ihrer Anteile. Wir stützen uns auf das, was Habib ibn Maslama al-Fihri überlieferte; er sagte: „Ich war zugegen, als der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) beim Auszug ein Viertel und bei der Rückkehr ein Drittel als Nafal gewährte.“ In einem weiteren Wortlaut heißt es: „Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) pflegte beim Auszug ein Viertel nach dem Fünftel und bei der Rückkehr ein Drittel nach dem Fünftel zu gewähren.“ Beide Berichte wurden von Abu Dawud (7) überliefert. Von 'Ubada ibn al-Samit wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) beim Auszug ein Viertel und bei der Rückkehr ein Drittel als Nafal gewährte. Dies überlieferte al-Tirmidhi (8) und sagte: „Dies ist ein hasan gharib Hadith.“ In einem weiteren Wortlaut heißt es: Er sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) gewährte ihnen, wenn sie auszogen, ein Viertel als Nafal, und wenn sie zurückkehrten, ein Drittel.“ Dies überlieferte al-Khallal mit seiner Isnad (Überlieferungskette). Al-Athram überlieferte mit seiner Isnad von Jarir ibn 'Abd Allah al-Bajali, dass dieser zu 'Umar kam, als er mit seinem Volk bei ihm war, und 'Umar ihm sagte: „Wärst du bereit, nach Kufa zu ziehen? Dir steht ein Drittel nach dem Fünftel von jedem Land und jeder Sache zu.“ Dies erwähnte auch Ibn al-Mundhir von 'Umar. Ibrahim al-Nakha'i sagte: „Er gewährt der Vorhut ein Drittel oder ein Viertel und stachelt sie dazu an (9).“ Was nun die Aussage von 'Amr ibn Shu'ayb betrifft, so sagte Makhul zu ihm, als er sagte: „Es gibt kein Nafal nach dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm)“, und ihn auf den Hadith von Habib ibn Maslama hinwies: „Das Essen von Rosinen in Ta'if hat dich beschäftigt.“ Was für den Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) feststand, steht auch für die Imame nach ihm fest, sofern kein Beweis für eine spezifische Beschränkung auf ihn vorliegt. Der Hadith von Ibn 'Umar ist ein Beweis gegen sie; denn ein Kamel auf zwölf Kamele ist ein Teil von dreizehn, während ein Fünftel eines Fünftels ein Teil von fünfundzwanzig ist. Ein Teil von dreizehn ist größer, daher ist es unvorstellbar, etwas von einer kleineren Menge zu nehmen. Dies wird dadurch bestätigt, dass, wenn die zwölf Kamele vier Fünftel ausmachen und das eine Kamel davon ein Drittel eines Fünftels wäre, wie ließe sich dann das Nehmen eines Drittels eines Fünftels von einem Fünftel eines Fünftels vorstellen? Das ist unmöglich. Daher steht fest, dass dies aus einer anderen Quelle stammen muss oder dass das Nafal nur der Vorhut und nicht dem gesamten Heer gewährt wurde. Zudem ist das, was wir überliefert haben, eindeutig (10) in Bezug auf das Urteil und kann nicht durch etwas durch Analogie Abgeleitetes angefochten werden, das eine andere Deutung zulässt, als diejenige, die derjenige, der es ableitete, ihr gab.
= in: Bab al-Anfal (Kapitel über die Kriegsbeute), aus dem Buch al-Jihad. Sahih Muslim 3/1368. Ebenso überliefert von Abu Dawud in: Bab fi nafl al-sariya takhruju min al-mu'askar (Kapitel über die zusätzliche Beute der Vorhut, die das Lager verlässt), aus dem Buch al-Jihad. Sunan Abi Dawud 2/71, 72. Und al-Darimi in: Bab fi anna al-nafal ila al-imam (Kapitel darüber, dass die Entscheidung über das Nafal beim Imam liegt), aus dem Buch al-Siyar. Sunan al-Darimi 2/228. Und Imam Malik in: Bab jami' al-nafal fi al-ghazw (Kapitel zur Zusammenfassung über das Nafal im Krieg), aus dem Buch al-Jihad. al-Muwatta' 2/450. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 2/62. (7) In: Bab fi man qala: al-khums qabla al-nafal (Kapitel über denjenigen, der sagt: Das Fünftel erfolgt vor dem Nafal), aus dem Buch al-Jihad. Sunan Abi Dawud 2/72, 73. Ebenso überliefert von Ibn Majah in: Bab al-nafal (Kapitel über das Nafal), aus dem Buch al-Jihad. Sunan Ibn Majah 2/951. Und al-Darimi in: Bab al-nafal ba'd al-khums (Kapitel über das Nafal nach dem Fünftel), aus dem Buch al-Siyar. Sunan al-Darimi 2/229. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 4/159, 160. (8) In: Bab fi al-nafal, aus den Kapiteln des Siyar (Kriegsführung). 'Aridat al-Ahwadhi 7/52. Ebenso überliefert von al-Darimi in: Bab fi anna yu'nafal fi al-bida'a al-rub'... (Kapitel darüber, dass beim Auszug ein Viertel gewährt wird...), aus dem Buch al-Siyar. Sunan al-Darimi 2/229. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 5/324. (9) In den Manuskripten: "yadribuhum".