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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 4971802 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer bei einer Freilassung oder Scheidung schwört, etwas nicht zu tun, und es dann im Vergessen tut, der hat seinen Eid gebrochen.)

Übersetzung · DE

1802 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wer durch die Freilassung eines Sklaven oder durch Ehescheidung schwört, etwas nicht zu tun, und es dann in Vergessenheit tut, der leistet einen Meineid.)

Dies vertraten auch Mujahid, Sa'id ibn Jubayr, al-Zuhri, Qatada, Rabi'a, Malik, Abu 'Ubayd und die Anhänger der Lehrmeinung (Ahl al-Ra'y). Dies ist auch die bekannte Ansicht von al-Shafi'i. 'Ata', 'Amr ibn Dinar, Ibn Abi Najih, Ishaq und Ibn al-Mundhir sagten: Er leistet keinen Meineid. Dies ist auch eine Überlieferung von Ahmad; denn derjenige, der vergisst, ist in dem Moment seines Vergessens nicht rechtlich verpflichtet, daher trifft ihn keine Schuld, wie beim Eid (1) bei Allah dem Erhabenen. Unser Argument ist, dass dies ein Recht eines Menschen (Adami) betrifft, daher ist die rechtliche Bestimmung auch bei Vergessenheit daran gebunden, wie beim Verursachen von Schaden (Itlaf), und weil es eine Bestimmung ist, die an eine Bedingung geknüpft wurde, welche durch das Eintreten der Bedingung verwirklicht wird, wie das Verbot des Gebets nach dem Asr-Gebet. Diese Rechtsfrage wurde bereits behandelt (2).

1803 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn jemand schwört und bei seinem Eid eine metaphorische Auslegung (Ta'wil) vornimmt, so gilt für ihn seine Auslegung, wenn er der Unterdrückte ist. Ist er jedoch der Unterdrücker, so nützt ihm seine Auslegung nichts, aufgrund dessen, was vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – überliefert wurde, dass er sagte: „Dein Eid ist auf dem, worauf dich dein Gegenüber festlegt“ (1).)

Die Bedeutung der Auslegung (Ta'wil) ist, dass er mit seinem Wort etwas beabsichtigt, das eine mögliche Deutung zulässt, die dem Offensichtlichen widerspricht. So etwa, wenn er schwört, dass er sein Bruder sei, und damit die Brüderlichkeit im Islam oder die Ähnlichkeit meint, oder wenn er mit „Dach“ oder „Bau“ den Himmel meint, mit „Teppich“ oder „Lager“ die Erde, mit „Pflöcken“ die Berge, mit „Gewand“ die Nacht, oder er sagt: „Ich habe den Soundso nicht gesehen“, und damit meint: „Ich habe seine Lunge nicht getroffen“, oder „Ich habe ihn nicht erwähnt“, und meint: „Ich habe sein Glied (Dakar) nicht abgeschnitten“, oder er sagt: „Meine Sklavinnen sind frei“, und meint damit seine Schiffe, oder „Meine Frauen sind geschieden“, und meint damit seine nahen Verwandten (2). Oder er sagt: „Ich habe dem Soundso nicht geschrieben, ihn nicht gekannt, ihn nicht informiert, ihn nicht um ein Bedürfnis gebeten, habe für ihn kein Huhn (Dajaja) gegessen, kein Küken (Farruja), habe für ihn kein Wasser getrunken, und in meinem Haus gibt es kein Vieh (Farsh), keine Matte (Hasir) und keine Barya.“ Dabei beabsichtigt er mit „Mukataba“ den Sklavenkaufvertrag, mit „Ta'rif“ das Ernennen zum Anführer (Arif), mit „I'lam“ das Markieren der Lippe, mit „Haja“ einen kleinen Baum, mit „Dajaja“ ein Knäuel Garn, mit „Farruja“ einen Mantel (Durra'a), mit „Farsh“ junge Kamele, mit „Hasir“ das Gefängnis (Habis) (3), und mit „Barya“ ...

Anmerkungen

(1) In B: „bil-hilf“. (2) Bereits behandelt in: 2/523, 524. (1) In M: „sahibihi“. (2) In M: „nisa'“. (3) In M: „wal-habs“.

Arabisch (Quelle)

١٨٠٢ - مسألة؛ قال: (وَمَنْ حَلَفَ بِعِتْقٍ، أَوْ طَلَاقٍ، أَنْ لَا يَفْعَلَ شَيْئًا، فَفَعَلَهُ نَاسِيًا، حَنِثَ)

وبهذا قال مُجاهِدٌ، وسعيدُ بنُ جُبَيْرٍ، والزُّهْرِىُّ، وقَتادَةُ، ورَبِيعَةُ، ومالِكٌ، وأبو عُبَيْدٍ، وأصْحابُ الرَّأْىِ. وهو المشهورُ عن الشافِعِىِّ. وقال عَطاءٌ، وعَمْرُو بنُ دينارٍ، وابنُ أبى نَجِيحٍ، وإسحاقُ، وابنُ المُنْذِرِ: لا يَحْنَثُ. وهو رِوايَةٌ عن أحمدَ؛ لأنَّ الناسِىَ لا يُكَلَّفُ حالَ نِسْيانِه، فلا يَلْزَمُه الحِنْثُ، كالحَلِفِ (١) باللَّه تعالى. ولَنا، أَنَّ هذا يَتَعَلَّقُ به حَقُّ آدَمِىٍّ، فتَعَلَّقَ الحُكْم بِه مع النِّسْيانِ، كالإِتْلافِ، ولأنَّه حُكْمٌ عُلِّقَ على شَرْطٍ، فيُوجَدُ بوجْدانِ شَرْطِه، كالمَنْعِ من الصَّلاةِ بعدَ العَصْرِ، وقد سَبَقَت هذه المسألَةُ (٢).

١٨٠٣ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا حَلَفَ، فَتَأَوَّلَ فِى يَمينِهِ، فَلَهُ تَأْوِيلُهُ إِذَا كَانَ مَظْلُومًا، وإِنْ كانَ ظَالِمًا، لَمْ يَنْفَعْهُ تَأْوِيلُهُ، لِمَا رُوِىَ عَنِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أَنَّهُ قَالَ: "يَمينُك عَلَى مَا يُصَدِّقُك بِهِ صَاحِبُكَ (١) ")

مَعْنَى التَّأْوِيل، أَنْ يقصدَ بكلامِه مُحْتَمِلًا يُخالِفُ ظاهِرَه، نحو أَنْ يَحْلِفَ أنَّه أخى، يقْصِدُ أُخُوَّةَ الإِسْلامِ، أو المُشابَهَةَ، أو يَعْنِى بالسَّقْفِ والبِناءِ السماءَ، وبالبساطِ والفِراش الأَرْضَ، وبالأَوْتادِ الجبالَ، وباللِّباسِ الليلَ، أو يقولَ: ما رَأَيْتُ فلانًا. يعنى ما ضَرَبْتُ رِئَتَه. ولا ذَكَرْتُه. يُريِدُ ما قَطَعْتُ ذَكَرَه. أو يقولَ: جَوارِىَّ أحْرارٌ. يعنى سُفُنَه. ونسائِى طَوالِقُ. يعنى نِساءَه (٢) الأقارِبَ منه. أوٍ يقولَ: ما كاتَبْتُ فلانًا، ولا عَرَفْتُه، ولا أعْلَمْتُه، ولا سَأَلْتُه حاجَةً، ولا أَكَلْتُ له دَجاجَةً، ولا فَرُّوجَةً، ولا شَرِبْتُ له ماءً، ولا فى بَيْتِى فَرْشٌ ولا حَصِيرٌ، ولا بارِيةٌ. وينْوِى بالمُكاتَبَةِ مُكاتَبَةَ الرَّقِيقِ، وبالتَّعْريفِ جَعْلَه عَريفًا، وبالإعْلامِ جَعْلَه أَعلَمَ الشَّفَةِ، والحاجَةُ شَجَرَةٌ صَغِيرَةٌ، والدَّجاجَةُ الكُبَّةُ من الغَزْلِ، والفَرُّوجَةُ الدُّرَّاعَةُ، والفَرْشُ صِغارُ الإِبلِ، والحَصِيرُ الْحَبِسُ (٣)، والبَاريِةُ

Anmerkungen

(١) فى ب: "بالحلف".(٢) تقدم فى: ٢/ ٥٢٣، ٥٢٤.(١) فى م: "صاحبه".(٢) فى م: "نساء".(٣) فى م: "والحبس".

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