Abschnitt: Es ist empfohlen, der Bitte dessen nachzukommen, der bei Allah darum bittet; aufgrund dessen, was Ibn 'Umar überlieferte: Er sagte, der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wer bei Allah Zuflucht sucht, dem gewährt sie, und wer euch bei Allah bittet, dem gebt, und wer bei Allah Schutz sucht, dem gewährt Schutz, und wer euch eine Güte erweist, dem vergeltet sie; wenn ihr nichts findet, dann betet für ihn, bis ihr wisst, dass ihr es ihm vergolten habt.“ Und von Abu Dharr: Er sagte, der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Drei liebt Allah, und drei hasst Allah. Was diejenigen betrifft, die Allah liebt: Ein Mann, der Leute um etwas bat, indem er sie bei Allah bat, ohne dabei eine Verwandtschaft zwischen sich und ihnen anzuführen, woraufhin sich ein Mann hinter ihnen absonderte und ihm im Geheimen gab, ohne dass jemand außer Allah, dem Allmächtigen und Majestätischen, und demjenigen, der gab, von seiner Gabe wusste; und Leute, die die Nacht hindurch reisten, bis der Schlaf ihnen lieber war als alles andere, dann legten sie ihre Köpfe nieder, doch einer von ihnen stand auf, flehte Mich an und rezitierte Meine Verse; und ein Mann, der in einer militärischen Einheit war, auf den Feind traf und geschlagen wurde, doch er kehrte seine Brust entgegen, bis er getötet wurde oder ihm der Sieg gewährt wurde. Und die drei, die Allah hasst: Der greise Ehebrecher, der eingebildete Arme und der ungerechte Reiche.“ Beide wurden von al-Nasa'i überliefert (44).
Abschnitt: Wenn jemand sagt: „Ich habe geschworen“, ohne dass er geschworen hat, dann sagte Ahmad: „Es ist eine Lüge, es liegt kein Eid auf ihm.“ Eine andere Überlieferung besagt: „Es obliegt ihm die Sühneleistung (Kaffara), weil er es gegen sich selbst ausgesagt hat.“ Die erste Ansicht ist die Lehrmeinung (Madhhab), da es ein Urteil (45) zwischen ihm und Allah dem Erhabenen ist; wenn er also in der Nachricht darüber lügt, verpflichtet ihn das Urteil nicht, so als wenn er sagte: „Ich habe nicht gebetet“, obwohl er gebetet hat. Wenn er jedoch sagt: „Ein Eid liegt auf mir“ und dabei die bloße Nachricht beabsichtigt, so ist es wie das Vorherige; wenn er jedoch den Schwur beabsichtigt, dann sagte Abu al-Khattab: „Es ist ein Eid.“ Dies ist die Ansicht der Leute der Vernunft (Ashab al-Ra'y). Al-Shafi'i sagte: „Es ist kein Eid, weil er weder den verherrlichten Namen Allahs noch dessen Eigenschaft verwendet hat, daher ist es kein Eid, so als ob er nur gesagt hätte: 'Ich habe geschworen'.“ Dies ist korrekter, so Allah will; denn dies ist keine Formel des Eides (Yamin) und Schwurs (Qasam), sondern eine Formel der Nachricht, daher ist er dadurch kein Schwörender. Selbst wenn man annähme, dass ihr Urteil Bestand hätte, würde ihn das Geringste verpflichten, was der Name umfasst (46), was irgendein Eid wäre, und nicht jeder Eid macht eine Sühneleistung erforderlich, also obliegt ihm nichts.
(44) Die erste Überlieferung in: Kapitel über denjenigen, der bei Allah, dem Allmächtigen und Majestätischen, bittet, aus dem Buch der Zakat. Al-Mujtaba 5/61. Ebenso verzeichnet von Abu Dawud in: Kapitel über die Gabe dessen, der bei Allah, dem Allmächtigen und Majestätischen, bittet, aus dem Buch der Zakat. Sunan Abi Dawud 1/389. Und von Imam Ahmad im Musnad 2/68, 95, 96, 99, 127. Die zweite in: Kapitel über den Vorzug des Nachtgebets, aus dem Buch des nächtlichen Gebets und der freiwilligen Tagesgebete, und in: Kapitel über den Lohn dessen, der gibt, aus dem Buch der Zakat. Al-Mujtaba 3/169, 5/63. Ebenso verzeichnet von al-Tirmidhi in: Kapitel: 'Uns erzählte Abu Kuraib...', aus den Kapiteln über die Beschreibung des Paradieses. 'Aridat al-Ahwadhi 10/40. Und von Imam Ahmad im Musnad 5/153. (45) In B: „yahkumu“ (er urteilt).
فصل: ويُسْتَحَبُّ إجابَةُ مَن سَأَلَ باللَّهِ؛ لما رَوَى ابنُ عمرَ، قال: قال رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَنْ اسْتَعَاذَ بِاللَّهِ فَأَعِيذُوهُ، ومَنْ سَأَلَكُمْ بِاللَّهِ فَأَعْطُوهُ، ومَنْ اسْتَجَارَ بِاللَّهِ فَأَجِيرُوهُ، ومَنْ أَتَى إلَيْكُمْ مَعْرُوفًا فَكَافِئُوهُ، فإنْ لَمْ تَجدُوا، فَادْعُوا لَهُ حَتَّى تَعْلَمُوا أَنْ قَدْ كَافَأْتُمُوهُ". وَعن أبِى ذَرٍّ، قال: قال رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "ثَلاثَةٌ يُحِبُّهُمُ اللَّهُ، وثَلاثَةٌ يُبْغِضُهُم اللَّهُ؛ أمَّا الَّذِينَ يُحِبُّهُمُ اللَّهُ؛ فَرَجُلٌ سأَلَ قَوْمًا، فسَأَلَهُمْ بِاللَّهِ، ولَمْ يَسْأَلْهُمْ بِقَرَابَةٍ بَيْنَهُ وبَيْنَهُم، فَتَخَلَّفَ رجُلٌ بأَعْقابِهِمْ، فأعْطاهُ سِرًّا، لَا يَعْلَمُ بعَطِيَّتِهِ إِلَّا اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ والَّذِى أعْطاهُ، وقَوْمٌ سارُوا لَيْلَتَهُمْ حَتَّى إِذَا كَانَ النَّوْمُ أَحَبَّ إلَيْهمْ مِمَّا يُعْدَلُ بِهِ، فَوَضَعُوا رُءُوسَهُمْ، فَقَامَ يَتَمَلَّقُنِى ويَتْلُوا آيَاتِى، ورَجُلٌ كَانَ فِى سَرِيَّةٍ، فَلَقُوا العَدُوَّ فَهُزِمُوا، فَأَقْبَلَ بصَدْرِهِ حَتَّى يُقْتَلَ أَوْ يُفْتَحَ لَهُ، والثَّلاثَةُ الَّذِينَ يُبْغِضُهُمُ اللَّهُ؛ الشَّيْخُ الزَّانِى، والْفَقِيرُ الْمُخْتَالُ، والْغَنِىُّ الظَّلُومُ". روَاهما النَّسائِىُّ (٤٤).
فصل: إذا قال: حَلَفْتُ. ولم يكُنْ حَلَفَ، فقال أحمدُ: هى كِذْبَةٌ، ليس عليه يَمِينٌ. وعنه: عليه الكَفَّارَةُ؛ لأنّه أقرَّ على نفْسِه. والأَوَّلُ هو المذهبُ؛ لأنَّه حُكْمٌ (٤٥) فيما بينَه وبينَ اللَّه تعالى، فإذا كذَبَ فى الخَبرِ به، لم يلزَمْه حُكْمُه، كما لو قال: ما صَلَّيْتُ. وقد صَلَّى. ولو قال: علىَّ يَمِينٌ. ونَوَى الْخَبرَ، فهى كالتى قَبْلَها، وإِنْ نَوَى القَسَمَ، فقال أبو الخَطَّاب: هى يَمِينٌ. وهو قولُ أصْحابِ الرَّأْىِ. وقال الشافِعِىُّ: ليس بيَمِينٍ؛ لأنَّه لم يأْتِ باسْمِ اللَّه تعالَى المُعَظَّمِ، ولا صِفَتِه، فلم يكُنْ يَمِينًا، كما لو قال: حَلَفْتُ. وهذا أصَحُّ، إِنْ شاءَ اللَّهُ؛ فإِنَّ هذه ليست صِيغَةَ اليَمِينِ والقَسَمِ، وإنَّما هى صِيغَةُ الخَبَرِ، فلا
(٤٤) الأول فى: باب من سأل باللَّه عز وجل، من كتاب الزكاة. المجتبى ٥/ ٦١.كما أخرجه أبو داود، فى: باب عطية من سأل باللَّه عز وجل، من كتاب الزكاة. سنن أبى داود ١/ ٣٨٩. والإمام أحمد، فى: المسند ٢/ ٦٨، ٩٥، ٩٦، ٩٩، ١٢٧.والثانى فى: باب فضل صلاة الليل، من كتاب قيام الليل وتطوع النهار، وفى: باب ثواب من يعطى، من كتاب الزكاة. المجتبى ٣/ ١٦٩، ٥/ ٦٣.كما أخرجه الترمذى، فى: باب حدثنا أبو كريب. . .، من أبواب صفة الجنة. عارضة الأحوذى ١٠/ ٤٠. والإمام أحمد، فى: المسند ٥/ ١٥٣.(٤٥) فى ب: "يحكم".