Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1798 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn jemand eine Ausnahme [istithna'] bei Scheidung oder Freilassung macht, so enthalten die meisten Überlieferungen von Abū ʿAbd Allāh [Imam Ahmad], möge Allāh ihm barmherzig sein, dass er sich der Antwort enthielt. Es ist jedoch an einer Stelle bestimmt festgelegt, dass ihm die Ausnahme nichts nützt.) · ShamelaTranslate