…vor dem Eintreten ihres Grundes, was dem Fall gleicht, als würde er vor der Eidesleistung sühnen. Der Beweis dafür ist, dass der Grund der Sühne der Meineid (Hinth) ist, da dieser die Verletzung des [hochgeachteten, heiligen] Namens darstellt, was hier noch nicht eingetreten ist. Al-Schafi'i vertrat bezüglich der Freilassung, der Speisung und der Bekleidung die gleiche Ansicht wie wir, und bezüglich des Fastens die gleiche wie sie (die Anhänger der Vernunft), weil es eine körperliche Anbetung ist. Daher ist deren Ausführung vor ihrer Fälligkeit nicht zulässig, ohne dass eine Notwendigkeit besteht, ähnlich wie beim Gebet. Unser Beweis ist das, was 'Abd al-Rahman ibn Samura überlieferte; er sagte: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte zu mir: "Wenn du einen Eid schwörst und dann etwas anderes als besser als diesen erkennst, so leiste Sühne für deinen Eid und vollbringe dann das, was besser ist." Dies überlieferte Abu Dawud. In einer anderen Wortfassung heißt es: "und vollbringe das, was besser ist." Dies überlieferten al-Bukhari und al-Athram. Abu Huraira, Abu al-Darda' und 'Adi ibn Hatim überlieferten vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – Ähnliches. Dies überlieferte al-Athram. Von Abu Musa wird überliefert, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte: "Wenn ich, so Allah will, einen Eid schwöre und dann etwas anderes als besser als diesen erkenne, so leiste ich Sühne für meinen Eid und vollbringe das, was besser ist." Oder: "Ich vollbringe das, was besser ist und leiste Sühne für meinen Eid." Dies überlieferte al-Bukhari. Zudem hat er die Sühne nach dem Eintreten des Grundes geleistet, also ist sie ausreichend, so als würde er die Sühne nach der Verwundung und vor dem Tod leisten. Der Grund ist der Eid, wie der Koranvers belegt: "...das ist die Sühne für eure Eide" (Sure al-Ma'ida 89). Und sein – Preis sei Ihm – Wort: "Gott hat euch die Auflösung eurer Eide vorgeschrieben" (Sure at-Tahrim 2). Und das Wort des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –: "und leiste Sühne für deinen Eid" und: "leiste Sühne für deinen Eid". Ebenso die Bezeichnung der Sühne als "Sühne für den Eid". Hierdurch kann man sich von dem distanzieren, was sie erwähnten, denn der Meineid (Hinth) ist eine Bedingung und kein Grund. Die vorzeitige Erfüllung eines finanziellen Anspruchs nach dem Eintreten seines Grundes und vor dem Eintreten seiner Bedingung ist zulässig, wie die vorzeitige Entrichtung der Zakat nach dem Erreichen des Mindestbesitzes (Nisab) und vor Ablauf des Jahres (Hawl), sowie die Sühne für einen Totschlag nach der Verwundung und vor dem Tod.
(2) In [den Handschriften] B und M: "Idha" (wenn). (3) In B: "al-a'zam al-muharram" (der Größte, der Heilige). (4) In B: "min ghayri" (ohne). (5) Die Überlieferungskette wurde bereits an früherer Stelle dargelegt: 11/39. (6) Fehlt in B. Eine Überlegung wert. (7) Sure al-Ma'ida 89. (8) Sure at-Tahrim 2. (9) Fehlt in M. (10) In B und M: "wa qabla" (und vor). (11) Das Waw fehlt in M.