der Erhabene: {Seine Sühne ist die Speisung von zehn Armen, wie ihr eure Angehörigen speist, oder ihre Bekleidung} (2). Die Beweisführung stützt sich auf zwei Aspekte: Erstens, dass Gott die Sühne als eine dieser drei Möglichkeiten festlegte, er jedoch keine davon vollbracht hat. Zweitens, dass die Beschränkung auf diese drei Möglichkeiten ein Beweis für die Exklusivität der Sühne auf diese darstellt, während das, was ihr angeführt habt, eine vierte Möglichkeit wäre. Zudem ist es eine Art der Sühne, weshalb die Teilung der Sühne nicht genügt, ebenso wie bei der Freilassung [eines Sklaven]. Er hat die Sühne zudem aus zwei Arten zusammengesetzt, was dem Fall gleicht, als würde er einen halben Sklaven freilassen und fünf [Arme] speisen oder bekleiden. Unser Standpunkt ist, dass er das, was im Text vorgeschrieben ist, erfüllt hat, indem er die erforderliche Anzahl erbracht hat, und somit genügt es, so als hätte er es aus einer einzigen Gattung erbracht. Da jede der beiden Arten die andere in Bezug auf die gesamte Anzahl ersetzen kann, kann sie diese auch in Teilen ersetzen, ähnlich wie bei zwei Sühneleistungen oder wie beim Tayammum, der – da er das Wasser für den gesamten Körper bei der rituellen Unreinheit (Janaba) ersetzt – auch für einen Teil [des Körpers] bei der rituellen Reinigung von der kleinen Unreinheit (Hadath) oder in Fällen zulässig ist, in denen ein Teil des Körpers gesund und ein anderer verletzt ist, oder wenn man nur so viel Wasser findet, wie für einen Teil des Körpers ausreicht. Zudem ist die Bedeutung der Speisung und der Bekleidung einander nahe, da das Ziel beider die Stillung der Not und die Befriedigung des Bedürfnisses ist. Beide sind gleich in der Anzahl und in der Berücksichtigung der Bedürftigkeit bei denen, die sie erhalten. Dass sie sich darin unterscheiden, dass die Speisung den Hunger stillt und die Bekleidung die Blöße bedeckt, steht der Gültigkeit der daraus zusammengesetzten Sühne nicht entgegen, so als wäre eine der beiden Gruppen bedürftig nach der Bedeckung ihrer Blöße und die andere nach der Stillung ihres Hungers. Zudem hat er seine Verpflichtung gegenüber denjenigen, die er gespeist hat, durch die Speisung erfüllt und gegenüber denjenigen, die er bekleidet hat, durch die Bekleidung, was dadurch bewiesen wird, dass er durch das Ausgeben nicht dazu verpflichtet ist, mehr als die Übrigen zu speisen oder mehr als die Übrigen zu bekleiden. Wenn er somit seine Verpflichtung gegenüber zehn Armen erfüllt hat, muss es genügen, so wie wenn die Art der Sühne einheitlich wäre. Was den Vers betrifft, so weist er auf...
(2) Sure Al-Ma'ida 89. (3) In M: "intisaruhu" (sein Sieg), ein Schreibfehler. (4) Fehlt in: M. (5) In B: "al-maqsud" (die Absicht/das Gemeinte). (6) Im Original: "minha" (aus ihr). (7) In A, B, M: "al-faqirayn" (die beiden armen Gruppen). (8) Im Original, A, B: "al-istidfa'" (das Erwärmen/die Wärme). (9) In B: "min" (von).