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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 544Abschnitt

Übersetzung · DE

wie etwa bei den Ausflüchten (Ma'areed). Die Erläuterung, dass der Wortlaut dies zulässt, ist, dass es in der Sprache der Araber zulässig ist, mit dem Speziellen das Allgemeine auszudrücken. Allah der Erhabene sagt: "Sie besitzen nicht einmal ein Häutchen (Qitmir) eines Dattelkerns" (3), "und sie werden nicht um ein Fädchen (Fatil) benachteiligt" (4), "dann würden sie den Menschen nicht einmal einen Punkt (Naqir) geben". Das Qitmir ist die Umhüllung des Kerns, der Fatil ist das, was sich in seiner Spalte befindet, und der Naqir ist der Punkt auf dessen Rückseite. Damit war nicht nur das Spezielle gemeint, sondern Er verneinte damit jegliche Sache. Al-Hutay'a sagte in einem Spottgedicht auf die Banu al-'Ajlan: Und sie benachteiligen die Menschen nicht einmal um ein Senfkorn. Er meinte damit nicht das Senfkorn an sich, sondern dass sie den Menschen überhaupt nichts vorenthalten. Manchmal wird das Allgemeine erwähnt und damit das Spezielle beabsichtigt, wie in Seinem Wort, dem Erhabenen: "Diejenigen, zu denen die Menschen (al-nas) sagten" (6) – damit ist ein einzelner Mann gemeint – "Wahrlich, die Menschen haben sich gegen euch versammelt" (6). Damit ist Abu Sufyan gemeint. Und der Erhabene sagte: "Es zerstört alles (kulla shay')" (7). Damit war nicht der Himmel und die Erde (8) oder ihre Wohnstätten gemeint. Wenn der Wortlaut dies zulässt, ist es verpflichtend, den Eid darauf zu beziehen, aufgrund der Aussage des Propheten – Allah segne ihn und gewähre ihm Heil –: "Einem Menschen steht nur das zu, was er beabsichtigt hat" (9). Da die Rede des Gesetzgebers (al-Shari') auf das ausgelegt wird, was Er damit beabsichtigt (10), wenn dies durch einen Beweis feststeht, so gilt dies gleichermaßen für die Rede anderer. Zu ihrem Argument, dass der Eidbruch der Verstoß gegen das ist, worüber man den Eid geschlossen hat, sagen wir: Dies ist ebenfalls so, denn der Eid ist auf das bezogen, was er beabsichtigt hat, und sein Wortlaut ist darauf ausgerichtet. Dies ist keine bloße Absicht, sondern ein Wortlaut, mit dem das beabsichtigt wurde, was er zulässt.

Kapitel: Eine Bedingung für die Ausrichtung des Wortlauts auf das, was er beabsichtigt hat, ist, dass der Wortlaut dies zulässt. Wenn er also das beabsichtigt, was der Wortlaut nicht zulässt, wie etwa wenn er schwört: "Ich werde kein Brot essen", und damit meint, dass er kein Haus betreten werde, so wird sein Eid nicht...

Anmerkungen

(3) Sure Fatir, 13. (4) Sure al-Nisa', 49. (5) So wurde es al-Hutay'a zugeschrieben, jedoch stammt es von al-Najashi; dies wurde bereits in 10/362 erwähnt. (6) Sure Al 'Imran, 173. (7) Sure al-Ahqaf, 25. (8) In A und B: "und nicht die Erde". (9) Die Überlieferung wurde bereits in 1/156 angeführt. (10) Fehlt in M. (11) In M: "fa-innama". (12) In M ergänzt: "'alayhi al-yamin".

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