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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 531637 - Rechtsfrage: Er sagte: (Der Imam und diejenigen, die er dazu bevollmächtigt, können zusätzliche Beuteanteile (nafal) gewähren, so wie es der Prophet (Friede sei mit ihm) bei seinen anfänglichen Feldzügen tat, indem er ein Viertel nach dem Fünftel gab, und bei seinen Rückkehrern ein Drittel nach dem Fünftel.)

Übersetzung · DE

1637 - Rechtsfrage: Er sagte: "Der Imam und derjenige, dem der Imam dies aufträgt, gewähren zusätzliche Beuteanteile (nafal), so wie es der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) bei seinem Auszug (bida'a) mit einem Viertel nach dem Fünftel (al-khums) und bei seiner Rückkehr (raj'a) mit einem Drittel nach dem Fünftel getan hat."

Das Nafal ist eine Zugabe, die dem Anteil des Kriegers hinzugefügt wird. Davon abgeleitet ist das freiwillige Gebet (nafl al-salah), was dasjenige ist, das über die Pflicht hinausgeht. Allah, der Erhabene, spricht: "Und Wir schenkten ihm Isaak und Jakob als eine zusätzliche Gabe (nafilah)" (1). Es ist so, als hätte er Allah um ein Kind gebeten, und Er gab ihm, worum er bat, und fügte ihm das Kind des Kindes hinzu. Mit "Bida'a" (Auszug) ist hier der Beginn des Betretens des Dar al-Harb (Gebiet des Krieges) (2) gemeint, und mit "Raj'a" (Rückkehr) ist das Zurückkehren daraus gemeint. Das Nafal im Krieg gliedert sich in drei Kategorien: Die erste ist diejenige, die al-Khiraqi erwähnte (3): Wenn der Imam oder sein Stellvertreter in das Gebiet des Krieges zieht, um Krieg zu führen, entsendet er eine Vorhut (sariya), die den Feind überfällt, und er legt für sie ein Viertel nach dem Fünftel fest. Wenn die Vorhut (4) mit etwas zurückkehrt, entnimmt er das Fünftel, gibt dann der Vorhut das, was er für sie festgelegt hat – nämlich ein Viertel des verbleibenden Restes, was ein weiteres Fünftel darstellt –, und teilt dann den Rest unter dem Heer und der Vorhut auf. Wenn er den Rückzug antritt, entsendet er eine Vorhut, die einen Überfall durchführt, und legt für sie ein Drittel nach dem Fünftel fest. Wenn die Vorhut damit zurückkehrt, entnimmt er das Fünftel, gibt der Vorhut dann ein Drittel des verbleibenden Restes und teilt den Rest unter dem Heer und der Vorhut auf. Dies ist die Ansicht von Habib ibn Maslama, al-Hasan, al-Awza'i und einer Gruppe. Es wird von 'Amr ibn Shu'ayb überliefert, dass er sagte: "Es gibt kein Nafal nach dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm)." Er argumentiert möglicherweise mit dem Wort des Erhabenen: "Sie fragen dich nach der Beute (al-anfal). Sprich: Die Beute gehört Allah und dem Gesandten" (5). Er (Allah) hat sie ihm vorbehalten. Sa'id ibn al-Musayyab und Malik sagten: "Es gibt kein Nafal außer aus dem Fünftel." Asch-Schafi'i sagte: "Es wird aus dem Fünftel des Fünftels entnommen, gemäß dem, was Ibn 'Umar überlieferte, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) eine Vorhut entsandte, in der 'Abd Allah ibn 'Umar war, und sie erbeuteten viele Kamele. Ihre Anteile beliefen sich auf zwölf Kamele, und ihnen wurde zusätzlich jeweils ein Kamel als Nafal gewährt." Dies ist übereinstimmend überliefert (6). Hätte er ihnen dies aus den vier Fünfteln gegeben, die ihnen ohnehin zustehen, wäre dies kein Nafal gewesen, sondern ein Teil ihrer regulären Anteile.

Anmerkungen

(1) Sure al-Anbiya 72. (2) Fällt in M weg. (3) Im Original: "dhakara". In A: "dhakaraha". (4) Fällt im Original weg. (5) Sure al-Anfal 1. (6) Von al-Bukhari überliefert in: Bab al-sariya allati qibala Najd (Kapitel über die Vorhut, die in Richtung Najd zieht), aus dem Buch al-Maghazi. Sahih al-Bukhari 5/203. Und Muslim =

Arabisch (Quelle)

١٦٣٧ - مسألة؛ قال: (ويُنَفِّلُ الْإِمَامُ ومَن اسْتَحْلَفَهُ الْإمَامُ، كَمَا فَعَلَ النَّبِيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- في بَدْأَتِهِ الرُّبْعَ بَعْدَ الخَمْسِ، وفِي رَجْعَتِهِ الثُّلْثَ بَعْدَ الْخُمْسِ)

النَّفَلُ: زيادةٌ تُزادُ على سَهْمِ الغازِى، ومنه نفلُ الصلاةِ، وهو ما زِيدَ على الفَرْضِ، وقولُ اللَّه تعالَى: {وَوَهَبْنَا لَهُ إِسْحَاقَ وَيَعْقُوبَ نَافِلَةً} (١). كأنَّه سألَ اللهَ ولدًا، فأعْطاهُ ما سأَلَ وزادَه ولدَ الْوَلَدِ، والمرادُ بالبِدايَةِ ههُنا، ابْتِداءُ دُخولِ دارِ (٢) الحَرْبِ، والرَّجْعَةِ رُجُوعُه عنها. والنَّفَلُ في الغَزْو ينْقَسِمُ ثلاثةَ أقسامٍ؛ أحدُها، هذا الذي ذكَرَه (٣) الْخِرَقِىُّ، وهو أنَّ الإِمامَ أو نائِبَه إذا دخلَ دارَ الحَرْبِ غازيًا، بعَثَ بيْنَ يدَيْهِ سَرِيَّةً تُغِيرُ على العَدُوِّ، ويَجْعَلُ لهم الرُّبْعَ بَعد الْخُمْسِ، فما قَدِمَتْ به (٤) السَّرِيَّةُ من شيءٍ، أخْرَجَ خُمْسَهُ، ثمّ أعْطَى السَّرِيَّةَ ما جَعَلَ لهم، وهو رُبْعُ الباقى، وذلك خُمْسٌ آخَرُ، ثم قسَم ما بَقِىَ في الجيشِ والسَّرِيَّةُ معه. فإذا قَفَلَ، بعَثَ سَرِيَّةً تُغِيرُ، وجعَلَ لهم الثُّلْثَ بعد الخُمْسِ، فما قَدِمَت به السَّرِيَّةُ، أخْرَجَ خُمْسَه، ثمّ أعْطَى السَّرِيَّةَ ثُلثَ ما بَقِى، ثم قسَمَ سائِرَه في الجيش والسَّرِيَّةِ معه. وبهذا قال حبيبُ بن مَسْلَمَة، والحَسَنُ، والأَوْزاعِىّ، وجماعةٌ، ويُروَى عن عَمْرٍو بن شُعَيْبٍ، أنَّه قال: لا نَفَلَ بعدَ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-. ولعَلَّه يحتَجُّ بقولِه تعالى: {يَسْأَلُونَكَ عَنِ الْأَنْفَالِ قُلِ الْأَنْفَالُ لِلَّهِ وَالرَّسُولِ} (٥). فخَصَّه بها، وكان سعيدُ بن المُسَيَّب ومالِكٌ يقولان: لا نَفَلَ إلَّا من الْخُمْسِ. وقال الشافِعِىُّ: يُخْرَجُ من خُمْسِ الخُمْسِ؛ لما روَى ابنُ عمرَ، أنَّ رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- بعَثَ سرِيَّةً فيها عبدُ اللَّه بنِ عمرَ، فغنِمُوا إبِلًا كثيرةً، فكانت سُهْمانُهم اثْنَىْ عشرَ بعيرًا، وَنُفِّلُوا بعيرًا بعيرًا. مُتَّفَقٌ عليه (٦). ولو أعْطاهم من أربعةِ الأخْماسِ التي هي لهم، لم يكُنْ نَفَلًا، وكان من

Anmerkungen

(١) سورة الأنبياء ٧٢.(٢) سقط من: م.(٣) في الأصل: "ذكر". وفى ا: "ذكرها".(٤) سقط من: الأصل.(٥) سورة الأنفال ١.(٦) أخرجه البخاري، في: باب السرية التي قِبَلَ نجد، من كتاب المغازى. صحيح البخاري ٥/ ٢٠٣. ومسلم، =

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