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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 493Abschnitt

Übersetzung · DE

ihren Zweck nicht erfüllt, so wird seine List von ihm nicht akzeptiert. Ahmad hat dies ausdrücklich dargelegt, indem er sagte: Wenn er schwört, zusätzlich zu seiner Ehefrau zu heiraten, und dann eine alte Frau oder eine Zandschiya (eine schwarze Frau) heiratet, so erfüllt er seinen Schwur nicht; denn er beabsichtigte, sie eifersüchtig zu machen und zu betrüben, während sie durch eine solche Heirat weder eifersüchtig noch betrübt wird. Ahmad begründete dies also mit dem, was die Ehefrau nicht erzürnt, ohne dabei zu berücksichtigen, dass sie ihr ebenbürtig sein muss; denn der Zorn hängt nicht davon ab. Wenn man nun voraussetzt, dass die Heirat einer alten Frau oder einer Zandschiya sie erzürnt, dann wäre der Schwur erfüllt. Ahmad erwähnte dies nur, weil es im Regelfall so ist, dass es sie nicht erzürnt; denn sie weiß, dass er dies nur als List getan hat, um sie nicht zu erzürnen und so seinen Schwur zu erfüllen.

Abschnitt: Wenn er schwört: „Ich werde mich nicht als Konkubinarius betätigen (la tasaraytu)“, und er hat Geschlechtsverkehr mit seiner Sklavin, so leistet er einen Meineid. Dies erwähnte Abu al-Khattab. Der Qadi sagte: Er leistet keinen Meineid, bis er Geschlechtsverkehr hat und zum Orgasmus (Inzal) kommt, egal ob er zeugungsfähig oder kastriert ist. Abu Hanifa sagte: Er leistet keinen Meineid, bis er sie schützt (ihsan) und sie vor den Menschen verbirgt; denn das Wort „Tasarri“ (Konkubinat) ist von „Sirr“ (Geheimnis) abgeleitet. Für die Anhänger des Schafi'i gibt es drei Ansichten wie diese. Unser Argument ist, dass „Tasarri“ von „Sirr“ abgeleitet ist, was den Geschlechtsverkehr bedeutet, da dies im Geheimen geschieht. Gott, der Erhabene, sagt: „Aber verabredet euch nicht heimlich (sirran) mit ihnen“ (Sure 2:235). Der Dichter sagte: „Ihr werdet niemals um ihretwillen (ihres Geheimnisses/ihrer Intimität) nach Reichtum suchen, und ihr werdet sie niemals ihrer Entbehrung wegen aufgeben.“ Ein anderer sagte: „Basbasa vom Volk meinte doch, ich sei alt geworden, und meinesgleichen würden das Geheimnis (den Geschlechtsverkehr) nicht gut beherrschen.“ Zudem gilt für jedes Rechtsurteil, das an den Geschlechtsverkehr geknüpft ist, dass weder der Orgasmus noch die Schutzgewährung (Ihsan) eine Voraussetzung sind, wie bei allen anderen Urteilen.

Abschnitt: Wenn er schwört, ihm nichts zu schenken (Hiba), und er macht ihm ein Geschenk oder gewährt ihm einen Nießbrauch (Umra), so leistet er einen Meineid; denn dies gehört zu den Arten der Schenkung. Wenn er ihm jedoch etwas aus einer verpflichtenden Almosenabgabe (Sadaqa), einem Gelübde (Nadhr) oder einer Sühneleistung (Kaffara) gibt, so leistet er keinen Meineid; denn dies ist ein Recht Gottes, des Erhabenen, das auf ihm lastet und entrichtet werden muss, daher ist es keine Schenkung von seiner Seite. Wenn er ihm freiwillig ein Almosen gibt, so sagte der Qadi: Er leistet einen Meineid. Dies ist die Lehrmeinung von Schafi'i. Abu al-Khattab sagte: Er leistet keinen Meineid. Dies ist die Ansicht von

Anmerkungen

(10) In M: „durch sie“ (baha). (11) In der Vorlage und A: „Heirat“ (tazwij). (12) Sure al-Baqara 235. (13) Erwähnt in: 9/573. (14) Erwähnt in: 9/574. (15) Umra (A'marahu): Er gab es ihm für die Dauer seines Lebens.

Arabisch (Quelle)

مَقْصُودَها، فلم تُقْبَلْ منه حِيلَتُه. وقد نصَّ أحمدُ على هذا، فقال: إذا حَلَفَ لَيَتَزَوَّجَنَّ على امرأَتِه، فتَزَوَّجَ بعَجُوزٍ أو زِنْجِيَّةٍ، لا يَبَرُّ؛ لأنَّه أرادَ أَنْ يُغِيرَها ويَغُمَّها، وبهذا لا تَغارُ ولا تَغْتَمُّ. فعلَّلَه أحمدُ بما لا يَغِيظُ به (١٠) الزَّوجةَ، ولم يعْتَبِرْ أَنْ تكونَ نَظِيرَتَها؛ لأَنَّ الغَيْظَ لا يتوَقَّفُ على ذلك، ولو قَدَّر أنّ تَزَوُّجَ (١١) العَجُوزِ يَغِيظُها والزِّنْجِيَّةِ، لَبَرَّ به، وإنَّما ذَكَرَه أحمدُ؛ لأنَّ الغالِبَ أنَّه لا يَغِيظُها؛ لأنَّها تَعْلَمُ أنَّه إنَّما فَعَلَ ذلك حِيلَةً لئلَّا يَغِيظَها، ويَبَرَّ به.

فصل: إذا حَلَفَ: لا تَسَرَّيْتُ. فَوَطِئَ جارِيَتَه، حَنِثَ. ذَكَرَه أبو الخَطَّاب. وقال القاضِى: لا يَحْنَثُ حتى يَطَأ فيُنْزِلَ، فَحْلًا كان أو خَصِيًّا. وقال أبو حنيفةَ: لا يَحْنَثُ حتى يُحْصِنَها ويَحْجُبَها عن الناسِ؛ لأنَّ التَّسَرِّىَ مَأْخوذٌ من السِّرِّ. ولأصْحابِ الشافِعِىّ ثَلاثَةُ أوْجُهٍ كهذه. ولَنا، أَنَّ التَّسَرِّىَ مَأْخُوذ من السِّرِّ، وهو الوَطْءُ؛ لأنَّه يكونُ فى السِّرِّ، قال اللَّه تعالى: {وَلَكِنْ لَا تُوَاعِدُوهُنَّ سِرًّا} (١٢). وقال الشاعر (١٣):

فلَنْ تَطْلُبُوا سِرَّها لِلْغِنَى ... ولَنْ تُسْلِمُوها لإِزْهادِهَا

وقال آخرُ (١٤):

أَلَا زَعَمَتْ بَسْباسَةُ القومِ أنَّنِى ... كَبِرْتُ وأنْ لا يُحْسِنُ السِّرَّ أمْثالى

ولأنَّ كُلَّ حُكْمٍ تَعَلَّقَ بالوَطْءِ لم يُعْتَبرْ فيه الإِنْزالُ ولا التَّحْصِينُ، كسائِرِ الأَحْكامِ.

فصل: إذا حَلَفَ لا يَهَبُ له، فأَهْدَى إليه، أو أعْمَره (١٥)، حَنِثَ؛ لأنَّ ذلك من أنْواعِ الهِبَةِ، وإِنْ أعطاهُ من الصَّدَقَةِ الواجِبَةِ، أو نَذْر أو كَفَّارَة، لم يَحْنَثْ؛ لأنَّ ذلك حَقٌّ للَّه تعالَى عليه، يَجبُ إخْراجُه، فليس هو بِهِبَةٍ منه، وإِنْ تَصَدَّقَ عليه تَطَوُّعًا، فقال القاضِى: يَحْنَثُ. وهو مَذْهَبُ الشافِعِىّ. وقال أبو الخَطَّاب: لا يَحْنَثُ. وهو قَوْلُ

Anmerkungen

(١٠) فى م: "بها".(١١) فى الأصل، أ: "تزويج".(١٢) سورة البقرة ٢٣٥.(١٣) تقدم فى: ٩/ ٥٧٣.(١٤) تقدم فى: ٩/ ٥٧٤.(١٥) أعمره: جعله له طول عمره.

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