davon außer einem einzigen. Es ist dabei gleichgültig, ob sie einen bestimmten Sohn gelobte oder einen unbestimmten. Was nun die Aussage von Ahmad betrifft: "und sie leistet die Sühne für ihren Eid", so ist es möglich, dass er damit meinte, dass das Schlachten der Schafböcke die Sühneleistung für ihren Eid darstellt. Es ist aber auch möglich, dass mit ihrem Gelübde ein Eid verbunden war. Nach der anderen Überlieferung genügt ihr die Sühneleistung für einen Eid, wie bereits zuvor ausgeführt.
1795 - Rechtsfall; Er sagte: (Wer schwört, einen Sklaven aus seinem Besitz freizulassen, und daraufhin meineidig wird, für den werden alle ihm gehörenden Sklaven, Sklavinnen, Mukatabs (vertraglich freigekaufte Sklaven), Mudabbars (durch den Tod des Herrn freigewordene Sklaven), Umm al-Walads (Sklavinnen, die ein Kind vom Herrn haben) sowie der Anteil, den er an einem Sklaven besitzt, frei.)
Das bedeutet: Wenn er sagt: "Wenn ich dies tue, so ist jeder Sklave von mir frei", oder: "Alles, was ich besitze, ist frei", dann werden bei einem Meineid seine Sklaven frei, und eine Sühneleistung kann ihn davor nicht bewahren. Dies wurde von Ibn 'Umar und Ibn 'Abbas überliefert. Dies sagten auch Ibn Abi Layla, al-Thawri, Malik, al-Awza'i, al-Layth, al-Schafi'i und Ishaq. Von Ibn 'Umar, Abu Hurayra, 'A'ischa, Abu Salama, Hafsa, Zaynab bint Abi Salama, al-Hasan und Abu Thawr wurde überliefert, dass ihm die Sühneleistung für einen Eid genügt; denn es ist ein Eid, der unter die Allgemeingültigkeit der Aussage Allahs, des Erhabenen, fällt: {Die Sühne dafür ist die Speisung von zehn Bedürftigen}. Es wurde von Abu Rafi' überliefert, dass dieser sagte: "Meine Herrin Layla bint al-'Adschma' sagte: 'Jeder Sklave von mir ist freigelassen, jedes Vermögen von mir ist ein Opfertier, und ich bin Jüdin bzw. Christin, wenn du nicht zwischen dir und deiner Frau trennst.'" Er sagte: "Dann kam ich zu Zaynab bint Umm Salama, dann kam ich zu Hafsa..." bis er sagte: "Dann kam ich zu Ibn 'Umar, der mit mir zu ihr kam. Er blieb an der Tür stehen und grüßte, dann sagte er: 'Bist du aus Stein oder aus Eisen? Zaynab hat dir ein Rechtsgutachten gegeben, die Mutter der Gläubigen hat dir ein Rechtsgutachten gegeben. Leiste die Sühne für deinen Eid und lass den Mann [und seine Frau] in Ruhe.'" Dies wurde von al-Athram und al-Jawzaqani ausführlich überliefert. Unser Argument ist, dass er die Freilassung an eine Bedingung geknüpft hat, was zulässig ist. Sie tritt also mit Eintritt der Bedingung ein, wie bei der Scheidung. Die Vers-Offenbarung bezieht sich auf die Scheidung, und die Freilassung ist in ihrer Bedeutung gleich. Zudem ist die Freilassung in Wahrheit kein Eid, sondern eine Bedingung, die an eine Voraussetzung geknüpft ist, daher ähnelt sie der Scheidung. Was nun den Hadith von Abu Rafi' betrifft, so sagte Ahmad:
(1) In B: "von". (2) Sure al-Ma'ida, 89. (3) In M: "und seine Frau". (4) Von al-Daraqutni in: Kitab al-Nudhur. Sunan al-Daraqutni 4/163, 164. Und al-Bayhaqi in: Bab man dschala shay'an min malihi sadaqatan aw fi sabil Allah..., aus Kitab al-Ayman. Al-Sunan al-Kubra 10/66.