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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 523Abschnitt

Übersetzung · DE

Und er den Entschluss fasste, die zehn Dinar zurückzugeben, oder die zehn Dinar vor der Freilassung zurückgab und ihn dann für seine Sühne freiließ, so genügt es ihm.

Abschnitt: Wenn er einen Sklaven kauft und beabsichtigt, ihn für seine Sühne freizulassen, dann aber an ihm einen Mangel findet, der der Wirksamkeit als Sühne nicht entgegensteht, und er den Mangelersatz (Arsh) entgegennimmt und den Sklaven daraufhin für seine Sühne freilässt, so genügt es ihm, und der Mangelersatz steht ihm zu; denn die Freilassung vollzog sich an dem mangelhaften Sklaven und nicht am Mangelersatz. Wenn er ihn vor der Kenntnis des Mangels freilässt und dann von dem Mangel erfährt und den Mangelersatz entgegennimmt, so steht dieser ihm ebenfalls zu, so als hätte er ihn vor seiner Freilassung entgegengenommen. Eine andere Überlieferung besagt, dass er diesen Mangelersatz für die Sklavenbefreiung ausgibt, da er ihn in dem Glauben freigelassen hat, er sei frei von Mängeln; er steht also an der Stelle eines Ersatzes für das Recht Gottes, des Erhabenen, und der Mangelersatz muss für das Recht Gottes, des Erhabenen, ausgegeben werden, so als hätte er ihn verkauft, wobei der Mangelersatz dem Käufer zustünde. Wenn er den Mangel kannte und den Mangelersatz nicht entgegennahm, bis er ihn freiließ, so steht der Mangelersatz dem Freilassenden zu, da er ihn in Kenntnis des Mangels freigelassen hat, weshalb ihm kein Mangelersatz zusteht, so als hätte er ihn an jemanden verkauft, der den Mangel kennt.

1812 – Rechtsfrage: Er sagte: „Und wenn er einen Teil von jemandem kauft, der bei seinem Erwerb frei wird, und dabei die Sühne beabsichtigt, so wird er frei, aber es genügt ihm nicht als Sühneleistung.“

Dies sagen auch Malik, ash-Shafi'i und Abu Thawr. Die Anhänger der Vernunftlehre (Ahl al-Ra'y) sagten: Es genügt ihm aufgrund von Istihsan (Billigkeitsentscheidung), denn es genügt für die Sühne des Verkäufers, also genügt es auch für die Sühne des Käufers, wie bei anderen Fällen auch. Unser Argument ist das Wort Gottes, des Erhabenen: „...und die Befreiung eines gläubigen Sklaven“ (Sure an-Nisa 92, Sure al-Mujadila 3). Die Befreiung ist ein Akt der Freilassung, und die Freilassung ist hier nicht durch eine Befreiung seinerseits zustande gekommen, noch...

Anmerkungen

(8) In M: "aw 'azama" (oder er fasste den Entschluss). (9) In M: "fa-a'taqahu" (dann ließ er ihn frei). (10) In B: "al-kaffara" (die Sühne). (11) Fiel weg in: M. (12) Ergänzung aus: M. (13) In M: "kaffara" (Sühne). (14) In M: "masrufa" (ausgegeben). (15) In B: "arshuhu" (sein Mangelersatz). (16) In M: "wa-lam" (und nicht). (1) In M: "wa-kadhalika law" (und ebenso wenn). (2) Sure an-Nisa 92, und Sure al-Mujadila 3.

Arabisch (Quelle)

وعَزَمَ (٨) على رَدِّ العَشَرَةِ، أو رَدَّ العَشَرَةَ قبلَ العِتْقِ، وأعْتَقَه (٩) عن كَفَّارَتِه (١٠)، أَجْزَأَه.

فصل: وإذا اشْتَرَى عَبْدًا يَنْوِى إعْتاقَه عن كَفَّارَتِه، فوَجَدَ به عَيْبًا لا يَمْنَع من الإِجْزاءِ فى الكَفَّارَةِ، فأَخَذَ أرْشَه، ثم أعْتَقَ العبدَ عن (١١) كَفّارَتِه، أَجْزَأَه، وكان الأَرْشُ له؛ لأَنَّ العِتْقَ إنَّما وَقَعَ على العبدِ الْمَعِيبِ دُونَ الأَرْشِ. وإِنْ أَعْتَقَه قبلَ العِلْمِ بالعَيْبِ، ثم ظَهَرَ على العَيْبِ، فأَخذَ أَرْشَه، فهو له أيضًا، كما لو أخَذَه قبلَ إعْتاقِه. وعنه، أنَّه يصْرِفُ ذلك (١٢) الأَرْشَ فى الرِّقابِ؛ لأنَّه أعْتَقَه مُعْتَقِدًا أنَّه سَلِيمٌ، فكان بمَنْزِلَةِ العِوَض عن حَقِّ اللَّهِ تعالَى، فكان (١٣) الأَرْشُ مَصْرُوفًا (١٤) فى حَقِّ اللَّه تعالى، كما لو باعَهُ كان الأَرْشُ للمُشْتَرِى. وإِنْ عَلِمَ العَيْبَ، ولم يأْخُذْ أرْشَه حتى أعْتَقَه، كان الأَرْشُ للمُعْتِقِ؛ لأنَّه أَعْتَقَه مَعِيبًا عالِمًا بعَيْبِه، فلم يلزَمْهُ أَرْشٌ (١٥)، كما لو باعَه لمن (١٦) يعْلَمُ عَيْبَه.

١٨١٢ - مسألة؛ قال: (ولَوِ (١) اشْتَرَى بَعْضَ مَنْ يَعْتِقُ عَلَيْهِ إِذَا مَلَكَهُ، يَنْوِى بِشِرَائِهِ الْكَفَّارَةَ، عَتَقَ، ولَمْ يُجْزِئْهُ)

وبهذا قال مالِكٌ، والشافِعِىُّ، وأبو ثَوْرٍ. وقال أصْحابُ الرَّأْىِ: يُجْزِئُه اسْتِحْسانًا؛ لأنَّه يُجْزِئُ عن كفَّارَةِ البائِعِ، فأجْزَأ عن كَفَّارَةِ المُشْتَرِى، كغيرِه. ولَنا، قولُه تعالى: {فَتَحْرِيرُ رَقَبَةٍ} (٢). والتَّحْرِيرُ فِعْلُ العِتْقِ، ولم يحْصُلِ العِتْقُ ههُنا بتَحْريرٍ منه، ولا

Anmerkungen

(٨) فى م: "أو عزم".(٩) فى م: "فأعتقه".(١٠) فى ب: "الكفارة".(١١) سقط من: م.(١٢) زيادة من: م.(١٣) فى م: "كفارة".(١٤) فى م: "مصروفة".(١٥) فى ب: "أرشه".(١٦) فى م: "ولم".(١) فى م: "وكذلك لو".(٢) سورة النساء ٩٢، وسورة المجادلة ٣.

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