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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 515Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Wenn er an einem einzigen Tag einen Armen aus zwei Sühneleistungen speist, so gibt es dazu zwei Ansichten. Die erste ist, dass es genügt; denn er hat für jede Sühneleistung zehn Arme gespeist, weshalb es genügt, so wie er ihn an zwei Tagen gespeist hätte. Zudem: Wem es erlaubt ist, von zwei Personen (Sühnen) zu nehmen, dem ist es auch erlaubt, von einer Person zu nehmen, wie im Falle des Betrages, den er aus der Zakat zu nehmen berechtigt ist. Die zweite Ansicht ist, dass es nur für eine (der Sühnen) genügt. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa und Abu Yusuf, weil er einem Armen an einem Tag die Nahrung für zwei gegeben hat, weshalb es nur für eine genügt, so als ob es aus einer einzigen Sühneleistung stammte. Wenn jedoch zwei Personen jemanden aus zwei Sühneleistungen an einem Tag speisen, so ist dies zulässig, und uns ist kein Widerspruch bezüglich dieser Zulässigkeit bekannt. Ebenso ist es zulässig, wenn eine Person an zwei Tagen jemanden aus zwei Sühneleistungen speist, ohne dass uns ein Widerspruch bekannt wäre. Wenn also auf einer Person zehn Sühneleistungen lasten und sie zehn Arme hat, die sie jeden Tag mit einer Sühneleistung speist, die sie unter ihnen verteilt, so ist dies zulässig; denn er hat das vollbracht, wozu er aufgefordert wurde, und ist somit von seiner Verpflichtung entbunden. Der Beweis dafür, dass er das vollbracht hat, wozu er aufgefordert wurde, ist, dass er für jede Sühneleistung zehn Arme mit dem Durchschnitt dessen gespeist hat, was er seiner eigenen Familie zu essen gibt. Die Regelung für die Kleidung ist dieselbe wie die für die Nahrung, wie wir dargelegt haben.

1809 - Rechtsfrage; er sagte: "Und wenn er möchte, kann er zehn Arme bekleiden; für den Mann ein Kleidungsstück, das ausreicht, um darin zu beten, und für die Frau ein Hemd (Dir') und ein Kopftuch (Khimar)."

Es besteht kein Widerspruch darüber, dass die Kleidung eine der Kategorien der Sühneleistung ist, aufgrund der ausdrücklichen Nennung durch Allah, den Erhabenen, in Seinem Buch mit Seinen Worten: {oder ihre Kleidung} (2). Dies gilt nur für die Sühneleistung für einen Eid (Kaffarat al-Yamin), und es genügt nicht weniger als die Kleidung für zehn Arme, gemäß den Worten Allahs, des Erhabenen: {Die Sühne dafür ist die Speisung von zehn Armen von dem Durchschnitt dessen, womit ihr eure Angehörigen speist, oder ihre Kleidung} (2). Die Kleidung wird durch das bemessen, was für das Gebet ausreicht.

Anmerkungen

(10) In B und M: "einen". (11) In M: "in". (12) In M: "speiste zwei". (13) In B und M: "einen" nur. (14) Nicht vorhanden in: Al-Asl, A, B. (1) In M: "Sühneleistung für einen Eid". (2) Sure al-Ma'ida 89. (3) Ausgelassen in: M.

Arabisch (Quelle)

فصل: إذا أَطعَمَ مِسْكينًا فى يومٍ واحِدٍ من كَفَّارَتَيْنِ، ففيه وَجْهان؛ أحدُهما؛ يُجْزِئُه؛ لأَنَّه أَطْعَمَ عن كُلِّ كَفَّارَةٍ عَشَرَةَ مَساكِينَ، فأَجْزَأَه، كما لو أَطْعَمَه فى يَوْمَيْنِ، ولأَنَّ مَنْ جاز له أَنْ يأخُذَ من اثْنَيْنِ، جازَ أَنْ يأخُذَ من واحِدٍ، كالقَدْرِ الذى يجوزُ له أَخْذُه من الزَّكاةِ. والثانِى، لا يُجْزِئُه إِلَّا عن واحِدَةٍ (١٠). وهو قولُ أبى حنيفةَ، وأبى يوسفَ؛ لأنَّه أَعْطَى مِسْكِينًا فى يومٍ طعامَ اثْنَيْن، فلم يُجْزِئْه إِلَّا عن واحِدةٍ (١٠)، كما لو كان مِن (١١) كَفَّارَةٍ واحِدَةٍ. وإِنْ [أطْعَمَه اثْنانِ] (١٢) من كَفَّارَتَيْن فى يومٍ واحِدٍ، جازَ. ولا نعْلَمُ فى جَوازِه خِلافًا. وكذلك إِنْ أطعَمَ [واحِدٌ واحِدًا] (١٣) من كَفَّارَتَيْنِ فى يَوْمين، جازَ أيضًا، بغيرِ خِلافٍ نَعْلَمُه. فلو كان على واحِدٍ عشرُ كَفَّاراتٍ، وعندَه عَشَرَةُ مساكِينَ، يُطْعِمُهم كُلَّ يومٍ كَفَّارَةً يُفَرِّقُها عليهم، جازَ؛ لأنَّه أَتَى بما أُمِرَ به (١٤)، فخرجَ عن عُهْدَتِه، وبَيانُ أنَّه أتَى بما أُمِرَ، أنَّه أطْعمَ عن كُل كَفَّارَةٍ عَشَرَةَ مساكِينَ من أَوْسَطِ ما يُطْعِمُ أَهْلَه، والحُكْمُ فى الكِسْوَةِ كالحُكْمِ فى الطَّعامِ، على ما فَصَّلْنا.

١٨٠٩ - مسألة؛ قال: (وَإِنْ شَاءَ كسَا عَشَرَةَ مَسَاكِينَ؛ لِلرَّجُلِ ثَوْبٌ يُجْزِئُهُ أَنْ يُصَلِّىَ فِيه، ولِلْمَرْأَةِ دِرْعٌ وَخِمَارٌ)

لا خِلافَ فى أَنَّ الكِسْوَةَ أحدُ أصْنافِ الكَفّارَةِ (١)؛ لِنَصِّ اللَّهِ تعالَى عليها فى كتابِه بقولِه تَعالى: {أَوْ كِسْوَتُهُمْ} (٢). ولا تَدْخُلُ فى كَفَّارَة غيرِ كَفّارَةِ الْيَمِينِ، ولا يُجْزِئُه أقلُّ مِن كِسْوَةِ عَشَرَةِ مَساكينَ (٣)؛ لقولِ اللَّه تعالى: {فَكَفَّارَتُهُ إِطْعَامُ عَشَرَةِ مَسَاكِينَ مِنْ أَوْسَطِ مَا تُطْعِمُونَ أَهْلِيكُمْ أَوْ كِسْوَتُهُمْ} (٢). وتتقَدَّرُ الكِسْوَةُ بما تُجْزِئُ الصلاةُ

Anmerkungen

(١٠) فى ب، م: "واحد".(١١) فى م: "فى".(١٢) فى م: "أطعم اثنين".(١٣) فى ب، م: "واحدا". فحسب.(١٤) لم يرد فى: الأصل، أ، ب.(١) فى م: "كفارة اليمين".(٢) سورة المائدة ٨٩.(٣) سقط من: م.

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