darin, außer dass es offenkundig ist, dass er bei einem Vermächtnis (Wasiyya) oder einem Geschenk (Hadiyya) nicht anderer Meinung ist, denn die Bezeichnung (des Begriffs) trifft auf sie auch ohne Annahme zu. Deshalb hat Gott, der Erhabene, gesagt: "Vorgeschrieben ist euch, wenn einer von euch der Tod naht, sofern er Gut hinterlässt, das Vermächtnis zugunsten der Eltern und der nächsten Verwandten" (Sure 2:180). Er meinte damit lediglich das Angebot (Ijab) und nicht die Annahme, und weil ein Vermächtnis bereits vor dem Tod des Erblassers gültig ist, zu welchem Zeitpunkt es keine Annahme gibt.
Abschnitt: Wenn er schwört, nicht zu heiraten, leistet er durch das bloße Angebot und die gültige Annahme einen Meineid. Uns ist darüber kein Dissens bekannt; denn dadurch wird die rechtliche Bezeichnung erlangt und sein Schwur umfasst sie. Wenn er schwört, dass er heiraten werde, erfüllt er seinen Schwur damit, unabhängig davon, ob er bereits eine Frau hat oder nicht, und unabhängig davon, ob er jemanden seinesgleichen, jemanden unter seinem Stand oder jemanden über seinem Stand heiratet. Es sei denn, er schmiedet eine List, um seinen Schwur durch eine Heirat zu umgehen, die den beabsichtigten Zweck nicht erfüllt, wie zum Beispiel, wenn er sich mit seiner Ehefrau abspricht, eine Heirat einzugehen, die sie nicht erzürnt, um seinen Schwur zu erfüllen; dies erfüllt seinen Schwur nicht. Unsere Gelehrten sagten: Wenn er schwört, dass er zusätzlich zu seiner Ehefrau heiraten werde, erfüllt er seinen Schwur erst, wenn er jemanden seinesgleichen heiratet und den Beischlaf vollzieht. Dies ist die Ansicht von Malik; denn er beabsichtigte, seine Ehefrau zu erzürnen, und dies wird nur dadurch erreicht. Unser Argument ist, dass er eine gültige Heirat vollzogen hat und damit seinen Schwur erfüllt, so als hätte er jemanden seinesgleichen geheiratet und den Beischlaf vollzogen. Ihre Behauptung, dass der Zorn nur durch die Heirat einer Gleichwertigen und den Beischlaf mit ihr erreicht werde, ist nicht akzeptabel; denn der Zorn entsteht bereits durch die bloße Verlobung. Und selbst wenn das, was sie erwähnten, den Zorn noch steigern sollte, so ist er nicht dazu verpflichtet, den Zorn über das Maß hinaus zu steigern, das der von seinem Schwur umfasste Tatbestand bewirkt, [genauso wenig wie er verpflichtet ist, zwei oder drei Frauen zu heiraten oder jemanden, der über seinem Stand steht, und das, was sein Schwur umfasst,] ist lediglich die Eheschließung. Deshalb, wenn er schwören würde, nicht zusätzlich zu seiner Frau zu heiraten, würde er durch eine solche Heirat einen Meineid leisten. Folglich wird die Erfüllung des Schwurs auch dadurch erreicht; denn die Bezeichnung ist dieselbe, und was durch den Schwur im negativen Sinne erfasst wurde, wird auch im positiven Sinne erfasst. Er erfüllt seinen Schwur nur dann nicht, wenn er eine Heirat vollzieht, durch die kein Zorn hervorgerufen wird, wie in dem von uns erwähnten Fall und dessen Äquivalenten; denn die Grundlage der Schwüre sind die Absichten und Ziele, und sein Ziel wurde hier nicht erreicht. Zudem erfolgt die Heirat hier als List, um sich von seinem Schwur zu befreien, ohne dessen beabsichtigten Zweck zu erfüllen.
(4) Sure al-Baqara 180. (5) Nicht in der Vorlage enthalten. (6) In M: "er heiratete sie". (7) In der Vorlage und M: "Ehefrau". (8) Weggefallen in: Vorlage, A, M. (9) Weggefallen in: B. Siehe: Nazr (betrachtet/überprüft).
فيها، إلَّا أَنَّ الظاهِرَ أنَّه لا يُخالِفُ فى الوَصِيَّةِ والهَدِيَّةِ، لأَنَّ الاسْمَ يقَعُ عليهما بدونِ القَبُولِ، ولهذا لمَّا قال اللَّهُ تعالى: {كُتِبَ عَلَيْكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ الْمَوْتُ إِنْ تَرَكَ خَيْرًا الْوَصِيَّةُ لِلْوَالِدَيْنِ وَالْأَقْرَبِينَ} (٤). إنَّما أرادَ الإيجابَ دونَ القَبُولِ، ولأنَّ الوَصِيَّةَ صحيحةٌ قبلَ موتِ المُوصِى، ولا قبولَ لها (٥) حِينَئذٍ.
فصل: وإِنْ حَلَفَ لا يَتَزَوَّجُ، حَنِثَ بمُجَرَّدِ الإِيجابِ والقَبُولِ الصَّحيحِ. لا نعلمُ فيه خِلافًا؛ لأَنَّ ذلك يحْصُلُ به المُسَمَّى الشَّرْعِىُّ، فتناوَله يَمِينُه. وإِنْ حَلَفَ ليَتَزَوَّجَنّ، بَرَّ بذلك، سَواءٌ كانتْ له امرأةٌ أو لم يكُنْ، وسواءٌ تزوَّجَ (٦) نَظِيرَتَها أو دُونَها أو أَعْلى منها، إلَّا أَنْ يحْتالَ على حلِّ يَمِينه بتَزْوِيجٍ لا يُحَصِّلُ مَقْصُودَها، مثل أَنْ يُواطِئَ امرأَتَه (٧) على نِكاحٍ لا يَغِيظُها به، لِيَبَرَّ فى يَمِينِه، فلا يَبَرُّ بهذا. وقال أصحابُنا: إذا حَلَفَ ليتَزوَّجَنَّ على امْرَأَتِه، لا يَبَرُّ حتى يَتَزَوَّجَ نَظيرَتَها، ويدْخُلَ بها. وهو قولُ مالِكٍ؛ لأنَّه قَصَدَ غَيْظَ زَوْجَتِه، ولا يَحْصُلُ إلَّا بذلك. ولَنا، أنَّه تَزَوَّجَ تَزْوِيجًا صَحِيحًا، فبَرَّ به، كما لو تَزَوَّجَ نَظِيرَتَها ودَخَلَ بها. وقولُهم: إِنَّ الغَيْظَ لا يحْصُلُ إلا بتَزْوِيجِ نَظِيرَتِها، والدُّخُولِ بها (٨). غيرُ مُسَلَّمٍ؛ فإِنَّ الغَيْظَ يحْصُلُ بمُجَرَّدِ الخِطْبَةِ، وإِنْ حصَلَ بما ذَكرُوه زِيادةٌ فى الغَيْظِ، فلا تَلْزَمُه الزّيادَةُ على الغَيْظِ الذى يحْصُلُ بما تَناوَلَتْهُ يَمِينُه، [كما أنَّه لا يَلْزَمُه نِكاحُ اثْنَتَيْن ولا ثَلاثٍ، ولا أعْلَى من نَظِيرَتِها، والذى تَناوَلَتْهُ يَمِينُه] (٩) مُجَرَّدُ التَّزْوِيجِ، ولذلك لو حَلَفَ لا يَتَزَوَّجُ على امْرَأتِه، حَنِثَ بهذا، فكَذلك يحْصُلُ البِرُّ به؛ لأنَّ المُسَمَّى واحدٌ، فما تَناوَلَه فى (٨) النَّفْى تَناوَلَه فى الإِثْباتِ، وإنَّما لا يَبَرُّ إذا تَزَوَّجَ تَزْوِيجًا لا يحْصُلُ بِه الغَيْظُ، كما ذَكَرْناه من الصُّورَةِ ونَظائِرِها؛ لأنَّ مَبْنَى الأَيْمانِ على الْمَقاصِدِ والنِّيَّاتِ، ولم يحْصُلْ مَقْصُودُه، ولأَنَّ التَّزْويجَ ههُنا يحْصُلُ حِيلَةً على التَّخَلُّصِ من يَمِينِه بما لا يُحَصِّلُ
(٤) سورة البقرة ١٨٠.(٥) لم يرد فى: الأصل.(٦) فى م: "تزوجها".(٧) فى الأصل، م: "امرأة".(٨) سقط من: الأصل، أ، م.(٩) سقط من: ب. نقل نظر.