Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1800 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er schwört, die soundso nicht zu heiraten oder die soundso nicht zu kaufen, und er sie dann in einer ungültigen Ehe heiratet oder einen ungültigen Kauf tätigt, so hat er seinen Eid nicht gebrochen.) · ShamelaTranslate