und Brot auf Weizenmehl und dessen Brot zu beziehen. Wenn er Gerste gibt, reicht dies nicht aus, außer in der doppelten Menge, genauso wie von deren Getreide nichts anderes ausreicht als das Doppelte dessen, was von Weizengut ausreicht.
Abschnitt: Am besten ist die Ausgabe von Getreide, da dies eine Übereinstimmung mit allen Lehrmeinungen darstellt. Ahmad sagte: Datteln sind mir lieber, Mehl ist schwach, und Datteln sind mir lieber. Es ist möglich, dass das Ausgeben von Brot besser ist, da es für den Bedürftigen nützlicher ist, weniger Aufwand bedeutet und dem Ziel, das damit erreicht werden soll, näher kommt. Denn es liegt nahe, dass der Bedürftige es isst und damit für den Tag gesättigt ist, während er beim Getreide nicht in der Lage ist, es zu mahlen und zu kneten. Es liegt also nahe, dass er es verkaufen muss, um dann mit dem Erlös Brot zu kaufen, wodurch er die Last des Kaufs und Verkaufs, den Preisnachlass durch Verkäufer und Käufer sowie die Verzögerung des Nutzens auf sich nehmen muss. Vielleicht reicht ihm der Erlös für den Kauf von Brot nicht aus, um ihn für den Tag zu sättigen, wodurch das Ziel verfehlt wird und zudem Schaden entsteht.
Abschnitt: Es ist erforderlich, dass das, was als Sühne ausgegeben wird, frei von Mängeln ist. Das Getreide darf also nicht von Schädlingen befallen sein, sein Geschmack darf nicht verändert sein, und es darf kein Unkraut (Zuwān) oder Erde enthalten, die erst gereinigt werden müssten. Dasselbe gilt für Mehl und Brot; denn es handelt sich um eine Ausgabe im Recht Allahs, des Erhabenen, für das, was in der Verantwortung (Dhimma) zur Last fällt, daher darf es nicht mangelhaft sein, wie auch ein Schaf bei der Zakat nicht mangelhaft sein darf.
1806 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er ihnen anstelle der Speise den vielfachen Wert in Silber [Wariq] gäbe, würde ihm dies nicht genügen.)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ausgabe des Wertes der Speise oder der Kleidung als Sühne nicht ausreicht, nach der Ansicht unseres Imams, Malik, asch-Schafi'i und Ibn al-Mundhir. Dies ist die offensichtliche Meinung derer, deren Ansicht wir bezüglich der Auslegung des Verses im vorherigen Kapitel genannt haben. Dies ist auch die offensichtliche Ansicht von 'Umar ibn al-Khattab, Ibn 'Abbas, 'Ata', Mujahid, Sa'id ibn Jubayr und an-Nakh'i. Al-Awza'i und die Anhänger der Vernunftlehre (Ahl ar-Ra'y) hielten dies für zulässig; denn
(20) In A, B: "Bedürftige". (21) In M: "verkaufte ich es und". (22) In M Ergänzung: "in". (23) Zuwān: Ein Unkraut, das meist zwischen Weizenhalmen wächst. Sein Korn gleicht dem Getreidekorn, ist jedoch gelb und schwarz. Wenn es sich unter Weizen mischt, mindert es dessen Qualität. (24) In M: "Reinigung". (1) In M: "offensichtlich".
والخُبزِ على دقيقِ الحِنْطَةِ، وخُبْزِها، فإنْ أعْطى من الشَّعِيرِ، لم يُجْزِئْه إِلَّا ضِعْفُ ذلك، كما لا يُجْزِئُ مِن حَبِّها إِلَّا ضِعْفُ ما يُجْزِئُ من حَبِّ البُرِّ.
فصل: والأَفْضَلُ إخْراجُ الحَبِّ؛ لأنَّ فيه خُروجًا من الْخِلافِ. قال أحمدُ: التَّمْرُ أعْجَبُ إلَىَّ، والدقيقُ ضعيفٌ، والتمرُ أحبُّ إلىَّ. ويَحْتَمِلُ أَنْ يكونَ إخْراجُ الخُبْزِ أفْضلَ؛ لأنَّه أَنْفَعُ للمسكينِ (٢٠)، وأَقَلُّ كُلْفَةً، وأَقْرَبُ إلى حُصولِ المَقْصودِ منه [بعَيْنِه، فإِنَّ] (٢١) الظاهِرَ أَنَّ المسكينَ يأْكُلُه، ويَسْتَغْنِى به (٢٢) يومَه ذلك، والحَبُّ يَعْجِزُ عن طَحْنِه وعَجْنِه، فالظاهِرُ أنَّه يحْتاجُ إلى بَيْعِه، ثم يَشْتَرِى بثَمَنِه خُبْزًا، فيتكَلَّفُ حَمْلَ كُلْفَةِ البَيْعِ والشِّراءِ، وغَبْنَ البائعِ والمُشْتَرِى له، وتَأْخُّرَ حُصولِ النَّفْعِ به، وربما لم يحْصُلْ له بثَمَنِه من الخبزِ ما يَكْفِيه لِيَوْمِه، فيَفُوتُ المقْصودُ مع حُصولِ الضَّررِ.
فصل: ويَجِبُ أَنْ يكونَ المُخْرَجُ فى الكَفَّارَةِ سالمًا من العَيْبِ، فلا يكونُ الحَبُّ مُسَوَّسًا، ولا مُتَغَيِّرًا طعمُه، ولا فيه زُؤَانٌ (٢٣) أو تُرابٌ يحْتاجُ إلى تَنْقِيَتِهِ (٢٤)، وكذلك دَقيقُه وخُبْزُه؛ لأنَّه مُخْرَجٌ فى حَقِّ اللَّه تعالى، عمَّا وَجَبَ فى الذِّمَّةِ، فلم يَجُزْ أَنْ يكونَ مَعِيبًا، كالشَّاةِ فى الزَّكاةِ.
١٨٠٦ - مسألة؛ قال: (ولَوْ أَعْطَاهُمْ مَكَانَ الطَّعَامِ أَضْعَاف قِيمَتِهِ وَرِقًا، لَمْ يُجْزِهِ)
وجُمْلَتُه أنَّه لا يُجْزِئُ فى الكَفَّارَةِ إخراجُ قِيمَةِ الطعامِ، ولا الكِسْوَةِ، فى قولِ إمامِنا ومالِكٍ، والشَّافِعِىِّ، وابنِ المُنْذِرِ. وهو ظاهِرُ قولِ مَن سَمَّيْنا قولَهم فى تَفْسيرِ الآيَةِ، فى المَسْأَلَةِ التى قَبْلَها. وهو الظاهِرُ (١) من قولِ عمرَ بنِ الخطاب، وابنِ عَبَّاسٍ، وعَطاءٍ، ومُجاهِدٍ، وسعيدِ بنِ جُبَيْرٍ، والنَّخَعِىِّ. وأجازَهُ الأَوْزاعِىُّ، وأصْحابُ الرَّأْىِ؛ لأَنَّ
(٢٠) فى أ، ب: "للمساكين".(٢١) فى م: "بعته و".(٢٢) فى م زيادة: "فى".(٢٣) الزؤان: عشب ينبت بين أعواد الحنطة غالبا، حبه كحبها إلا أنه أصفر وأسود، وهو يخالط البر فيكسبه رداءة.(٢٤) فى م: "تنقية".(١) فى م: "ظاهر".