zehn Tage lang. Und findet er zwei, so lässt er sie fünf Tage lang daran teilhaben, und so fort. Ähnlich dazu ist die Ansicht von ath-Thawri, und dies ist die Wahl der Mehrheit der Anhänger (der hanbalitischen Schule). Von Ahmad gibt es eine weitere Überlieferung, dass es nicht genügt, außer mit der vollständigen Anzahl. Dies ist die Lehrmeinung von Malik und asch-Schafi'i, basierend auf dem, was wir im Zustand der Leistungsfähigkeit erwähnt haben. Wir argumentieren jedoch, dass die Verteilung der Speisung auf zehn Tage in der Bedeutung der Speisung von zehn Armen gleichkommt; denn er beseitigt den Bedarf an zehn Tagen, was dem gleicht, als hätte er an jedem Tag einen gespeist. Eine Sache nimmt in ihrer Bedeutung den Platz ihrer Form ein, wenn letztere unmöglich ist; deshalb wurden Ersatzleistungen (Abdal) eingeführt, da sie in ihrer Bedeutung an die Stelle der Ersetzten treten, auch wenn sie bei Leistungsfähigkeit zur Erfüllung durch die Ersetzten nicht ausreichen – so ist es auch hier.
Abschnitt: Speist er jeden Tag einen Armen, bis er zehn vervollständigt hat, so genügt dies ohne Widerspruch, den wir kennen; denn die Pflicht ist die Speisung von zehn Armen, und er hat sie gespeist. Wenn er sie jemandem gibt, den er für arm hält, sich dann aber herausstellt, dass dieser reich ist, so gibt es dazu zwei Ansichten, basierend auf den zwei Überlieferungen zur Zakat-Gabe an eine solche Person: Die erste ist, dass es nicht genügt. Dies ist die Ansicht von asch-Schafi'i, Abu Yusuf, Abu Thawr und Ibn al-Mundhir, weil er die Armen nicht gespeist hat, weshalb es nicht genügt, so als hätte er es gewusst. Die zweite ist, dass es genügt. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa und Muhammad, weil er sie jemandem gegeben hat, den er für arm hielt, und dessen Äußeres auf Bedürftigkeit schließen ließ, weshalb es genügt, so als hätte er dessen Zustand nicht gekannt. Dies liegt daran, dass Armut verborgen ist und es schwierig ist, ihre Wahrheit zu erkennen. Allah, der Erhabene, sagt: {Für die Armen, die auf dem Weg Allahs festgehalten werden, die nicht auf der Erde umherziehen können; der Unkundige hält sie wegen der Enthaltsamkeit für reich} (7). Daher ist es geboten, sich mit deren Erscheinung und der Vermutung zu begnügen. Ebenso fragten die beiden Männer den Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) nach Almosen, worauf er sagte: "Wenn ihr wollt, gebe ich euch davon, aber es gibt keinen Anteil daran für einen Reichen, noch für einen starken Erwerbstätigen" (8). Stellt sich heraus, dass der Empfänger ein Ungläubiger oder ein Sklave war, so genügt es einstimmig nicht, entsprechend unserer Aussage zur Zakat; denn dies bleibt kaum verborgen und ist nicht Gegenstand der Verborgenheit. Wenn derjenige, der die Gabe gibt, der Imam ist und er sich bezüglich der Bedürftigkeit irrt, so haftet er nicht; irrt er jedoch bezüglich der Freiheit oder der Zugehörigkeit zum Islam, so gibt es zwei Ansichten dazu, basierend auf seinem Irrtum bei der Hadd-Strafe (9).
(5) In M: "sagte". (6) In B: "seine Kenntnis und seine Wahrheit". (7) Sure al-Baqara 273. (8) Die Überlieferung wurde bereits angeführt in: 4/117, 118. (9) In M: "die zwei Ansichten".
تَتِمَّةَ عَشَرَةِ أيامٍ، وإِنْ وَجَدَ اثْنَيْن، رَدّدَ عليهما خَمْسَةَ أيامٍ، وعلى هذا. ونحوُ هذا قولُ (٥) الثَّوْرِىِّ. وهو اخْتِيارُ أكثرِ الأَصْحابِ. وعن أحمدَ، رِوايَةٌ أخْرَى، لا يُجْزِئُه إِلَّا كمالُ العَدَدِ. وهو مذهبُ مالِكٍ، والشافِعِىِّ، لما ذكرْنا فى حالِ القُدْرَةِ. ولَنا، أَنَّ تَرْديدَ الإِطْعامِ فى عَشَرَةِ أيَّامٍ، فى مَعْنَى إطعامِ عَشَرَةٍ؛ لأنَّه يَدْفَعُ الحاجَةَ فى عَشَرَةِ أيَّامٍ، فأشْبَهَ ما لو أطعَمَ فى كلِّ يومٍ واحِدًا، والشىءُ بمَعْناه يقومُ مَقامَه بصُورَته عندَ تعذُّرِها، ولهذا شُرِعَتْ الأبْدالُ، لقيامِها مَقامَ المُبْدَلاتِ فى المَعْنَى، ولا يُجْتَزَأُ بها مع القُدْرَةِ على المُبْدَلات، كذا ههُنا.
فصل: وإِنْ أَطْعَمَ كُلَّ يومٍ مِسْكِينًا، حتى أكْمَلَ العَشَرَةَ، أجْزَأَه، بلا خِلافٍ نَعْلَمُه؛ لأنَّ الواجبَ إطعامُ عَشَرَةِ مَساكِينَ، وقد أَطْعَمَهُمْ. وإِنْ دَفَعَها إلى مَنْ يَظُنُّه مِسْكِينًا، فبانَ غَنِيًّا، ففى ذلك وَجْهانِ، بِناءً على الرِّوايَتَيْنِ فى دفْعِ الزَّكاةِ إليه؛ أحدُهما، لا يُجْزِئُه. وهو قَوْلُ الشافِعِىِّ، وأبى يوسفَ، وأبى ثَوْرٍ، وابنِ المُنْذِرِ؛ لأنَّه لم يُطْعِم المساكينَ، فلم يُجْزِئْه، كما لو عَلِمَ. والثانى، يُجْزِئُه. وهو قولُ أبى حنيفةَ، ومحمدٍ؛ لأنَّه دَفَعَها إلى مَن يَظُنُّه مِسْكِينًا، وظاهِرُهُ المَسْكَنَةُ، فأَجْزَأَه، كما لو لم يَعْلَمْ حالَه، وهذا لأنَّ الفَقْرَ يَخْفى، وتَشُقُّ [معرِفَةُ حَقِيقَتِه] (٦)، قال اللَّه تعالى: {لِلْفُقَرَاءِ الَّذِينَ أُحْصِرُوا فِى سَبِيلِ اللَّهِ لَا يَسْتَطِيعُونَ ضَرْبًا فِى الْأَرْضِ يَحْسَبُهُمُ الْجَاهِلُ أَغْنِيَاءَ مِنَ التَّعَفُّفِ} (٧). فوَجَبَ أَنْ يَكتَفِىَ بظُهورِه وظَنِّه، وكذلك لمَّا سَأَلَ الرَجُلانِ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مِنَ الصَّدَقَةِ، قال: "إِنْ شِئْتُما أَعْطَيْتُكُما مِنْهَا، وَلَا حَظَّ فِيهَا لِغَنِىٍّ، ولَا لِقَوِىٍّ مُكْتَسِبٍ" (٨). وإِنْ بانَ كافِرًا أو عَبْدًا، لم يُجْزِئْه، وَجْهًا واحِدًا، كقَوْلِنا فى الزَّكاةِ؛ لأَنَّ ذلك لا يكادُ يَخْفَى، وليس هو فى مَظنَّةِ الْخَفاءِ، فإنْ كان الدافِعُ الإِمامَ، فأَخْطَأَ فى الفَقْرِ، لم يَضْمَنْ، وإِنْ أَخْطَأَ فى الحُرِّيَّةِ والإِسْلامِ، فهل يضْمَنُ؟ على وَجْهَيْن (٩)؛ بِناءً على خَطَأَهِ فى الْحَدِّ.
(٥) فى م: "قال".(٦) فى ب: "معرفته وحقيقته".(٧) سورة البقرة ٢٧٣.(٨) تقدم تخريجه، فى: ٤/ ١١٧، ١١٨.(٩) فى م: "الوجهين".