..., er dadurch kein Schwörender. Und selbst wenn man annähme, dass ihr Urteil Bestand hätte, würde ihn das Geringste verpflichten, was der Name umfasst (46), was irgendein Eid wäre, und nicht jeder Eid macht eine Sühneleistung erforderlich, also obliegt ihm nichts. Die Ansicht der ersten (Auffassung) ist, dass dies eine Metonymie (Kinaya) für einen Eid ist, und da er damit die Absicht eines Eides verband, wird es zu einem Eid, wie bei einer expliziten Aussage.
Abschnitt: Wenn jemand einen Eid darauf ablegt, etwas zu unterlassen, oder es für sich als verboten erklärt, so wird es dadurch nicht zu etwas Verbotenem. Abu Hanifa sagte: „Es wird verboten“, aufgrund des Wortes Allahs, des Erhabenen: {„Warum verbietest du, was Allah dir erlaubt hat?“} (47), und Seines Wortes: {„Allah hat euch die Auflösung eurer Eide vorgeschrieben“} (48), und weil der Wortbruch die Verletzung der Heiligkeit des verherrlichten Namens beinhaltet (49), weshalb es verboten sei; und weil er, wenn er es für verboten erklärt, das Erlaubte verboten hat, so wird es haram, so als wenn er seine Ehefrau für sich als verboten erklärte. Unser Argument ist: Wenn er die Sühneleistung beabsichtigt, dann ist es ihm erlaubt, die Handlung, auf die der Eid bezogen wurde, auszuführen; die Erlaubnis der Handlung, während sie gleichzeitig verboten sein soll, ist ein Widerspruch und ein Gegensatz. Das Erstaunliche ist, dass Abu Hanifa die Sühneleistung erst nach dem Wortbruch gestattet, doch Allah der Erhabene hat die Auflösung des Eides vorgeschrieben. Seiner Ansicht nach müsste also das Verbotene als vorgeschrieben gelten oder eine notwendige Folge des Vorgeschriebenen sein, da man die Auflösung nur durch die Ausführung der Handlung, auf die der Eid bezogen wurde, erreicht, was bei ihm jedoch verboten ist; dies ist nicht zulässig. Zudem: Wenn es verboten wäre, müsste die Sühneleistung zwingend davor erfolgen (50), wie beim Zihar. Außerdem sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Wenn du einen Eid ablegst und dann etwas anderes als besser siehst, dann tue das, was besser ist, und leiste Sühne für deinen Eid“ (51). Er befahl also die Ausführung dessen, worauf der Eid bezogen wurde; wäre es verboten, hätte er dies nicht befohlen (52). Er bezeichnete es als „besser“, und das Verbotene ist nicht gut. Was den Koranvers betrifft, so war damit lediglich seine Aussage gemeint: „Es ist mir verboten“, oder sein eigenes Fernhalten davon; dies wird als ein Verbot (Tahrim) bezeichnet. Allah der Erhabene sagte: {„Sie erlauben es in einem Jahr und verbieten es in einem anderen“} (53), und Er sagte: {„Und sie verboten, was Allah ihnen an Gaben zuteilwerden ließ“} (54). Dies begründet jedoch weder in der Realität noch in der Scharia ein tatsächliches Verbot.
(46) In A und B: „tanawuluhu“ (es umfasst es). (47) Sure al-Tahrim 1. In B beginnt der Vers mit: {„O Prophet“}. (48) Sure al-Tahrim 2. (49) In B: „al-a'zam“ (der Größte). (50) Fehlt in B. (51) Die Überlieferung wurde bereits zitiert, in: 11/39. (52) In M: „ya'muruhu“ (er befiehlt ihm). (53) Sure al-Tawba 37. (54) Sure al-An'am 140.
يكونُ بها حَالِفًا، وإِنْ قُدِّرَ ثُبوتُ حُكْمِها، لَزِمَه أقلُّ ما يتَناوَلَه (٤٦) الاسْمُ، وهو يمِينٌ مَّا، وليست كُلُّ يَمِين مُوجِبةً للكَفَّارَةِ، فلا يَلْزَمُه شىءٌ. ووَجْهُ الأَوَّلِ، أنَّه كِنايَةٌ عن اليَمِينِ، وقد نَوَى بها اليَمِينَ، فتكونُ يَمِينًا، كالصَّرِيحِ.
فصل: وإذا حَلَفَ على تَرْكِ شىءٍ، أو حَرَّمَه، لم يَصِرْ مُحرَّمًا. وقال أبو حنيفةَ: يصيرُ مُحَرَّمًا؛ لقولِ اللَّه تعالى: {لِمَ تُحَرِّمُ مَا أَحَلَّ اللَّهُ لَكَ} (٤٧). وقولِه: {قَدْ فَرَضَ اللَّهُ لَكُمْ تَحِلَّةَ أَيْمَانِكُمْ} (٤٨) ولأنَّ الحِنْثَ يَتَضَمَّنُ هَتْكَ حُرْمَةِ الاسْمِ المُعَظَّمِ (٤٩)، فيكونُ حرامًا، ولأنَّه إذا حَرَّمَه، فقد حَرَّمَ الحلالَ، فيَحْرُمُ، كما لو حَرَّمَ زَوْجَتَه. ولَنا، أنَّه إذا أرادَ التَّكْفِيرَ، فله فِعْلُ المَحْلوفِ عليه، وحِلُّ فِعْلِه مع كونِه مُحَرَّمًا تَناقُضٌ وتَضادٌ، والعَجَبُ أَنَّ أبا حَنِيفَةَ لا يُجَوِّزُ التَّكْفِيرَ إِلَّا بعدَ الحِنْثِ، وقد فَرَضَ اللَّه تعالى تَحِلَّة اليَمِينِ، فعلى قَوْلِه، يَلْزَمُ كونُ المُحَرَّمِ مَفْرُوضًا، أو مِن ضَرُورَةِ المَفْرُوضِ؛ لأنَّه لا يَصِلُ إلى التَّحِلَّةِ إِلَّا بفِعْلِ المَحْلُوفِ عليه، وهو عِنْدَه مُحَرَّمٌ، وهذا غيرُ جائِزٍ، ولأنَّه لو كانَ مُحَرَّمًا، لَوَجَبَ تَقْديمُ الكَفَّارَةِ عليه (٥٠)، كالظِّهارِ، ولأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "إِذَا حَلَفْتَ عَلَى يَمِينٍ، فَرَأَيْتَ غَيْرَهَا خَيْرًا مِنْهَا، فَائْتِ الَّذِى هُوَ خَيْرٌ، وَكَفِّرْ عَنْ يَمِينِكَ" (٥١). فأمَرَ بفِعْلِ المَحْلوفِ عليه، ولو كان مُحَرَّمًا، لم يَأْمُرْ (٥٢) به. وسَمَّاه خَيْرًا، والمُحرَّمُ ليس بخيرٍ، وأمَّا الآيَةُ، فإنَّما أرادَ بها قولَه: هو علىَّ حرامٌ. أو مَنْعَ نفسِه منه، وذلك يُسَمَّى تَحْرِيمًا، قال اللَّه تعالى: {يُحِلُّونَهُ عَامًا وَيُحَرِّمُونَهُ عَامًا} (٥٣). وقال: {وَحَرَّمُوا مَا رَزَقَهُمُ اللَّهُ} (٥٤). ولم يَثْبُتْ فيه التَّحْرِيمُ حَقِيقَةً ولا شَرْعًا.
(٤٦) فى أ، ب: "تناوله".(٤٧) سورة التحريم ١. وفى ب أول الآية: {يَاأَيُّهَا النَّبِىُّ}.(٤٨) سورة التحريم ٢.(٤٩) فى ب: "الأعظم".(٥٠) سقط من: ب.(٥١) تقدم تخريجه، فى: ١١/ ٣٩.(٥٢) فى م: "يأمره".(٥٣) سورة التوبة ٣٧.(٥٤) سورة الأنعام ١٤٠.