "'Abd al-Rahman hat das Richtige getroffen." Daraufhin nahm Ibn 'Abbas von seiner Aussage Abstand. Das Korrekte in diesem Fall ist, dass es ein Gelübde zur Sünde ist, dessen Urteil das Urteil für die Gelübde aller Sünden ist, nicht mehr.

Abschnitt: Ahmad sagte über eine Frau, die gelobte, ihren Sohn zu schlachten, obwohl sie drei Söhne hat: "Sie schlachtet für jeden einzelnen einen Schafbock und leistet die Sühne für ihren Eid." Dies basiert auf seiner Ansicht, dass die Sühneleistung für das Gelübde, einen Sohn zu schlachten, das Schlachten eines Schafbocks ist. Er legte für jeden einen Schafbock fest, weil die Einzahl, wenn sie hinzugefügt wird, die Allgemeingültigkeit fordert, daher kommt auf jeden ein Schafbock. Wenn sie mit ihrem Gelübde nur einen meinte, so lastet auf ihr nur ein einziger Schafbock, als Beweis dafür, dass Ibrahim – Friede sei auf ihm –, als er befohlen wurde, seinen einzigen Sohn zu schlachten, durch einen einzigen Schafbock erlöst wurde, und nicht andere von seinen Kindern erlöst wurden, die nicht zum Schlachten befohlen waren. So verhält es sich auch hier. 'Abd al-Muttalib, als er gelobte, einen seiner Söhne zu schlachten, wenn sie zehn erreichen würden, erlöste er keinen von ihnen außer einen einzigen.

Anmerkungen

(10) In B und M: "wenn". (11) Nicht enthalten in: Original, A, B. (12) Ausgelassen in: A, B. (13) In B: "sein Kind".

Arabisch (Quelle)

وإنَّما أُمِرَ بذَبْحِ ابنِه ابْتِلاءً، ثم فُدِىَ بالكَبْشِ، وهذا أمرٌ اخْتَصَّ بإبراهيمَ عليه السلام، لا يتعَدَّاه إلى غيرِه، لحِكْمَةٍ عَلِمَها اللَّه تعالى فيه. ثم لو كان إبراهيمُ مأمورًا بذَبْحِ كَبْشٍ، فقد ورَدَ شَرعُنا بخِلَافِه، فإنَّ نذْرَ ذَبْحِ الابنِ ليس بقرْبَةٍ فى شَرْعِنا، ولا مُباحٍ، بل هو مَعْصِيَةٌ، فتكونُ كَفَّارَتُه ككفَّارَةِ سائِرِ نُذورِ الْمَعاصِى.

فصل: وإِنْ نذَرَ ذَبْحَ نَفْسِه، أو أَجْنَبِىٍّ، ففيه أيضًا عن أحمدَ رِوايتَان، وعن ابنِ عَبَّاسٍ أيضًا فيه رِوايتان، نقلَ ابنُ مَنْصورٍ عن أحمدَ، فى مَن نَذَرَ أَنْ يَنْحَرَ نَفْسَه إذا حَنِثَ: يَذْبَحُ شاةً. وكذلك إذا (١٠) نذرَ ذبحَ أجْنَبِىٍّ؛ لأنَّه رُوِىَ عن ابنِ عَبَّاسٍ، فى الذى قال: أنا أَنْحَرُ فُلانًا. فقال: عليه ذَبْحُ (١١) كبْشٍ. ولأنّه نَذَرَ ذَبْحَ آدَمِىٍّ، فكان عليه ذَبْحُ كَبْشٍ، كنَذْرِ ذَبْحِ ابْنِه. والثانِيَةُ، عليه كَفّارَةُ يَمِينٍ؛ لأنَّه نذْرُ مَعْصِيَةٍ، فكان مُوجَبُه كَفَّارةً، لما ذكرْنا فيما تقدَّم. ورَوَى الْجُوزَجَانِىُّ، بإسْنادِه عن الأوْزَاعِىِّ، قال: حَدَّثَنِى أبو عُبَيْدٍ، قال: جاءَ رجُلٌ إلى ابنِ عمرَ، فقال: إنِّى نَذَرْتُ أن أنحَرَ نَفسِى. قال: فتَجَهَّمَه ابنُ عمرَ، وأفَّفَ منه، ثم أتَى ابنَ عبَّاسٍ، فقال له: أهْدِ مائَةَ بَدَنَةٍ. ثم أتَى عبدَ الرحمن بنَ الحارِثِ بنِ هِشامٍ، فقال له: أرَأَيْتَ لو نذَرْتَ أَنْ لا تُكَلِّمَ أباكَ أو أخاكَ؟ إنّما هذه خُطْوةٌ من خُطُواتِ الشَّيْطان، اسْتَغْفِر اللَّه، وتُبْ إليه، ثم رَجَعَ إلى ابنِ عَبَّاسٍ فأَخْبَرَه، فقال: أصابَ عبدُ الرحمن. ورَجَعَ ابنُ عبَّاسٍ عن قولِه. والصحيحُ فى هذا، أنَّه نَذْرُ مَعْصِيَةٍ، حُكْمُه حُكْم نَذْرِ (١٢) سائِرِ المعاصِى لا غيرُ.

فصل: قال أحمدُ، فى امْرأةٍ نَذَرَت نَحْرَ وَلَدِها، ولها ثلاثَةُ أولادٍ: تَذْبَحُ عن كُلِّ واحِدٍ كَبْشًا، وتكفِّرُ يَمِينَها. وهذا على قولِه: إِنَّ كَفّارَةَ نَذرِ ذَبْحِ الوَلَدِ ذَبْحُ كبْشٍ. جعلَ عن كُلِّ واحِدٍ كَبْشًا؛ لأنَّ لفظَ الواحِدِ إذا أُضِيفَ اقْتَضَى التَّعْميمَ، فكان عن كُلِّ واحِدٍ كبشٌ. فإنْ عَنَتْ بنَذْرِها واحِدًا فإنَّما عليها كبشٌ واحِدٌ، بدليلِ أَنَّ إبراهيمَ عليه السلام، لمَّا أُمِرَ بذَبْحِ ابنِه (١٣) الواحِد، فُدِىَ بكبْشٍ واحِدٍ، ولم يفْدَ غيرُ مَن أُمِرَ بذَبْحِه مِن أوْلادِه، كذا ههُنا، وعبد المُطَّلِبِ لمَّا نَذَرَ ذَبْحَ ابنٍ من بَنِيه إن بَلَغُوا عَشَرَةً، لم يَفْدِ

Anmerkungen

(١٠) فى ب، م: "إن".(١١) لم يرد فى: الأصل، أ، ب.(١٢) سقط من: أ، ب.(١٣) فى ب: "ولده".

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